Einigung: DIVICON darf DAB+ Plattform im Saarland betreiben

Gesamteinigung mit allen Bewerbern erreicht: Medienrat weist DIVICON MEDIA HOLDING Übertragungskapazitäten auf landesweitem DAB+ Frequenzblock zu

LMS

Der Medienrat der Landesmedienanstalt Saarland (LMS) hat der DIVICON MEDIA HOLDING GmbH die Übertragungskapazitäten auf dem landesweiten DAB+ Frequenzblock 11 C zur Nutzung als Plattformanbieterin für zehn Jahre zugewiesen. Die Bewerberin hat mit allen anderen Bewerbern auf eine Gesamteinigung hingearbeitet und der LMS einen entsprechenden Letter of Intent (LOI) vorgelegt. Die Zuweisung steht unter dem Vorbehalt der Vorlage rechtsverbindlicher Einzelverträge der DIVICON MEDIA HOLDING mit allen Antragsstellern bis zum 14. November 2019.

Uwe Conradt. Quelle: LMS
Uwe Conradt. Quelle: LMS

„Das Saarland übernimmt mit diesem Beschluss eine Vorbildfunktion. Es ist uns gelungen, dass sich zwei Konkurrenten im Bereich des Sendebetriebs auf eine Antennenmitbenutzung verständigt haben. Dies ist die wirtschaftlich sinnvollste Lösung. Die Verständigung aller Bewerber auf dieses Ergebnis ist eine ideale Startvoraussetzung für das neue private DAB+-Angebot im Saarland“, so Uwe Conradt, Direktor der LMS.

Prof. Dr. Stephan Ory, Vorsitzender des Medienrates, ergänzt: „Programmbelegungsentscheidungen müssen während der gesamten Zuweisungsdauer unter Beteiligung eines Programmbeirates getroffen werden, der mehrheitlich mit Vertretern der LMS besetzt ist. Das garantiert, dass bei der Belegung des Multiplexes die Interessen saarländischer Anbieter sowie Fragen der Medien- und Meinungsvielfalt im Saarland nicht aus dem Blick geraten“.

Auf die Ausschreibung des DAB+ Frequenzblocks vom 16. April 2019 hatte sich neben der DIVICON MEDIA HOLDING auch die Media Broadcast GmbH bei der LMS als Plattformbetreiberin sowie folgende Hörfunkveranstalter beworben, die alle bei der Gesamtverständigung einbezogen sind: bigFM Programmproduktionsgesellschaft S.W. GmbH, Mannheim, für eine digitale Version von „bigFM Saarland“, Wilfried Eckel, Dudweiler, für „Kraftpaket – das Radio“, Funkhaus Saar GmbH, Saarbrücken, für „CityRadio Saarland“, Krix.fm Unternehmensgesellschaft (UG) i.G., Castrop-Rauxel, für „Krix.fm – Radio für dich“, Medien Saarland GmbH, Saarbrücken, für „ Saarfunk 1“ und „Saarfunk 2“, RADIO SALÜ Euro Radio Saar GmbH, Saarbrücken, für „Radio Salü“ und „Classic Rock Radio“ und RMNRadio GmbH, Kleinblittersdorf, für „KuschelFM“.

Die Inbetriebnahme des zugewiesenen landesweiten DAB+ Frequenzblocks 11C muss spätestens sechs Monate nach Zugang des Zuweisungsbescheides der LMS beginnen.

Eine Belegung noch nicht verplanter Kapazitäten des Frequenzblocks mit weiteren Programmen ist zulässig. Die von der Plattformbetreiberin angezeigte, beabsichtigte Belegung mit dem Hörfunkvollprogramm „Lulu FM“ wurde vom Medienrat als medienrechtlich unbedenklich bestätigt.

Quelle: LMS