Schleichwerbung bei Radio Teddy von Medienanstalten bemängelt

ZAKDas Kinder- und Familienradio „Radio Teddy“ hat nach Auffassung der Kommission für Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten (ZAK) gleich zweimal mit Schleichwerbung gegen die Werbevorschriften des Rundfunkstaatsvertrags verstoßen. Dies stellte die Kommission in ihrer Sitzung am 26. Juni 2018 in Berlin fest.

Schleichwerbung bei Radio Teddy von Medienanstalten bemängelt
In den Nachrichten des Senders „Radio Teddy“ wurde im Februar auf das neue Kinderschokolade-Eis aufmerksam gemacht. Unter anderem hieß es in der Meldung: „Da läuft den Kindern und Eltern in vielen Familien schon das Wasser im Mund zusammen“. Am selben Tag wurde ein Werbespot für das Eis ausgestrahlt, der als „Breaking News“ tituliert und ähnlich gestaltet war. Die ZAK sah in der Nachrichtenmeldung Schleichwerbung, da das Produkt einseitig und ausschließlich positiv beworben wurde. Eine redaktionelle oder kritische Einordnung erfolgte nicht.

Im Fall des zweiten Werbeverstoßes handelt es sich um ein Gewinnspiel in der Morning-Show Ende Januar, welches von AIDA präsentiert wurde. Unter dem Motto „Koffer packen, Reise einsacken“ konnten zuhörende Familien anrufen und eine Kreuzfahrt gewinnen. Dabei fielen im redaktionellen Programm Aussagen wie „riesiger Wellnessbereich“, „tolle Familienkreuzfahrt“ oder „ganz viele Highlights“. Zudem wurde die Ausstattung des Schiffs mehrfach in den Moderationen beschrieben (Restaurants, Shows, Spa, 97 Meter lange Wasserrutsche). Die ZAK stufte diese werbliche Darstellung des Kreuzfahrtschiffes im Rahmen eines redaktionellen Gewinnspiels als unzulässige Schleichwerbung ein.

Die für den bundesweit lizenzierten Sender zuständige Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) wurde gebeten, beide Beanstandungen innerhalb von sechs Wochen umzusetzen.

Weiterführende Informationen

Quelle: ZAK-Pressemitteilung