In die festgefahrene Situation um den zweiten DAB+ Bundesmux kommt Bewegung. Das Sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Bautzen hat die vom Verwaltungsgericht (VG) Leipzig angeordnete aufschiebende Wirkung gegen die Zuweisungsentscheidung der Gremienvorsitzendenkonferenz (GVK) der Landesmedienanstalten wieder aufgehoben. Das bestätigte Martin Deitenbeck, Geschäftsführer der Sächsischen Landesmedienanstalt (SLM) gegenüber dem Branchenmagazin InfoDigital.
Die Medienanstalten hatten im Juni 2016 Antenne Deutschland, einem Gemeinschaftsunternehmen von Media Broadcast und Absolut Radio, den Zuschlag für den Aufbau der zweiten bundesweiten terrestrische Digitalradio-Plattform gegeben (RADIOSZENE berichtete).
Im darauf folgenden Rechtsstreit mit dem unterlegenen Bewerber DABP, einem Unternehmen des Investors Steffen Göpel, hatten Antenne Deutschland und die SLM im Juli 2018 beim OVG Bautzen Beschwerde gegen das Urteil zur aufschiebenden Wirkung um den Start des zweiten DAB+ Bundesmux eingelegt.
Damit wäre aus rechtlicher Sicht der Weg für Antenne Deutschland frei, den bislang blockierten Aufbau des 2. Bundesmux wieder in Angriff zu nehmen. Deitenbeck gibt allerdings zu bedenken, dass das Verfahren in der Hauptsache noch nicht beendet sei: „Ob Antenne Deutschland vor dem Hintergrund dieser nicht sicheren Rechtsposition investieren wird, wird nach meinen Informationen derzeit beraten.“
Antenne Deutschland-Geschäftsführer Willi Schreiner erklärte gegenüber InfoDigital: „Antenne Deutschland begrüßt die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Sachsen, die unserer Beschwerde gegen die erstinstanzliche Entscheidung stattgibt. Wie auch die beklagte Sächsische Landesmedienanstalt SLM sind wir nach wie vor davon überzeugt, dass das Vergabeverfahren zum zweiten nationalen DAB+ Multiplex rechtmäßig war und dies im Hauptverfahren auch gerichtlich bestätigt wird.“
Schreiner kündigte an: „Wir werden die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts im vorläufigen Rechtsschutzverfahren prüfen und halten als Antenne Deutschland auf Basis unserer gültigen Plattformzuweisung an unseren Plänen fest. Grundsätzlich gilt, was wir im Sommer 2017 schon gesagt haben, dass Media Broadcast und Absolut Radio offen für weitere Partner sind, auch für DABP.“
Quelle: InfoSat