VPRT zum Vermittlungsverfahren zur TKG-Novelle
Klaus Schunk, Vorsitzender des Fachbereiches Radio und Audiodienste im Verband Privater Rundfunk und Telemedien e. V. (VPRT), hat den zwischen Bundestag und Bundesrat im Vermittlungsausschuss erzielten Kompromiss zur Novelle des Telekommunikationsrechts im Bereich Hörfunk begrüßt: „Dieses Ergebnis ist ein wichtiger Erfolg für das Privatradio auf dem Weg zu mehr Investitionssicherheit, Wertschöpfung und Programmvielfalt. Es hat sich gelohnt, dass der VPRT seine Argumente beharrlich vorgetragen hat.“ Mit dem Ergebnis folge der Vermittlungsausschuss den wesentlichen Verbandsforderungen im Bereich UKW und zu mehr Wettbewerb im Sendernetzbetrieb. Schunk: „Eine UKW-Abschaltung konnte ebenso verhindert werden wie unsinnige Frequenzwiderrufe mit erheblichen Kostenrisiken. Zuletzt hat der Vermittlungsausschuss dafür gesorgt, dass mehr Wettbewerb beim Betrieb der Sendernetze nicht durch erhöhte Frequenzgebühren erschwert wird. Dem kann nur zugestimmt werden.“
Der VPRT erkennt an, dass sich im Vermittlungsverfahren auch in den über den Hörfunk hinausgehenden Themenbereichen der Frequenzpolitik noch Verbesserungen der Länderposition ergeben haben. Die Stärkung der Mitwirkungsrechte der Länder im Interesse des Rundfunks werde allerdings nicht ausreichend im Gesetz verankert, so Schunk weiter: „Wir hätten uns ein umfassenderes Einvernehmen der Länder sowie eine gesetzliche Absicherung der Störungsfreiheit gewünscht.“ Der VPRT mahne daher dringend an, dass die Länder und besonders der Bund die auf Verordnungsebene und in Protokollerklärungen festgehaltenen Grundsätze zur Sicherung der Rundfunkbelange in künftigen Frequenzfragen auch wirklich leben.
Bund und Länder hatten sich in dieser Woche im Vermittlungsverfahren sowie in zusätzlichen Protokollerklärungen darauf geeinigt, dass die Zusammenarbeit bei der künftigen Planung, Verwaltung und Verteilung der Frequenzen intensiviert wird. Weiter soll eine Änderung der Frequenzgebührenverordnung erfolgen, um den Sendern einen kostengünstigen Wechsel des Sendernetzbetreibers und im Ergebnis mehr Wettbewerb zu ermöglichen. Außerdem ist der Bund gehalten, bei der künftigen Vergabe von Rundfunkfrequenzen durch Versteigerung eine einvernehmliche Regelung über die Erlösverteilung mit den Ländern zu erarbeiten.