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Antenne Deutschland verliert bundesweite DAB+ Lizenz

DABP bigVergabe durch durch ALM ist rechtswidrig – Hohe Schadenersatzforderungen zu erwarten – Sprungrevision zugelassen

[Pressemeldung] Das Verwaltungsgericht Leipzig hat den Zuweisungsbescheid der Sächsischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und Neue Medien (SLM) an die Antenne Deutschland GmbH & Co. KG (ADG) zur Veranstaltung eines zweiten Digitalradio Bundesmux im Plattformbetrieb aufgehoben (vgl. Medieninformation). Gleichzeitig ordnete das Gericht an, das Zuweisungsverfahren verfahrensfehlerfrei zum Abschluss zu bringen.

Das Gericht folgte damit umfänglich der Rechtsauffassung der Digital Audio Broadcasting Plattform GMBH (DABP), die im Ausschreibungsverfahren der Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten in der Bundesrepublik Deutschland (ALM) gegen die Antenne Deutschland überraschend nicht den Zuschlag erhalten hatte und dagegen geklagt hatte (RADIOSZENE berichtete). Gleichzeitig ließ das Verwaltungsgericht Leipzig die Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht zu.

Damit ist die angekündigte baldige Aufschaltung bundesweiter Radioprogramme durch eine Plattform der ADG und einem Sendernetzbetreiber in Frage gestellt.

DABP-Geschäftsführer Dr. René Laier sagte im Nachgang der Verhandlungen am Verwaltungsgericht Leipzig: „Das Urteil hebt die grob rechtswidrige Vergabe der bundesweiten DAB-Plattformlizenz durch die Landesmedienanstalten an die Antenne Deutschland GmbH & Co. KG auf. Ich erwarte von der ALM, dass nun schnellstmöglich eine in jeder Hinsicht öffentlich nachvollziehbare Vergabe der Lizenz für den bundesweiten Plattformbetrieb im Digitalradio erfolgt.“

Quelle: Pressemeldung der Digital Audio Broadcasting Plattform DABP und MEDIA BROADCAST


 

Antenne Deutschland

Antenne Deutschland hält an Plänen für zweiten bundesweiten DAB+ Multiplex fest

Berlin, den 27. Mai 2019 – Nach dem erstinstanzlichen Urteil des Verwaltungsgerichts Leipzig hinsichtlich der Plattformzuweisung für den zweiten bundesweiten DAB+ Multiplex durch die Landesmedienanstalten prüft Antenne Deutschland alle Optionen, den zweiten bundesweiten Multiplex baldmöglichst auf Sendung zu bringen.

Das erstinstanzliche Urteil habe an der Ausgangssituation nichts geändert. Antenne Deutschland stehe unabhängig von den unterschiedlichen möglichen Lösungswegen dazu, so schnell wie möglich den zweiten bundesweiten Multiplex mit den neuen DAB+ Programmen auf Sendung zu bringen. „DAB+ ist die Zukunft des Radios und wir gestalten sie“, so Arnold Stender und Willi Schreiner, die beiden Geschäftsführer der Antenne Deutschland.

Eine finale Prüfung der Urteilsbegründung sei erst dann möglich, wenn sie vorliege, so Stender und Schreiner.

Quelle: Pressemeldung der MEDIA BROADCAST

XPLR: MEDIA Radio-Report