Bis 28. Juni 2019 können Anträge bei der mabb eingereicht werden

Da über das Vermögen einer Veranstalterin, der aktuell noch eine der Kapazitäten zugewiesen ist, ein vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet wurde, behält sich die Medienanstalt vor, die Ausschreibung in Bezug auf diese Kapazität aufzuheben, wenn dies aus insolvenzrechtlichen Gründen notwendig sein sollte (RADIOSZENE berichtete).








