Das Landesmediengesetz NRW soll zum 17. Mal geändert werden. Dazu gibt es heute, am 17. Januar 2019, eine Experten-Anhörung im Landtag. Einige Stellungnahmen der Lobbyisten wurden schon vorab auf der Internetseite des Landtags veröffentlicht.
So fordert der Verband der Lokalradios NRW (VLR):
- Oberster Vorrang für Anbieter, die bereits in NRW lizenziert sind und terrestrische Frequenzen haben
- Finanzielle Unterstützung für Lokalfunk durch die öffentliche Hand
- Späteren Einstieg für Lokalfunk bei DAB+ ermöglichen (Kapazitäten freihalten)
Die Politik soll also sicherstellen, dass Plätze auf den Multiplexen so lang für die Lokalradios freigehalten werden, bis diese den Einstieg in Digitalradio wagen wollen. Außerdem wollen sie wie bei UKW auch bei DAB+ den absoluten Vorrang vor allen anderen. In das gleiche Horn stoßen auch unisono die anderen am Lokalfunk Beteiligten wie radio NRW und der Verband der Betriebsgesellschaften.
Von den Forderungen wären neue, freie Interessenten wie zum Beispiel MEHR! Radio aus Düsseldorf betroffen. “Wir haben Verständnis für die Zukunftssorgen der Lokalradios und auch angeboten, ihnen Kapazitäten eine Zeit lang freizuhalten”, so Richard Zyla, Geschäftsführer von MEHR! Radio. “Aber ein Betrieb von nicht ausgelasteten Multiplexen ist wirtschaftlich unsinnig. Die Monopolradios hatten lang genug Zeit, sich auf diesen Moment vorzubereiten.”
Auch den geforderten Vorrang für bestehende Radios in NRW hält MEHR! Radio im Zeitalter der Digitalisierung für grotesk. Zyla: “Die digitale Technik ermöglicht Dutzende von Programmen an jedem Standort. Ein 30-jähriges Monopol in die digitale Welt zu übertragen, verhindert Innovation und Vielfalt und schwächt den Standort NRW. Die Praxis der künstlichen Eingriffe in die Radiolandschaft muss ein Ende haben”.
Jetzt entscheidet die Politik darüber, wie die digitale Zukunft im Radio für Nordrhein-Westfalen aussieht. Das Gesetz soll schon im Frühjahr geändert werden.
Laut Verein der Chefredakteure (VdC) im NRW-Lokalfunk gibt im ja im derzeit geltenden Landesmediengesetz NRW einen Vorrang für bestehende Anbieter/Lokalsender. Das soll nun durch den Gesetzentwurf geändert werden und dagegen wehren sich die NRW-Lokalradios nun.
In der nun auch vom VdC vorliegenden Stellungnahme bedürfe es folgende Punkte, um die Chancen der Digitalisierung in einer vielfältigen Radiolandschaft abzubilden:
- Bedarfsanmeldung und Zuordnung landesweiter und regionaler DAB+-Frequenzen mit dem Ziel einer flächendeckenden Versorgung mit lokalem Hörfunk (gemäß § 10a LMG NRW),
- klar definierte Vorgaben für die Zuweisung landesweiter und regionaler Kapazitäten
- Pilotversuche für die regionale Hörfunk-Verbreitung im digitalen Standard DAB+ (§ 10b) mit Förderung technischer Infrastruktur durch die Landesanstalt für Medien (§ 88 Abs. 10),
- Vorrangstellung in regionalen DAB+-Bedeckungen für bereits lizenzierte Anbieter (§ 14),
- Klarstellung der Zuständigkeit der VGn für die journalistisch-redaktionellen Inhalte (§ 52).
Um den Lokalfunk wirtschaftlich tragfähig für die Zukunft weiterzuentwickeln bedürfe es u.a.:
- Chancengleichheit bei der Neuvergabe einer landesweiten UKW-Kette (§ 14 LMG),
- Flexibilisierung bei der Lizenzierung in Bezug auf Sendezeiten etc. (§ 55),
- Stärkung der Rolle der Chefredakteurinnen und Chefredakteure (§ 67),
- Weiterentwicklung des Bürgerfunks (§§ 40a, 40b, 40c),
- Anerkennung des Lokalfunks als medialer „public value“ und Sicherstellung der Auffindbarkeit auf digitalen Plattformen (Plattformregulierung).
Hier ist vollständige VdC-Stellungnahme als PDF.
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