Im Rechtsstreit um den 2. DAB+ Bundesmux erwägen die Landesmedienanstalten, das Zuteilungsverfahren auf den Stand zurückzusetzen, der unstrittig war, und dann von dort aus weiterzumachen oder die Ausschreibung komplett neu durchzuführen.
Vor einer Entscheidung wartet man auf eine Stellungnahme des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts in Bautzen. Das geht aus Bericht des Vorsitzenden zur 13. Sitzung des BLM-Medienrats am 14.12.2018 hervor. Darin heißt es: „In Bezug auf die seit langem im Streit stehende Vergabeentscheidung zum 2. bundesweiten DAB+Multiplex hat das OVG Bautzen auf die Beschwerde der Medienanstalten bislang nicht reagiert. Ob es tunlich ist, im Verfahren vor das beanstandete Einigungsverfahren zurückzugehen oder eine neue Ausschreibung durchzuführen, kann erst nach Stellungnahme des Gerichts sachgerecht diskutiert werden.“
Weiterführende Informationen