mabb stellt Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin zur Vergabe der bisher von Radio Paradiso genutzten Frequenzen
Der Medienrat hat nach Auswertung der schriftlichen Urteilsgründe beschlossen, den Antrag auf Zulassung der Berufung zu stellen. Nach seiner Auffassung hat das Verwaltungsgericht die Auswahlentscheidung zugunsten OldieStar zu Unrecht aufgehoben.
Das Verwaltungsgericht erkennt zwar formell den Spielraum des Medienrates an, stellt aber Anforderungen an die Entscheidung, die im Sinne der früheren OVG-Rechtsprechung zur Kanalbelegung „überspannt“ sind und den Beurteilungsspielraum des Medienrats faktisch aushöhlen. Die Anforderungen, die das Urteil des Verwaltungsgerichts an die Ablehnung einer weiteren Verlängerung stellt, erschweren zudem den vom Gesetzgeber nach Ablauf der ersten Verlängerungsperiode vorgesehenen Zugang anderer Veranstalter.
So verlangt das Urteil die Berücksichtigung von Einzelheiten wie der polnischsprachigen Version der „Gedanken zum Auftanken“ von Radio Paradiso im Raum Frankfurt (Oder) und einer Kooperation mit einem ökumenischen Begegnungszentrum auf einer Hebriden-Insel, die den Kern der Begründung der Auswahlentscheidung zugunsten OldieStar nicht berühren. Weiter schränkt das Gericht die Berücksichtigung der bisherigen Programmleistungen ein und will vorrangig die für die Zukunft gegebenen Programmversprechen berücksichtigt sehen. Dies senkt für alle Veranstalter den Anreiz, sich an die Zusagen zu halten, die Grundlage einer Auswahlentscheidung sind.
Das Urteil hat daher eine grundsätzliche Bedeutung über den Einzelfall hinaus. Der Medienrat könnte nach den vom Verwaltungsgericht angelegten Maßstäben seine Gesamtverantwortung für die Vielfalt der Hörfunkprogramme in der Region nur noch eingeschränkt wahrnehmen.