Einigung im Antennen-Streit: Keine UKW-Abschaltung

Keine UKW-Abschaltung: Einigung im Antennen-Streit - Koeln Colonius (Bild: ©Media Broadcast)
Koeln Colonius (Bild: ©Media Broadcast)

Die Bundesnetzagentur hat heute bekannt gegeben, dass sich die Vertragsparteien im seit Monaten schwelenden Streit um die Verbreitungskosten von UKW unter ihrer Vermittlung auf Eckpunkte für eine vertragliche Lösung geeinigt haben. Eine entsprechende Vereinbarung wurde am Dienstag zwischen den Sendernetzbetreibern Uplink und Divicon und fünf der Antennenbesitzer unterzeichnet. MEDIA BROADCAST, seit 31. März 2018 selbst keine Vertragspartei mehr, hat die Einigung wirtschaftlich unterstützt.

Damit haben sich alle Beteiligten, die Antenneneigner, die Sendernetzbetreiber und die Programmveranstalter (private und öffentlich-rechtliche Radioanbieter) aufeinander zubewegt, um ein langfristig tragbares, marktkonformes kommerzielles UKW-Betreibermodell sicherzustellen.

Divicon und Uplink werden ab dem 1. Juli 2018 die Antennen direkt anmieten und sukzessive ihre Sender an die Antennen der Antenneneigner anschließen. MEDIA BROADCAST wird nach Bedarf als Sublieferant Divicon und Uplink eigene Sender und Dienstleistungen zur Verfügung stellen.

Wolfgang Kniese (Bild: ©MEDIA BROADCAST)
Wolfgang Kniese (Bild: ©MEDIA BROADCAST)

„Wir begrüßen die von Kanzleramtsminister a.D. Friedrich Bohl und der Bundesnetzagentur vorangetriebene Einigung zwischen den Antenneneignern und den Sendernetzbetreibern Divicon und Uplink. Für die Gewährleistung eines reibungslosen UKW-Sendebetriebs müssen alle Parteien in der Kette, vom Antenneneigner über den Sendernetzbetreiber, den Standortbetreiber bis hin zum Programmanbieter wirtschaftlich agieren können“, sagt Wolfgang Kniese, CFO der MEDIA BROADCAST.

Kniese fährt fort: „Obwohl selbst seit dem 1. April 2018 keine Vertragspartei mehr, hat MEDIA BROADCAST bereits durch den Übergangsbetrieb bis zum 30. Juni und jetzt noch einmal konstruktiv zur Lösung der UKW-Problematik beigetragen.“

Klaus Schunk, stellvertretender Vorstandsvorsitzender bei VAUNET und Vorsitzender des Fachbereichs Radio und Audiodienste über das heutige Ergebnis der Verhandlungen zum UKW-Markt:

Klaus Schunk (Bild: Radio Regenbogen )
Klaus Schunk (Bild: Radio Regenbogen )

„Es wurde auf den letzten Metern nochmal spannend, aber erfreulicherweise konnten sich doch alle Beteiligten dazu durchringen, ihren Beitrag zur Beilegung des UKW-Streits zu leisten. Das schafft Planungssicherheit und ermöglicht den Hörfunksendern, sich wieder auf das zu konzentrieren, worauf es ankommt: Den Hörerinnen und Hörern ein vielfaltiges Programm zu bieten, ohne Angst vor Unterbrechungen. Ein besonderer Dank hierfür gilt Bundesminister a.D. Friedrich Bohl, Staatsministerin Heike Raab, Staatssekretär Dr. Ulrich Nußbaum sowie den Verantwortlichen der Bundesnetzagentur, die maßgeblich den Weg zur gefundenen Einigung geebnet haben. Trotz des Ergebnisses erachten wir ein solches Verfahren für nicht tragbar. Eine Wiederholung darf es nicht geben. Daher mahnen wir bei der Politik in Bund und Ländern an, das Verfassungsgut Hörfunk auch auf der letzten Meile zu sichern.“

„Ein guter Tag für das Medium Hörfunk“

Landesmedienanstalten begrüßen Einigung für UKW

Mit Erleichterung haben die Landesmedienanstalten die nun erzielte Einigung der Vertragsparteien im Streit um die Verbreitungskosten von UKW zur Kenntnis genommen. DLM-Vorsitzende Cornelia Holsten: „Das war knapp! Ich danke auch im Namen der Radionutzer allen Beteiligten für ihre Kompromissbereitschaft, die eine hoffentlich nachhaltige Lösung ermöglicht hat.“

Cornelia Holsten (Bild: ©Annette Koroll)
Cornelia Holsten (Bild: ©Annette Koroll)

Die Bundesnetzagentur hatte gestern bekannt gegeben, dass sich die Vertragsparteien im Streit um die Verbreitungskosten von UKW unter ihrer Vermittlung auf Eckpunkte für eine vertragliche Regelung des UKW-Antennenzugangs geeinigt haben. Eine entsprechende Vereinbarung wurde zwischen den Sendernetzbetreibern Uplink und Divicon und fünf der Antennenbesitzer unterzeichnet.

Die Landesmedienanstalten waren selbst nicht an den Verhandlungen beteiligt, hatten sich aber moderierend für eine Lösung im Sinne der Radiozuhörer eingesetzt.


Lehren aus der UKW-Diskussion: TKG muss ergänzt werden

APR unterbreitet konkrete Vorschläge zum Schließen der Gesetzeslücke

APRDie Erleichterung über die Grundsatzeinigung im UKW-Antennenstreit hat sich bei der Klausursitzung des APR-Vorstandes (Schiwelowsee, 22. Juni 2018) mit der Sorge gemischt, wie zukünftig der verantwortungsvolle Umgang mit den Vertriebswegen für Rundfunk sichergestellt werden kann. „Es geht nicht nur um UKW, sondern um jegliche Infrastruktur wie beispielsweise das terrestrische Antennenfernsehen oder das digitale terrestrische Radio“, so der APR-Vorsitzende Felix Kovac. Nach Auffassung der Interessenvertretung des privaten Hörfunks in Deutschland fehlt es an gesetzlichen Absicherungen, wie sie bei anderen Infrastrukturen etwa im Energiesektor vorhanden sind. Die APR schlägt eine rasche Ergänzung und Klarstellung des TKG in drei Punkten vor:

  • Der Anwendungsbereich des TKG wird ausdrücklich auf Betreiber von zu Telekommunikationsnetzen zugehörigen Einrichtungen ausgedehnt.
  • Aufwendungen, die auf einem Wechsel in der Person des Betreibers – etwa durch Eigentumsübertragung – beruhen, werden nicht bei den Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung (KeL) im Rahmen der Entgeltregulierung berücksichtigt.
  • Die Stilllegung von Infrastrukturen bedarf der Genehmigung durch die Bundesnetzagentur.
Felix Kovac (BIld: APR)
Felix Kovac (BIld: APR)

Die Vorschläge zielen darauf, nicht nur die Telekommunikationsdienstleistung sondern auch die dafür notwendigen Infrastrukturen einzubeziehen, wenn es um die Absicherung des Zugangs und die Preisregulierung geht, die das TKG als spezifisches Sonderkartellrecht bewirken will. Es soll wirksam ausgeschlossen werden, dass der Verkauf oder sonstige Tatbestände, die Infrastrukturen in andere Hände geben, als solche Grundlage einer Preiserhöhung sein können, wie das beispielsweise für Infrastrukturen der Gasversorgung längst geregelt ist. Auch die Stilllegung notwendiger Infrastrukturen soll von einer Genehmigung abhängig gemacht werden, was beispielsweise im Eisenbahnnetz längst geregelt ist. „Die bisherigen Regeln für die wichtigen Vertriebswege von Rundfunk haben ganz offensichtlich Regelungslücken, die in anderen Bereichen nicht bestehen, so dass die Flucht aus der Regulierung zum Nachteil der Radioveranstalter und der Hörer möglich war“, so Felix Kovac.

Erfreut zeigt sich der APR-Vorstand von der Wertschätzung, die das Medium Radio und der Vertriebsweg UKW durch die politische Unterstützung in den zurückliegenden Wochen erfahren hat. „Ohne die Hilfe von Staatssekretär Dr. Ulrich Nußbaum auf Seiten des zuständigen Bundes und ohne die Hilfe von Staatssekretärin Heike Raab für den Länderkreis hätte ein dauerhafter Schaden gedroht“, so die Befürchtungen der APR. Der Vorstand dankt Herrn Bundesminister a.D. Friedrich Bohl sowie dem Präsidenten und den zuständigen Mitarbeitern der Bundesnetzagentur für ihre fachkundige Vermittlungstätigkeit. „Alle Beteiligten haben Radio als besonderes Medium verstanden und die Bedeutung von UKW für die Versorgung der Bevölkerung erfasst“, so Felix Kovac abschließend.

Quellen: MEDIA BROADCAST, VAUNET, die medienanstalten, APR