Die Lizenzvergabe um den zweiten nationalen DAB+ Multiplex (Bundesmux) steht wieder auf der Kippe. Wie jetzt erst bekannt wurde, hat das Verwaltungsgericht Leipzig bereits am 1. Juni 2018 im Eilverfahren der DABP gegen die Zuweisungsentscheidung der GVK die aufschiebende Wirkung wiederhergestellt. Die Begründung des Gerichts im Wortlaut:
Die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Leipzig hat mit Beschluss vom 31.5.2018 dem Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz eines unterlegenen Bewerbers im Rechtsstreit gegen die Sächsische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien betreffend der Zuweisung von Übertragungskapazitäten für den zweiten bundesweiten Multiplex zur Verbreitung von Hörfunkangeboten im technischen Standard DAB+ an eine Mitbewerberin überwiegend stattgegeben und die aufschiebende Wirkung der Klage – 1 K 3261/17 -angeordnet. Entscheidend hierfür war u. a., dass das Auswahlverfahren nach § 51a Rundfunkstaatsvertrag unter Verstoß gegen den Grundsatz der Chancengleichheit der Bewerber im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung eines knappen Gutes erfolgt ist und mithin ein wesentlicher Verfahrensfehler vorgelegen hat.
Gegen den Beschluss – 1 L 1338/17 – steht den Beteiligten die Beschwerde an das Sächsische Oberverwaltungsgericht zu.
Dazu SLM-Geschäftsführer Martin Deitenbeck: „Was juristisch etwas verschwurbelt klingt, heißt auf Deutsch: der Leipziger Investor Steffen Göpel und seine DAPD GmbH hat im einstweiligen Rechtsschutzverfahren gewonnen, jetzt geht erst einmal gar nichts mehr bis zur Entscheidung in der Hauptsache. Und das kann Jahre dauern. Kein guter Tag für DAB+.“
Der Anbieter Antenne Deutschland (Absolut Radio/Media Broadcast), der von den Landesmedienanstalten im November 2017 lizensiert wurde (RADIOSZENE berichtete), kann daher nicht wie geplant auf Sendung gehen.
Antenne Deutschland reagiert auf diese Entscheidung zwar enttäuscht, lässt sich aber nicht entmutigen. Geschäftsführer Willi Schreiner gegenüber RADIOSZENE: „Antenne Deutschland nimmt die Entscheidung des Gerichts zur Kenntnis. Die Gründe der Entscheidung werden noch analysiert. Was dies für den weiteren Fortgang bedeutet, ist noch nicht eindeutig geklärt. Die überraschende Entscheidung des Leipziger Verwaltungsgerichts hat einem unmittelbaren unternehmerischen Handeln der Antenne Deutschland zunächst einmal die Grundlage entzogen. Wir halten aber an unseren Antenne Deutschland-Plänen fest. Die Entwicklung von DAB+ in Deutschland wird durch die Entscheidung etwas gebremst, aber DAB+ schreitet positiv voran.“
Antenne Deutschland hatte in Berlin bereits Räumlichkeiten im Auge, der konkrete Mietvertrag war fertig verhandelt, die Unterzeichnung hätte demnächst stattgefunden und auch entsprechende Kostenangebote für die Technik, etc. waren bereits eingeholt. Nun verzögert sich der Start auf unbestimmte Zeit. Niemand kann vorhersagen, wie lange sich der Prozess nun hinzieht.
„Die überraschende Entscheidung des Leipziger Verwaltungsgerichts zwingt uns, jetzt keine Investitionen zu tätigen. Es ist auch zu früh, über die Dauer von Startverzögerung zu philosophieren, wir verfolgen aber weiterhin unsere Antenne Deutschland-Pläne und halten somit auch an DAB+ fest.“, so Schreiner weiter.
Antenne Deutschland auf Eis gelegt
Nur eine Einigung mit der klagenden Partei könnte das Verfahren abkürzen. Antenne Deutschland habe dem Mitwettbewerber immer eine Beteiligungsmöglichkeit bis zu 50 Prozent angeboten, aber bis heute keine Antwort erhalten.
Antenne Deutschland will jetzt noch die juristischen Möglichkeiten prüfen. „Was dies für den weiteren Vorgang bedeuten kann, ist noch nicht eindeutig geklärt. Alle direkten unternehmerischen Aktivitäten der Antenne Deutschland sind zunächst auf Eis gelegt, aktiv bleiben wir aber auf jeden Fall.“, so Schreiner.