Ab dem 21. Dezember 2020 müssen Radios in Neuwagen den Empfang und die Wiedergabe von digital-terrestrischem Radio, also DAB+, ermöglichen. Auch für stationäre Radiogeräte mit Display gilt künftig die Digitalradiopflicht (DAB+ oder IP), wenn sie den Sendernamen anzeigen können. Mit der Entscheidung von Bund und Ländern setzt die deutsche Legislative EU-Regelungen zur Interoperabilität beim Radio-Empfang in nationales Recht um.
Sonderseite auf dabplus.de
Die zentrale Branchen- und Informationsplattform dabplus.de unterstützt die Umsetzung der Gesetzesnovelle mit zahlreichen Kommunikationsmaßnahmen, auch unter www.dabplus.de/tkg:
Ein Countdown auf der Startseite zeigt die verbleibende Zeit bis die Regel in Kraft tritt und steht als sichtbares Zeichen für die nächste Stufe bei der Digitalisierung des Rundfunks
Die Sonderseite www.dabplus.de/tkg erweitert das Angebot um FAQs zur Digitalradiopflicht (DAB+ und IP). Verbraucher, aber auch der Handel und die Hersteller erhalten hier wesentliche Informationen zur Umstellung des Geräteangebots im Dezember
Speziell für professionelle Marktteilnehmer hält der B2B-Bereich unter www.dabplus.de/downloads ein Informationsblatt zur Einführung der Digitalradiopflicht (DAB+ und IP) vor. Weiterhin verfügbar sind kostenlose Downloads zur DAB+ Vermarktung für Hersteller und Handel sowie DAB+ Radiospots für Programmanbieter
Mit Newslettern und Kampagnen in Social Media Kanälen wird die Öffentlichkeit kontinuierlich über die bevorstehende Gesetzesänderung informiert und für die digitale Migration sensibilisiert
Nationale Regelungen für stationäre Radiogeräte
Mehrere EU-Länder, darunter Frankreich, Großbritannien und Italien, haben bereits Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht erlassen:
In Frankreich ist seit Anfang 2019 eine DAB+ Vermarktungspflicht in Kraft, nach dem die Modernisierung des Empfängerparks in drei Phasen erfolgt. Das Parlament berät derzeit über eine dezidierte Vorschrift für serienmäßiges DAB+ in Neuwagen
In Großbritannien müssen Radios in Personenkraftwagen ab 2021 verpflichtend ab Werk mit DAB+ ausgestattet sein
In Italien müssen sowohl Radios in Neuwagen als auch andere handelsübliche Radiogeräte bereits seit 2020 DAB+ empfangen
In anderen EU-Mitgliedsländern, darunter in Belgien, Dänemark, Griechenland, Malta, den Niederlanden, Österreich, Polen, Schweden, Spanien und der Tschechischen Republikstehen entsprechende Gesetzesinitiativen vor der Verabschiedung.
Patrick Hannon, Präsident von WorldDAB: „Die EU-weite DAB+ Pflicht für Radios in Neuwagen treibt die Verbreitung von DAB+ in ganz Europa voran, unabhängig davon, ob es sich dabei um bereits etablierte Märkte oder solche in einer entwicklungstechnischen Frühphase handelt. Wir fordern die Länder, die den EECC noch nicht umgesetzt haben, nachdrücklich auf, unmittelbar zu handeln und dafür zu sorgen, dass Autofahrer in allen EU-Mitgliedstaaten von den Vorteilen des digitalen Radios profitieren können – von einer größeren Programmauswahl, besserem Klang und umfangreichen Zusatzdiensten.“
In Deutschland sind mehr als 260 unterschiedliche regionale und überregionale Programme über DAB+ verfügbar, davon über 65 „DAB+ only“. Die Abdeckung des Gesamtnetzes erreicht bundesweit 98 Prozent der Fläche; die Autobahnen sind nahezu vollversorgt. Es gibt eine breite Modellauswahl von über 500 DAB+ Radiogeräten für jede Hörsituation: unterwegs im Auto oder beim Camping, für zu Hause, das Bad, die Küche und das Wohnzimmer.
Quelle: Digitalradio Büro Deutschland