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Wann lohnt sich für Radiosender ein Austausch der UKW-Antennen?

Im vergangenen Jahr hat die Media Broadcast ihre UKW-Antennen an 30 Radioveranstalter, Landesmedienanstalten und Investoren verkauft (RADIOSZENE berichtete) und den UKW-Netzbetrieb beendet. Den Netzbetrieb haben u.a. die neuen Netzbetreiber Divicon und UPLINK übernommen und entsprechende Verträge mit den meisten Radioveranstaltern abgeschlossen. Da sie keine Antennen erworben haben, mussten sie diese von den neuen Eigentümern anmieten. Diese haben wiederum Verträge mit den Standortbetreibern, im Wesentlichen der DFMG Deutsche Funkturm, abgeschlossen.

Koeln Colonius (Bild: ©Media Broadcast)
Koeln Colonius (Bild: ©Media Broadcast)

Der größte Kostenblock bei der Antennenmiete sind die Standortkosten (vgl. Rahmenbedingungen beim Austausch von UKW- Antennen). Um diese zu senken, überlegen die neuen Netzbetreiber den Austausch der bestehenden UKW-Antennen durch Antennen, die eine kleinere Montagefläche an einem Turm brauchen und eine geringere Windlast haben. 


Rechtsanwalt Helmut G. Bauer, der bei dem Verkauf der UKW-Antennen beratend tätig war, hat die Aspekte beleuchtet, die bei einem solchen Antennen-Austausch zu beachten sind.

RADIOSZENE: Ist es sinnvoll, die alten UKW-Antennen gegen neue Antennen auszutauschen, um Miete zu sparen?

Helmut G. Bauer: Wann lohnt sich für Radiosender ein Austausch der UKW-Antennen? (Bild: Medientage München)
Helmut G. Bauer (Bild: Medientage München)

Helmut G. Bauer: Die Frage lässt sich nicht generell beantworten, sondern bedarf einer intensiven Beurteilung der konkreten Antennen. Dabei spielen technische, rechtliche und kaufmännische Fragen eine Rolle. Schließlich müssen am Ende alle Beteiligten einverstanden sein.

RADIOSZENE: Warum spielt die DFMG-Miete eine so große Rolle?

Helmut G. Bauer: Die Miete für den Platz an einem Turm oder Mast zur Montage der Antenne macht in der Regel die Hälfte der Antennenmiete aus, manchmal auch deutlich mehr. Die Miete berechnet sich nach der Größe der Antenne, der Höhe und deren Windlast. Diese Miete wird von der DFMG jährlich um 1 Prozent erhöht. Eine neue Antenne einfach an einer anderen Stelle eines Turms anzubringen, ist dabei keine Lösung. Jede Antenne wurde für eine bestimmte Höhe, eine bestimmte Sendeleistung und ein bestimmtes Antennendiagramm genehmigt. Daraus ergibt sich das zu versorgende Gebiet. Verändert man z.B. die Höhe, in der die Antenne angebracht wird, müssen die Bundesnetzagentur und in vielen Fällen auch die zuständigen Stellen bei den Bundesländern einverstanden sein. In jedem Fall verändert sich das Verbreitungsgebiet. Im Regelfall sollten deshalb die bestehenden Antennen am selben Standort durch eine oder mehrere neue Antennen ersetzt werden.

RADIOSZENE: Worin liegt das Problem eines Antennen-Tauschs?

Helmut G. Bauer: Jede neue Antenne versorgt nicht das identische Verbreitungsgebiet der alten Antenne. Bisher vorsorgte Gebiete werden zum Teil nicht mehr versorgt, in anderen Gebieten kann das Programm aber dann neu empfangen werden. Wie sich das genau darstellt, kann man im Vorfeld nur annäherungsweise berechnen. Tatsächlich weiß man das erst, wenn die Antenne montiert und eingeschaltet ist. Erst dann ist klar, wie viele Hörer in welchen Gebieten erreicht werden. Bei werbefinanzierten Programmen kann sich eine schlechtere Versorgung dann schnell auf die Hörerzahl und damit auf die Umsätze auswirken. Um Streitigkeiten zu vermeiden, sollte jeder Veranstalter vor einem Tausch mit seinem Netzbetreiber genau vereinbaren, an welchen Stellen wie die Versorgungen berechnet werden. Die übliche Messung in 10 Metern Höhe erscheint mir nicht ausreichend genau, insbesondere wenn Hörerproteste zu erwarten sind. Zusätzlich sollte man berücksichtigen, dass der Austausch nicht während der Befragungen der Media Analyse erfolgt, wenn zu dieser Zeit das Programm über eine provisorische Antenne an einem niedrigeren Mast ausgestrahlt wird.

RADIOSZENE: Welche rechtlichen Fragen sind dabei zu klären?

Helmut G. Bauer: Jede Frequenz wurde von der Bundesnetzagentur national und international koordiniert. Die Nutzungsbedingungen werden in einer Frequenzzuteilung festgelegt. Jede Abweichung bei einer neuen Antenne bedarf der Genehmigung der Bundesnetzagentur (BNetzA). Dies gilt insbesondere, wenn z.B. eine Felderantenne durch mehrere Yagi-Antennen ersetzt werden soll. Für die Genehmigung können erhebliche Gebühren und Beiträge fällig werden. Überstrahlt eine Antenne ein anderes Bundesland oder einen anderen Staat, müssen diese von der BNetzA im Rahmen von nationalen oder internationalen Abkommen mit einbezogen werden. Ob immer eine Zustimmung erfolgt, hängt meist davon ab, was das betroffene Land als Gegenleistung erhält oder ob es die Gelegenheit nutzt, um ein unerwünschtes Programm zurückzudrängen. Die Nutzungsbedingungen sind oft Bestandteil der Lizenzen einer Landesmedienanstalt. Diese muss beim Austausch dann auch beteiligt werden. Im nächsten Schritt muss auch die DFMG bereit sein, einem Austausch zuzustimmen. Ob sich damit zugleich auch die Mieten reduzieren, ist fraglich. Man kann seinem Vermieter einer drei Zimmerwohnung auch nicht mitteilen, dass man jetzt weniger Miete zahlt, weil man nur noch zwei Zimmer nutzt. Eine geringere Miete wird sich dann vielleicht erst nach Ablauf des aktuellen Mietvertrags realisieren lassen. Ob sich dies dann im Hinblick auf ein mögliches Abschalten von UKW rechnet, muss jeder selbst entscheiden.

RADIOSZENE: Ist das alles?

Helmut G. Bauer: Auf der vertraglichen Ebene müssen sich alle Beteiligten einig sein. Zunächst muss der Antenneneigentümer überhaupt bereit sein, einem Austausch zuzustimmen. Da sich die Investoren und die neuen Netzbetreiber erst nach einem öffentlichen Streit und nach der Vermittlung des Bundeswirtschaftsministeriums und der BNetzA auf langlaufende Verträge verständigt haben, werden sie sich schwer tun, diese Verträge aufzuschnüren. Das werden sie nur machen, wenn geklärt ist, wer die Kosten für die neue Antenne, den Ab- und Aufbau sowie die Interimsanlage trägt und welche wirtschaftlichen Vorteile für sie damit verbunden sind. Im Regelfall wird der Netzbetreiber auch mit dem Radioveranstalter eine Verständigung erzielen müssen. Das wird umso leichter sein, wenn sich nach einem Tausch die Kosten für den Programmveranstalter verringern und er die Gewissheit hat, dass er keine Reichweitenverluste erleidet. Sonst wäre nämlich die Kostenersparnis bei der Verbreitung teuer erkauft, weil Reichweite und damit weit mehr an Umsatz verloren geht, als an Kosten eingespart werden kann. Nutzen mehrere Veranstalter eine Antenne, sind sie alle einzubeziehen.

RADIOSZENE: Gibt es denn noch andere Möglichkeiten die Verbreitungskosten zu senken?

Helmut G. Bauer: Immer wieder wird eine Preisregulierung der DFMG durch die BNetzA gefordert. Das ist mit der Hoffnung verbunden, dass dann die Preise sinken müssen. Ob dies der Fall ist, ist offen. Zunächst muss dazu das Telekommunikationsgesetz geändert werden. Ein erster Vorschlag liegt vor. Da eine solche Bestimmung die Interessen der Deutschen Telekom tangiert, ist mit erheblichem Widerstand zu rechnen, weil sie gerade rund die Hälfte ihrer Anteile an der DFMG verkaufen will. 

RADIOSZENE: Welches Fazit ziehen Sie?

Helmut G. Bauer: Ein Austausch einer Antenne ist ein komplexer Vorgang, der eine sorgfältige Planung und Abstimmung voraussetzt. So verlockend es klingt, dass man Geld durch eine neue Antenne sparen kann, so genau muss man die damit verbundenen Risiken beurteilen. Ob eine Änderung des TKG dazu führt, dass die BNetzA die Preise für die Standortnutzung als zu hoch beurteilt, ist zumindest offen.

Download
Rahmenbedingungen beim Austausch von UKW- Antennen (PDF)


Helmut G. Bauer (Bild: privat)
Helmut G. Bauer (Bild: privat)

Helmut G. Bauer, Rechtsanwalt in Köln, Studium der Rechtswissenschaften, Publizistik, Politik und Ethnologie in Heidelberg und Mainz. Er gehört zu den Pionieren des Privatfunks in Deutschland. In seiner Arbeit konzentriert er sich auf Fragen der Rundfunkinfrastruktur und neuer Medientechnologien, insbesondere für den Hörfunk. Bis Ende 2011 war er Geschäftsführer der Digitalradio Deutschland GmbH.

E-Mail: hgb@hgb.fm

© Helmut G. Bauer 2012

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