Musikstreaming: Harte Zeiten für Musikschaffende

1022 Tage müsste ein 3-Minuten-Song durchgehend gestreamt werden, bis ein Urheber 100 Euro damit verdient“Sotify Musikstreaming fbDas Thema Streaming beschäftigt die Musikszene, aber auch die Radiomacher nahezu täglich mit neuen Meldungen. Welche Vorzüge, welche Gefahren bringen Spotify und Konsorten mit sich, welche Chancen bieten sie möglicherweise auch dem Hörfunk?

Spotify zählte am Ende des zweiten Geschäftsjahresquartals 2018 weltweit 180 Millionen aktive Nutzer, davon 83 Millionen Abonnenten. Das gaben die Betreiber des Streamingdienstes um CEO Daniel Ek mit der Vorlage ihrer zweiten Zwischenbilanz zuletzt New York bekannt. Für Spotify bedeutet das im Vorjahresvergleich prozentual zweistellige Zuwachsraten. Die Zahl der monatlich aktiven Nutzer wuchs demnach um 30 Prozent, die der zahlenden Kunden sogar um 40 Prozent.  Im Zeitraum von Anfang April bis Ende Juni 2018 erzielte Spotify weltweite Einnahmen in Höhe von 1,273 Milliarden Euro. Unter dem Strich schreibt Spotify jedoch weiterhin rote Zahlen: Für das zweite Fiskalquartal weist die Bilanz operative Verluste in Höhe von 90 Millionen Euro aus. Schon bald sieht sich das Unternehmen jedoch in der Gewinnzone.

Daniel Ek (Bild: ©Spotify)
Daniel Ek (Bild: ©Spotify)

Nahezu gleichzeitig kam die Nachricht von einer „Zeitenwende auf dem deutschen Tonträgermarkt“: so hat laut Halbjahresbilanz des Bundesverbandes Musikindustrie (BVMI) im ersten Halbjahr 2018 Audio-Streaming (+35,2%) die CD überholt und ist mit 47,8 Prozent Marktanteil nun – wie bereits in anderen Märkten – größtes Umsatzsegment. Seit Ende der 1980er Jahre, also fast 30 Jahre lang, war die sogenannte Silberscheibe das dominierende Musikformat gewesen. Inzwischen liegt sie bei einem Marktanteil von 34,4 Prozent, ihr Umsatz ist gegenüber dem ersten Halbjahr 2017 um 24,5 Prozent zurückgegangen. Auch Downloads waren weiter rückläufig (-23,4%) und kommen auf einen Marktanteil von nur noch 8,5 Prozent. 

Das Verhältnis von physischem und digitalem Geschäft hat sich dadurch in der ersten Hälfte 2018 im Vergleich zum vorigen Jahr nun umgekehrt: Physische Tonträger (CDs, DVDs, Vinyl-LPs) liegen bei 41,1 Prozent, das Digitalgeschäft bei 58,9 Prozent. Insgesamt hat die deutsche Musikindustrie in den ersten sechs Monaten des laufenden Jahres 727 Millionen Euro umgesetzt. 

Gegenüber dem Vorjahreszeitraum (1. Halbjahr 2017: 742 Mio. Euro Umsatz) sind die Einnahmen aus dem Musikverkauf um zwei Prozent gesunken. 

GEMA
GEMA

Streaming ist künftig also der große Hoffnungsträger von dem alle profitieren? Musikkonsumenten, Anbieter, Musikschaffende? Zweifel sind angebracht. Dies geht aus einer Zahl hervor, die im Wust täglich eintreffender Informationen unterging. So hat jetzt die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) einmal mögliche Einnahmemodelle aus Streaming-Geschäften für Rechteinhaber nachgerechnet. Herausgekommen ist eine schier unglaubliche Zahl, die nachdenklich stimmt. Demnach müsste ein Drei-Minuten-Song 1.022 Tage durchgehend gestreamt werden, bis der Urheber 100 Euro damit verdient.

Die Zahl basiert nach Angaben der GEMA „auf einem Durchschnittswert eines 24- Stunden-Streams der gängigen Streaminganbieter: Spotify, Deezer, Amazon Music, Apple Music, etc.“ Die Berechnungsgrundlage kann den öffentlichen Tarifen der GEMA entnommen werden.

Allerdings dürften diese Konditionen kaum für alle Marktteilnehmer des Musikgeschäftes gelten. Als sicher gilt, dass die ansonsten mit spitzen Bleistift kalkulierenden Managements von Künstlern der Oberliga, aber auch die multinationalen Musik Majors für ihr im Schaufenster der Streamingdienste ganz weit vorne platziertes Premium Repertoire eigene, bessere Konditionen ausgehandelt haben. Ansonsten würden Geschäfte unter den geschildeten Einnahmemöglichkeiten auch kaum Sinn machen.

Diese kargen Einkünfte trifft eher das große Heer der Musikschaffenden, die jenseits der großen Musikkonzerne vertreten sind. Und hier macht sich in Künstlerforen bereits seit Jahren heftiger Unmut breit. Die Einnahmen für die Rechte, die den Streamingdiensten für die Verwertung ihres Repertoires überlassen werden, seien „Hohn“ und „Armutszeugnis für Musiker sowie Kreative“, hallt es dort hundertfach. Der Ärger über die minimalen Euro-Beträge ist nachvollziehbar. Gleichzeitig brechen den Musikern und Autoren wegen des massiven Rückgangs aus dem physischen Geschäft nun auch kalkulierte Umsätze aus Tonträgerverkäufen weg. So bleiben für die Künstler ab der zweiten Liga abwärts als Einnahmeoptionen meist nur noch Live-Auftritte und ein Vertrieb in Eigenregie. Oder der Ausstieg aus der Musikszene, da die Möglichkeiten für Bühnenauftritte – auch wegen fehlender Locations und einem Überangebot an Konzerten – nicht beliebig erweiterbar sind.  

Dr. Carl Mahlmann
Dr. Carl Mahlmann

Im RADIOSZENE-Interview beschreibt Branchenexperte Dr. Carl Mahlmann ein mögliches Szenario im Musikgeschäft der nächsten Jahre: „Im Prinzip kann Streaming die Verluste des physischen im Geschäft irgendwann ausgleichen, aber dazu wäre es nötig, die Streaming-Preise an den Wert der gestreamten Musik anzuheben und alle Beteiligten in einem viel größerem Umfang an den Streaming-Einkünften zu beteiligen. Bislang ist es so, dass sich die großen Internet-Plattformen im Wesentlichen aus zweierlei Töpfen finanzieren: Aus Werbeeinnahmen im weiteren Sinn und aus dem Verkauf von User-Daten. Das sind die einzig funktionierenden Geschäftsmodelle von Google, Facebook, Twitter, Instagram & Co. Und das trifft auch auf die Streaming-Portale zu: Bei den gegenwärtigen Abo-Gebühren kann keines dieser Portale nur aus dem Verkauf der Musik langfristig existieren. Allerdings sagt der Musikkonsum eine Menge über den jeweiligen Musiknutzer aus, und so ist es auch kein Wunder, dass sich die großen Portale inklusive Amazon inzwischen sehr für Streaming von Musik interessieren. Dabei geht es also nicht um die Einnahmen aus Musikabos – die hätten Google, Amazon etc. ganz gewiss nicht nötig. Aber es geht um noch fehlende, sehr aussagekräftige Informationen zu Profilen und Verhalten der Verbraucher. Die Verbraucher lassen sich also durchleuchten und dürfen dafür Musik fast zum Nulltarif konsumieren, nur die Musikschaffenden werden mit Mini-Beträgen abgefunden und haben so gut wie nichts davon. Wenn das Musikgeschäft auf der Basis von Musikstreaming langfristig funktionieren soll, darf die Musik nicht mehr quasi als Zugabe verschenkt werden. Ob ein solcher Schwenk in den nächsten zehn Jahren möglich sein wird – da habe ich meine Zweifel.“

Im Musikgeschäft ist bei den Einnahmen um die Verwertung beziehungsweise Nutzung von Musik offenbar einiges in Schieflage geraten. Auch die Werthaftigkeit eines Musikstückes ist im Vergleich zu früheren Zeiten auf dem Sturz ins Bodenlose. Nun ist es unredlich die Konditionen für Senderecht und Lizenzierung beim Streaming miteinander zu vergleichen … doch was würde der alleinige Urheber und Rechteinhaber eines Songs (im Idealfall noch Ausführender, Verleger und Labelinhaber) nach Durchsicht seiner GEMA-/GVL-Abrechnung unternehmen, liefe der Titel ununterbrochen 1022 Tage lang in 24-Stundendauerschleife bei einem großen deutschen Radiosender? Richtig, sein erster Gang ginge zum Autohändler seiner Wahl, um seinen Mittelklassenwagen gegen ein Fahrzeug der Luxusklasse zu tauschen. Oder einen einjährigen Urlaub anzutreten – denn seine Erträge für 1.471.680 abzurechnende GEMA/GVL Sendeminuten liegen in völlig anderen Dimensionen als die mehr als dürftigen Streaming-Einkünfte für die gleiche Zeitspanne.  

Die Zeiten im Musikgeschäft sind also spürbar rauer und unausgewogener geworden. 2002 betrug in Deutschland der Umsatz aus Musikverkauf und Leistungsschutzrechten 2,3 Milliarden Euro, 2017 gerade noch rund 1,588 Milliarden Euro. Eine gefährliche Talfahrt. Nun wünscht sich wohl niemand ernsthaft mehr die goldenen Musikzeiten der 80er und 90Jahre zurück, als die Musikwirtschaft mit einer „Was-kostet-die-Welt“-Mentalität mit Geldern aaste und der Restindustrie vom hohen Ross herunter erklärte, wie man mit wenig Aufwand regelmäßig hohe zweistellige Gewinnmargen erwirtschaftet. Damals hießen die Probleme „nur“ unerlaubte Tonkassettenaufnahmen, Musikpiraterie und Schwarzpressungen. Auch hatte man gelegentlich Radio-DJs abgemahnt, die es gewagt hatten, Hörer zum Mitschnitt von Songs mit dem Rekorder aufzufordern. Petitessen im Vergleich zur Gegenwart. Heute kämpft man mit Gegnern und Gefahren anderen Kalibers – beispielsweise den multinationalen Online-Plattformen wie YouTube, die eine Vergütungspflicht für die genutzten Musikinhalte abzustreiten, indem sie sich als bloße Infrastrukturanbieter darstellen.

Dieser Umsonst-Praxis soll nun ab dem 12. September auf europäischer Ebene durch eine Anpassung des Urheberrechts durch das Europäische Parlament ein Riegel vorgeschoben werden. Vielleicht ein erster Schritt wieder hin zu mehr Schutz und Gerechtigkeit für Musikschaffende. Und viele von ihnen hätten dies bitter nötig.


Update: 

Verlegerverbände begrüßen wegweisende Entscheidung des Europäischen Parlaments für Modernisierung des Urheberrechts

bdzv smallDie Verlegerverbände Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) und Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) begrüßen die heutige Entscheidung des Europäischen Parlaments in Straßburg für ein neues europäisches Urheberrecht. Dieses wird von über 100 europäischen Verbänden der Kreativbranche – von Musikern, über Orchester, Buchautoren, Filmemachern bis hin zu den Journalisten und Verlagen – unterstützt.

Von dem neuen Recht profitieren nach Auffassung beider Spitzenverbände alle Inhaber urheberrechtlich geschützten Eigentums und alle Menschen in Europa, weil die Kreativbranche den großen Internetkonzernen gegenüber nun endlich klare Spielregeln durchgesetzt hat. Das Europäische Parlament hat heute ein Zeichen gegen die Nutzung von geschützten Werken im Internet ohne Genehmigung der Rechteinhaber gesetzt.

Die Novelle des Urheberrechts in der Europäischen Union verfolgt das Ziel, geltendes Recht an das veränderte Nutzungsverhalten der Bürger anzupassen und dabei die Interessen von Künstlern, Autoren, Produzenten, Verlegern, Rechteinhabern, Konsumenten und Internetnutzern fair auszugleichen.

Nach jahrelangen Debatten und Auseinandersetzungen, die zum Teil durch die massenhafte Verbreitung falscher Tatsachen begleitet wurden, kann der Trilog mit Rat, Kommission und Parlament auf der EU-Ebene nun beginnen. Sobald der Trilog erfolgreich abgeschlossen wurde, kann der Text des Kompromissvorschlags in ein Gesetz umgewandelt werden.

Quelle: BDZV-Pressemeldung