Endzeitstimmung bei den Medienanstalten

Bitter Lemmer

Radio wird digital, aber anders, als sich die Regulierer das vorstellen. Wenn Landesmedienanstalten und die neue ZAK nicht aufpassen, sind sie womöglich demnächst überflüssig.

Vorauseilender Gehorsam ist möglicherweise eine besonders deutsche Eigenschaft. Wo sonst käme ein Unternehmer auf die Idee, eine Behörde um Erlaubnis für seinen Betrieb zu bitten, ohne dazu verpflichtet zu sein? Webradios wie byte.fm und quu.fm haben das getan. Beide teilen im Impressum ihrer Webseiten mit, sie seien mit einer Sendeerlaubnis der Hamburg-Schleswig-Holsteinischen HSH ausgestattet.

Überflüssig war das schon immer, weil es für eine Sendeerlaubnis bis heute keine Rechtsgrundlage gibt. Wer im Web senden will, darf das tun, ohne irgendjemanden fragen zu müssen. Anderslautende Äußerungen von Direktoren der Landesmedienanstalten waren nur Pose, etwa die von LfM-Chef Norbert Schneider in der taz, Webradios, die noch ohne Amtssiegel funken, mögen sich „ehrlich machen“.

Jetzt haben sich die Medienanstalten selber ein bisschen ehrlicher gemacht und ihre Lizenzpolitik fürs Web begraben. Das taten sie höchst unauffällig. Man musste schon selber nachfragen, um den aktuellen Stand zu erfahren – der jetzt lautet: Webradios sollen sich nur noch anmelden müssen. „Es handelt sich nur um eine Anzeigepflicht, nicht um eine Lizenzpflicht“, sagte der Sprecher der derzeit federführenden baden-württembergischen LfK, Axel Dürr. Welche Angaben ein Webradiobetreiber mitteilen muss, konnte er noch nicht sagen. Dafür werde es ein Formular geben, das derzeit in der neuen länderübergreifenden Medienbehörde ZAK (Kommission für Zulassung und Aufsicht) entworfen werde.

Sogar die KEF will dem Gebührenzahler DAB nicht mehr zumuten

Die Anzeigepflicht begründet Dürr mit der „Meinungsmacht“, die vom Medium Radio ausgehe. „Es geht darum, dass man weiß, wer was macht“, sagt der ZAK-Sprecher. Webradio sei rechtlich gesehen Rundfunk, und Rundfunk müsse laut Grundgesetz reguliert werden – anders als die gedruckte Presse oder Textseiten im Internet. Die Presse habe dafür eine „Selbstaufsicht“, die es in der Radiobranche nicht gebe. Dürr meint damit den Presserat, der freilich eine gänzlich freiwillige Veranstaltung ist und dessen Rügen eine Zeitung nach Gusto ernst nehmen mag oder auch nicht. Er fügt dann auch hinzu, eine Programmkontrolle oder gar Zensur sei keineswegs beabsichtigt. Auf die Frage, was denn sei, wenn ein Radiobetreiber sich nicht melde oder seinen Sitz hinter die deutschen Grenzen verlege, fiel ihm nur eine Gegenfrage ein: „Was sollte der zu verbergen haben?“

Das klingt ein bisschen, als bangten die Funkregulierer angesichts der technischen Entwicklung um ihre Zukunft. Die Begründung für die Lizenzpflicht im Drahtlosfunk lautete ja, die beschränkte Zahl an verfügbaren Frequenzen müsse verwaltet und zugeteilt werden. Diese Knappheit existiert im Web nicht. Möglicherweise liegt hier auch das Motiv der Medienanstalten, die andere Form der digitalen Verbreitung trotz der hinlänglich bekannten Totheit immer noch nicht zu den Akten zu legen – nämlich DAB, das ja neuerdings DABplus genannt wird. DAB-Kanäle sind ebenfalls nur beschränkt verfügbar, womit die alte Begründung für die Lizenzpflicht erhalten bliebe.

DAB war der wohl wichtigste Grund für die Gründung der ZAK vergangenen Herbst. Ihr gehören die Direktoren der 14 Landesmedienanstalten an. Anders als ihr Vorgänger DLM soll die ZAK bundesweite Sendelizenzen vergeben können. Damit locken die Regulierer jetzt die Privatfunker. Wer DAB akzeptiert, darf dafür ganz Deutschland besenden, lautet der Deal. Bisher ist das ja nicht möglich, weil die Länder alle eigene Wege gehen und ihren Radioprotektionismus mit Föderalismus begründen. Dass private Fernsehsender auch ohne ZAK schon lange bundesweit senden dürfen, sei nur am Rande vermerkt.

Der DAB-Deal dürfte aber trotzdem scheitern, weil die Privatfunker offenbar kein Interesse daran haben. In einem der größeren Häuser war zu hören, man verfahre nach der Stricklieselmethode: „Eine links, eine rechts, eine fallenlassen.“ Links UKW, rechts die Webstreams, fallenlassen die digitale Terrestrik, also DAB. Das wissen auch Medienbehörden und Politiker, die darum nicht nur mit dem Zuckerbrot der bundesweiten Zulassung locken, sondern gleichzeitig mit der administrativen Peitsche drohen. Dürr verweist auf das Telekommunikationsgesetz, das eine Abschaltung der UKW-Sender bis zum Jahr 2015 vorsieht. Besonders ernst muss das aber wohl niemand nehmen. Unvergessen ist das DAB-Desaster von Sachsen-Anhalt, wo der Landtag beschloss, UKW am 1. Januar 2010 abzuschalten, diesen Beschluss dann aber unauffällig wieder zurücknahm.

Gedanklich sehr viel weiter ist da die KEF, die den sogenannten Finanzbedarf der öffentlich-rechtlichen Sender ermittelt. Die verweigert den Staatsfunkern hartnäckig die geforderten 180 Millionen Euro für den weiteren Ausbau der DAB-Infrastruktur und genehmigte nur 15 Millionen „für die Abwicklung“, wie KEF-Geschäftsführer Horst Wegner auf Anfrage mitteilte – und das unmissverständlich so begründet: „Mehr ist dem Gebührenzahler nicht mehr zuzumuten.“

Lemmer
Christoph Lemmer arbeitet als freier Journalist in Berlin.

E-Mail: christoph@radioszene.de