Mit einem Festakt in Hannover sind am vergangenen Donnerstag (13.7.) zehn regionale DAB+ Multiplexe gestartet worden (RADIOSZENE berichtete). Zwölf gemeinnützige und nichtkommerzielle Bürgerrundfunk-Programme wurden aber noch nicht aufgeschaltet, denn ihre Finanzierung bedarf einer Gesetzesänderung.
Prof. Christian Krebs, Direktor der Niedersächsischen Landesmedienanstalt (NLM), erläuterte RADIOSZENE die Hintergründe. Anja Linz und Wolfram Bäse-Jöbges vom Landesverband Bürgermedien sind zuversichtlich, dass alle Bürgerrundfunk-Programme ab 2024 die Hörer auch über DAB+ erreichen werden.
Marek Schirmer war beim offiziellen Start der landesweiten privaten DAB+ Plattform in Hannover dabei und hat folgendes Video-Interview für RADIOSZENE produziert:
Die Gesetzeslage lässt kaum Zweifel zur Interpretation, der § 32 Absatz 2 des Niedersächsischen Mediengesetzes in der Neufassung vom 23. Februar 2022 verpflichtet Betreiber von Kabelanlagen und Medienplattformen ein Bürgerrundfunk-Programm in dem jeweiligen Zulassungsgebiet unentgeltlich zu verbreiten. Die Versammlung der NLM hat in ihrer Sitzung am 20. September 2022 die ausgeschriebenen DAB+ Übertragungskapazitäten der Media Broadcast GmbH als Plattformbetreiberin zugewiesen. Media Broadcast hätte die Verbreitungskosten für den Bürgerrundfunk auf die anderen Hörfunkveranstalter in dem jeweiligen Multiplex umgelegt, doch diese haben sich erfolgreich gewährt, erläutert Linz. Der Landesverband Bürgermedien und die NLM traten an die Rot-Grünen-Landesregierung heran, um eine Lösung für das Finanzierungsproblem zu finden.
„Wir sind in sehr guten Gesprächen mit dem Gesetzgeber“ (Christian Krebs, NLM)
NLM-Direktor Christian Krebs ist sehr zuversichtlich, dass die Lücke im Gesetz bald geschlossen wird, ein genaues Datum kann er im Moment aber noch nicht nennen. Linz hofft, dass der Bürgerrundfunk nicht abgehängt wird: „Es ist wichtig, dass wir in DAB+ reinkommen, weil einfach die Technik dahingeht. Viele Autoradios heutzutage haben DAB+. Wenn sich eine solche Technik durchsetzt, dann sollten die Bürgermedien da auch drin sein.“
Bürgerrundfunk in Niedersachsen Zwei Programme – ein Platz
Das Landesmediengesetz verpflichtet die Plattformbetreiber, dem Bürgerrundfunk-Programm mit der größten Reichweite Kapazitäten zur Verfügung zu stellen. Ungeklärt ist, wie die NLM in den Fällen verfahren wird, wo zwei oder drei Programme im Verbreitungsgebiet existieren.
„Auch da wird es Lösung geben, damit Bürgermedien über zwei Verbreitungswege empfangen werden können,“ glaubt Linz. Es wurden Gespräche mit der Staatskanzlei geführt, im nächsten Haushalt sollen die finanziellen Mittel bereitgestellt werden, zeigt sich Bäse-Jöbges zuversichtlich. Außerdem „braucht es eine Gesetzesänderung, damit die Landesmedienanstalt den zweiten Ausstrahlungsweg neben UKW überhaupt betreiben darf.“ Die Vertreter des Landesverbandes Bürgermedien sind zuversichtlich, dass auch diese Änderung rechtzeitig erfolgt.
Der Plattformbetreiber wurde über die Schwierigkeiten informiert und hält die nötigen Kapazitäten frei. An der niedersächsischen Küste werden Plätze für zwei Programme benötigt, im Alten Land gar keins, weil dort kein Bürgermedium aktiv ist. Auf Dauer könnte ein Verbreitungsweg übrigbleiben.
Der Landesverband schlug eine Überprüfung alle 3 bis 5 Jahre vor, ob DAB+ und UKW weiterhin parallel bestehen müssen. Entsprechende Nachweise erwartet der Landesrechnungshof von der NLM. „Wir werden sehen, ob DAB+ das Medium der Zukunft ist. Momentan glauben es alle,“ sagt Bäse-Jöbges im RADIOSZENE-Interview.