Im November 2019 hatte der Medienrat der Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein (MA HSH) die Entscheidung getroffen, ENERGY Hamburg über den Juli 2020 hinaus keine UKW Frequenzen mehr zuzuweisen. Dagegen war ENERGY Hamburg erfolgreich vorgegangen: sowohl das Verwaltungsgericht als auch das Oberverwaltungsgericht Hamburg hatten im Eilverfahren angeordnet, dass der Radiosender auf seinen bisherigen UKW-Frequenzen über diesen Zeitpunkt hinaus bis zu einer endgültigen Entscheidung im Hauptsacheverfahren weitersenden darf.
Im Oktober 2020 hatte dann wiederum das VG Hamburg der Klage von ENERGY Hamburg gegen die UKW-Zuweisungsentscheidung der MA HSH auch im Hauptsacheverfahren stattgegeben (RADIOSZENE berichtete) und bestätigte seine bereits im Eilverfahren geäußerte Auffassung, dass der vom Mitbewerber eingereichte Antrag im Zuweisungsverfahren nicht berücksichtigungsfähig gewesen sei. Hiergegen hatten die MA HSH und der Mitbewerber Berufung eingelegt. Diese wurde nun am 03. März 2022 durch das Oberverwaltungsgericht Hamburg zurückgewiesen. Eine Revision wurde nicht zugelassen.
Damit wurde das Urteil des VG Hamburg vom Oktober 2020 bestätigt. Die MA HSH ist aufgefordert, dieses Urteil umzusetzen und ENERGY Hamburg als einzig verbliebenen Bewerber die Hamburger UKW-Frequenzen rückwirkend ab 01. August 2020 für die Dauer von zehn Jahren zuzuweisen.
Olaf Hopp, Geschäftsführer ENERGY Hamburg: „Es freut uns sehr, dass das Oberverwaltungsgericht Hamburg das erstinstanzliche Urteil des Verwaltungsgerichts bestätigt hat und wir unser Programm weiterhin über UKW ausstrahlen können. Gerade unsere Hörerinnen und Hörer haben uns in den vergangenen Monaten mit ihrem zahlreichen positiven Feedback zu unserem Programm sehr den Rücken gestärkt. Hierfür ein herzliches Dankeschön. ENERGY ist und bleibt auf verschiedensten gesellschaftlichen Ebenen engagierter Radiopartner für und in Hamburg. Ob beim Sport, etwa durch die Medienpartnerschaften mit dem HSV und den Hamburg Towers, der Präsentation des Christopher Street Days oder unseren eigenen Konzerten.“
MA HSH legt keine weiteren Rechtsmittel gegen Gerichtsentscheid ein
(31.03.2022) Im streitigen Verfahren um die UKW-Übertragungskapazitäten im Versorgungsgebiet 1 (Stadtgebiet Hamburg) entschied der Medienrat der Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein (MA HSH), keine weiteren Rechtsmittel einzulegen.
Im November 2019 hatte er zwischen zwei inhaltlich starken Bewerbern auswählen müssen und dabei dem Sender FluxFM den Vorzug gegeben. Doch am 3. März 2022 bestätigte nach dem VG Hamburg auch das OVG Hamburg, dass der Antrag von FluxFM nicht hätte berücksichtigt werden dürfen: Grund hierfür war, dass der eingereichte Finanzplan nur drei statt fünf Jahre umfasste. Nach der Entscheidung des OVG Hamburg darf die Radio 97,1 MHz Hamburg GmbH die Verbreitung ihres Programms ENERGY Hamburg fortsetzen. Unabhängig von der Entscheidung der MA HSH kann FluxFM noch Rechtsmittel einlegen.
Quellen: ENERGY Hamburg, MA HSH
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