Albrecht Bähr, Vorsitzender der Versammlung, enttäuscht über die Berichterstattung zur Behandlung einer Patientin der Rhein-Mosel-Fachklinik im Programm von bigFM
In ihrer Sitzung am 4. März 2013 hat die Versammlung der LMK im Programm von bigFM Verstöße gegen die Bestimmungen des Rundfunkstaatsvertrages festgestellt. In den Beiträgen wurde gegen die anerkannten journalistischen Grundsätze verstoßen. Außerdem wurde sowohl die Wahrheitspflicht als auch das Gebot der Sachlichkeit verletzt.
In dem Hörfunkprogramm bigFM kamen am 22.08.2012, 23.08.2012, 24.08.2012 und 27.08.2012 im Rahmen der Sendung „Morningshow“ Beiträge über eine Patientin der Rhein-Mosel-Fachklinik zur Ausstrahlung. Die Frau hatte von sich aus in der Show angerufen und von ihrer Situation berichtet. Das Moderatorenteam „Susanka und der Morgenhans“ sahen sich veranlasst, das Thema weiterzuverfolgen und machten es an den nächsten vier Werktagen zum Aufreißer der „Morningshow“. Dabei beförderten sie den Eindruck, dass die Patientin gegen ihren Willen in der Klinik festgehalten wird.
Die Beiträge waren gekennzeichnet von verfälschenden Darstellungen des Sachverhalts. Zudem war die Berichterstattung unvollständig und die Faktenlage unzureichend recherchiert. Somit wurde die Wahrheitspflicht verletzt. Auch kam es zu einer Verletzung des Gebots der Sachlichkeit durch eine deutliche Dramatisierung, sensationsheischende Wertungen und Benutzung abfälliger Begrifflichkeiten für psychiatrische Einrichtungen.
Gegen die journalistischen Grundsätze, wie sie z.B. im Pressecodex niedergelegt sind, wurde mit mangelnder Sorgfaltspflicht, Nennung des Klarnamens der Betroffenen und Benutzung abwertender Bezeichnungen für die Einrichtung verstoßen.
Die Versammlung war sich darin einig, dass ein derartiger Umgang mit dem hochsensiblen Thema Psychiatrie inakzeptabel ist. Der Vorsitzende der Versammlung, Albrecht Bähr, zeigte sich besonders enttäuscht darüber, dass langjährige Moderatoren des Veranstalters nicht in der Lage gewesen sind, dem brisanten Thema mit einer angemessenen Berichterstattung Rechnung zu tragen.