Nach PULS-Start: Privatradios fordern Grenzen für multimediale Audioangebote

Klaus Schunk
Klaus Schunk

„Das von den ARD-Anstalten immer wieder bemühte Schlagwort der ‚Trimedialität‘ scheint der neue Freifahrtschein zum Ausbau ihrer Radioaktivitäten im Web und für junge Zielgruppen zu werden“, so Klaus Schunk, Vorsitzender des Fachbereichs Radio und Audiodienste im VPRT sowie Geschäftsführer Radio Regenbogen Hörfunk in Baden GmbH & Co. KG, zu den aktuellen Entwicklungen im öffentlich-rechtlichen Radio. Nachdem unter der Prämisse „Trimedialität“ (Radio, Fernsehen, Online) bereits der SWR-Staatsvertrag angepasst wird, hat der Bayerische Rundfunk Mitte Mai 2013 sein Web-Jugendradio „BR Puls“ mit qualitativ neuer Programmausrichtung und Zielgruppenansprache gelauncht. Es ersetzt ganztags das Jugendangebot „on3“, welches bisher täglich mit einer vierstündigen Livesendung empfangbar war.

Nachdem hier ein neues bzw. in Zielgruppe und Umsetzung wesentlich verändertes Telemedienangebot entstanden ist, sei fraglich, ob nicht ein eigener Drei-Stufen-Test hätte durchgeführt werden müssen, so der VPRT. Damit blieben u. a. die Auswirkungen auf den privaten Radiomarkt ungeprüft. Bayern verfüge bereits über eine gewachsene Radiolandschaft mit gerade bei den jungen Hörern außerordentlich beliebten und besonders erfolgreichen landesweiten und lokalen Radioprogrammen. Dazu gehören auch entsprechende Onlineangebote im Privatradio. Ein Eingriff in diesen Markt würde sich daher wettbewerblich besonders nachteilig auswirken.

 

Deckmantel multimedialer Verwertung

Klaus Schunk: „Was aus sogenannten multimedialen Testversuchen werden kann, hat ‚Das Ding‘ vom SWR gezeigt, das jetzt ganz offiziell als Programm beauftragt werden soll. Erst Pilotprojekt, dann trimedial aufgestelltes Zielgruppenprogramm. Unter dem Deckmantel einer effizienten multimedialen Verwertung findet eine schleichende Ausweitung des öffentlich-rechtlichen Angebots über sämtliche Plattformen statt, wobei im Falle von ‚Das Ding‘ selbst das bewährte UKW mit Stützfrequenzen für den ungebremsten Programmausbau herhalten muss. Rechtliche Grenzen wie Programmzahldeckelungen oder die Einhaltung von Telemedienkonzepten können so unterlaufen werden.“

 

Zahl von Internet-Programmen verbindlich deckeln

BR PULSDer VPRT fordert daher, die Zahl der Internet-Radioprogramme verbindlich zu deckeln sowie strikt die Vorgaben zur Durchführung von Drei-Stufen-Tests einzuhalten. Im Falle des SWR konnte eine Grenze für Webchannels im Zuge der laufenden Novellierung vom VPRT durchgesetzt werden. Es sei inkonsequent, für analoge und digitale Programme eine Höchstzahl festzuschreiben, während im Internet unbegrenzt expandiert werden könne. Schunk kündigte an, dass der VPRT die weitere Entwicklung und mögliche Wettbewerbsverzerrungen von „BR Puls“ genau beobachten werde, um sich bei Bedarf auch an die Rechtsaufsicht und den BR-Rundfunkrat zu wenden.

Mit seinem Start wurde „BR Puls“ medial sehr breit aufgestellt. „BR Puls“ sendet von nun an 24 Stunden pro Tag und soll sich – anders als „on3“ – mit einem stärker am Mainstream ausgerichteten Musikangebot an ein breiteres und jüngeres Publikum richten. Das „BR Puls“-Radioprogramm ist digital per Livestream, Kabel, Satellit, DAB als auch über eine ebenfalls neu gelaunchte Smartphone-App empfangbar. Auf der Webplattform werden zudem u. a. Loopstreams, ein youtube-Channel sowie eine Downloadplattform mit mehr als 600 kostenlosen Songs bereitgestellt. Daneben erhält „BR Puls“ freitags ein eigenes UKW-Zeitfenster auf „Bayern 3“ sowie ein TV-Magazin im Bayerischen Fernsehen und soll im gesteigerten Maß bei Off-Air-Events präsent sein.

Bayerischer Rundfunk (Bild: BR)
Bayerischer Rundfunk (Bild: BR)

Update vom 24.Mai 2013

BR weist VPRT-Kritik an Jugendprogramm PULS zurück

[BR-Pressemitteilung] Der BR weist die Kritik vom VPRT an PULS zurück: Das neue Format sendet auf einwandfreier rechtlicher Grundlage. BR-Rundfunkratsvorsitzender Bernd Lenze sagt: „Kein Drei-Stufen-Test erforderlich.“

„Bei PULS stimmt alles: das Konzept, das Programm und natürlich auch alle rechtlichen Grundlagen“, mit diesen Worten verwahrt sich der Stellvertretende Intendant des Bayerischen Rundfunks, Prof. Dr. Albrecht Hesse, gegen Vorwürfe des VPRT (Verband Privater Rundfunk und Telemedien e.V.). „PULS sendet aufgrund einer ausdrücklichen Ermächtigung für digitale Hörfunkprogramme im Bayerischen Rundfunkgesetz. Der VPRT unterstellt daher zu Unrecht, es würden Programmzahlbeschränkungen umgangen. Die Onlinebegleitung ist mit den Aufsichtsgremien intensiv geprüft worden mit dem Ergebnis, dass ein Drei-Stufen-Test nicht erforderlich ist.“

BR-Rundfunkratsmitglied Bernd Lenze (Bild: BR)
BR-Rundfunkratsmitglied Bernd Lenze (Bild: BR)

Dies bestätigt auch der Vorsitzende des BR-Rundfunkrats, Bernd Lenze: „Der BR-Rundfunkrat hat sich im Rahmen des Vorprüfungsverfahrens ausführlich mit dem Relaunch des Jugendangebots befasst und kam nach eingehender rechtlicher Prüfung zu dem Ergebnis, dass kein Drei-Stufen-Test durchzuführen ist.“

Das multimedial ausgerichtete Angebot PULS ist beim Bayerischen Rundfunk seit 15. Mai als 24-Stunden-Radioprogramm auf Sendung: Mit für junge Menschen relevanten Nachrichten, herausragenden journalistischen Inhalten, renommierten DJs aus aller Welt sowie viel guter (bayerischer) Musik. In der Nacht von Freitag auf Samstag (24./25. Mai) sendet PULS erstmals auch im Fernsehen.

Entsprechend seinem gesetzlichen Auftrag wird der BR auch weiterhin für alle Menschen in Bayern qualitativ hochwertige, attraktive Sendungen, Programme und Angebote ausstrahlen und dafür alle rechtlich zulässigen Verbreitungswege nutzen.

puls-Mikro (Bild: BR)
puls-Mikro (Bild: BR)