DABP und SLM beenden Rechtsstreit um DAB+-Lizenz: Start von 16 nationalen privaten Radioprogrammen ist nun möglich
Der Weg für die Aufschaltung des 2. DAB+ Bundesmux ist frei. Mit einer außergerichtlichen Einigung zwischen der Digital Audio Broadcasting Plattform GmbH (DABP) und der Sächsischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (SLM) ist der Streit um die Rechtmäßigkeit der Zuweisung von DAB+ Frequenzen auf der Grundlage entsprechender Beschlüsse der Gremien der Landesmedienanstalten beigelegt worden, teilte der Präsident des Medienrates der SLM, Prof. Dr. Markus Heinker, mit.
Die komplexen Gespräche der Parteien seien unter der Prämisse geführt worden, die zeitnahe Bereitstellung von bis zu 16 neuen nationalen Hörfunkkapazitäten zu ermöglichen. Unter Mitwirkung der Antenne Deutschland GmbH und weiterer Partner konnte so die Einigung auf die Beilegung des Rechtstreites erreicht werden.
„Ich danke den Akteuren für den fairen und respektvollen Umgang in den intensiven Verhandlungen und die Bereitschaft, sich von der Verantwortung leiten zu lassen, die wichtige Ressource nicht durch langwierige Prozesse weiter zu blockieren. Besonderer Dank gilt dem Investor Steffen Göpel, der durch sein persönliches Engagement diese Lösung ermöglicht hat.“, so Heinker.
Steffen Göpel betonte für die DABP die standortpolitische Bedeutung des Vergleiches. „Mit dieser Einigung sichern wir erhebliche ökonomische und publizistische Effekte die über Sachsen hinaus auf ganz Mitteldeutschland ausstrahlen.“
Im Jahr 2017 hatte die SLM der Antenne Deutschland GmbH – als Ergebnis eines Verfahrens nach § 51a Abs. 2 RStV – drahtlose Übertragungskapazitäten für die bundesweite terrestrische Verbreitung privater Hörfunkangebote im technischen Standard DAB+ (Multiplex) auf der Grundlage einer Entscheidung der Gremienvorsitzendenkonferenz der Landesmedienanstalten zugewiesen (RADIOSZENE berichtete). Gleichzeitig lehnte sie den um diese Kapazitäten konkurrierenden Antrag der DABP ab. Gegen diese Zuweisungsentscheidung erhob die DABP im Dezember 2017 Klage beim Verwaltungsgericht Leipzig. Das Gericht gab der Klage der DABP mit Urteil vom Mai 2019 teilweise statt. Die SLM legte daraufhin im September 2019 Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht ein, die aufgrund übereinstimmender Anträge der Parteien zugelassen worden war.
Die nunmehr erreichte außergerichtliche Lösung beendet eine der bedeutendsten Rechtsstreitigkeiten der deutschen Medienlandschaft der jüngeren Geschichte.
Zweites nationales Programmensemble noch in diesem Jahr
Nach der unter Mitwirkung der Antenne Deutschland GmbH und weiterer Partner erzielten außergerichtlichen Einigung könnte die Aufschaltung eines zweiten nationalen Ensembles mit bis zu 16 bundesweit empfangbaren Privatradioprogrammen noch in diesem Jahr erfolgen.
Stefan Raue, Vorsitzender des Vereins Digitalradio Deutschland und Intendant von Deutschlandradio: „Die außergerichtliche Lösung beendet einen komplexen Rechtsstreit in der deutschen Radiolandschaft. Für die Digitalisierung des Hörfunks ist sie ein starkes Signal, das auch die digitalen regionalen und lokalen Radioangebote in den Bundesländern beflügeln kann. Mein Dank gilt allen Beteiligten, die in intensiven Verhandlungen vor allem auch im Sinne der Hörerinnen und Hörer entschieden haben. Mit bis zu 16 weiteren DAB+ Programmen wäre der bundesweite Hörfunk in Deutschland so vielfältig wie nie.“
Die genauen Inhalte der Einigung sind noch nicht bekannt. Die Anzahl der teilnehmenden privaten Veranstalter und ihrer Programme sollen ebenso wie die konkrete Aufteilung von Sendernetz- und Plattformbetrieb Gegenstand kommender Verhandlungen sein.
Kern der gerichtlichen Auseinandersetzung waren die von der DABP erhobenen Zweifel an der Rechtmäßigkeit der ursprünglichen Zuweisungsentscheidung von DAB+ Frequenzen durch die Gremien der SLM. Diese hatte 2017 der Antenne Deutschland GmbH bundesweite DAB+ Übertragungskapazitäten zugewiesen und den konkurrierenden Antrag der DABP abgelehnt. Dagegen erhob die DABP im Dezember 2017 Klage beim Verwaltungsgericht Leipzig, das der Klage mit Urteil vom Mai 2019 teilweise stattgab.
Lars Bayer, Sprecher für die am Veranstalter Antenne Deutschland beteiligte Media Broadcast: „Antenne Deutschland begrüßt, dass sich die SLM und die DABP außergerichtlich geeinigt haben. Wenn die Klage gegen die SLM, wie angekündigt, zurückgezogen wird, wird damit die Plattformzuweisung der SLM an die Antenne Deutschland bestandskräftig. Anschließend will Antenne Deutschland das bundesweite DAB+ Angebot noch in 2020 an den Start bringen. Wir werden uns nach der Klagerücknahme zu unseren Plänen äußern. Das ist eine sehr positive Entwicklung für den deutschen Radiomarkt.“
Das bringt der „zweite Bundesmux“
Radiohörer und Besitzer von DAB+ Radios können sich freuen: Das Angebot im Digitalradio steigt künftig um bis zu weitere 16 bundesweite Programme. Mit der Beilegung eines Rechtsstreits und einer außergerichtlichen Einigung zwischen der Digital Audio Broadcasting Plattform GmbH (DABP) und der Sächsischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (SLM) ist der Weg frei für eine noch größere Angebotsvielfalt über DAB+.
Von den zusätzlichen Angeboten werden Radiohörer in allen Bundesländern profitieren: Der zweite Bundesmux soll im vorläufigen Endausbau von rund 70 Sendeanlagen in Ballungsräumen verbreitet werden. Für den Heimempfang soll das Netz damit über zwei Drittel der Bevölkerung Deutschlands erreichen, die Autobahnen werden fast vollständig abgedeckt. Damit sollen die bis zu 16 nationalen Programme in allen Ballungsräumen und entlang wichtiger Verkehrswege zu hören sein.
Künftig fast überall mindestens 35 Hörfunkprogramme
Vom größeren Programmangebot profitieren vor allem Hörer in Bundesländern, in denen die Medienpolitik noch mit der Ausschreibung regionaler Kapazitäten zögert, beispielsweise in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen oder Mecklenburg-Vorpommern. Schon heute können Radiohörer hier die 13 Programme des ersten nationalen Multiplex – Deutschlandfunk, Deutschlandfunk Kultur, Deutschlandfunk Nova und neun Privatradios – sowie Hörfunkprogramme der entsprechenden ARD-Landesrundfunkanstalten empfangen, darunter auch viele neue Programme, die es auf UKW nicht gibt. Zusammen mit den zusätzlichen bis zu 16 Privatradios im zweiten Bundesmux können dann fast überall in Deutschland mindestens 35 Radioprogramme mit jedem handelsüblichen DAB+ Radio gehört werden. Dort, wo das Angebot bereits um regionale Programme ergänzt wird, sind künftig bis zu 90 Radioprogramme über DAB+ verfügbar.
Hörerinnen und Hörer dürfen sich voraussichtlich auf Angebote des Veranstalters Absolut Radio freuen, der seine bereits im Internet verbreiteten Programme Absolut Bella (Schlager/Italo Hits), Absolut Oldie Classics und Absolut Music XL (Album Pop/Rock) ausstrahlen will. Weitere Veranstalter sollen das Angebot im zweiten Bundesmux unter anderem mit Programmen, die bisher nur regional auf UKW und DAB+ ausgestrahlt werden, ergänzen. DAB+ Radios gibt es ab ca. 30 Euro im Handel.
Hintergrund zum zweiten Bundesmux
Schon Ende 2016 hatte die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) der Landesmedienanstalten den Weg zur Ausschreibung für die nationale DAB+ Bedeckung frei gemacht. Als Ergebnis der Ausschreibung sind vier Bewerbungen von interessierten Plattformanbietern bei der Sächsischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (SLM), die als zuständige Landesmedienanstalt bestimmt wurde, eingegangen. Von diesen hatten sich später Absolut Radio und Media Broadcast zum Konsortium Antenne Deutschland GmbH zusammengeschlossen.
Im Jahr 2017 hatte die SLM diesem Unternehmen die Übertragungskapazitäten für die bundesweite terrestrische Verbreitung zugewiesen. Gleichzeitig lehnte sie den um diese Kapazitäten konkurrierenden Antrag der DABP um Investor und Initiator Steffen Göpel ab. Gegen diese Zuweisungsentscheidung erhob die DABP im Dezember 2017 Klage beim Verwaltungsgericht Leipzig. Das Gericht gab der Klage der DABP mit Urteil vom Mai 2019 teilweise statt. Die SLM legte daraufhin im September 2019 Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht ein, die aufgrund übereinstimmender Anträge der Parteien zugelassen worden war.
Die nunmehr erreichte außergerichtliche Einigung beendet laut SLM eine der bedeutendsten Rechtsstreitigkeiten der deutschen Medienlandschaft der jüngeren Geschichte und macht den Weg für die zusätzlichen bis zu 16 nationalen Radioprogramme frei.