MEGA Radio: Medienanstalt stellt Verstoß im Programm fest

Eingang der MA HSH in Norderstedt
Eingang der MA HSH in Norderstedt

Auf seiner letzten Sitzung in diesem Jahr hat der Medienrat der Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein (MA HSH) einen Verstoß der MEGA Radio GmbH im Hamburger DAB+ Programm MEGA Radio gegen den Medienstaatsvertrag Hamburg Schleswig-Holstein (MStV HSH) und den Medienstaatsvertrag (MStV) festgestellt und förmlich beanstandet:

MEGA RADIO SNAIm Rahmen der kontinuierlichen Programmbeobachtung der MA HSH war eine von SNA-Radio zugelieferte Nachrichtenmeldung über „Nebenwirkungen und Todesfälle im Zusammenhang mit den COVID-19-Impfungen“ aufgefallen. Eine Prüfung der MA HSH ergab, dass in der Meldung für das Verständnis des Nachrichteninhalts entscheidende Informationen fehlten. Nach Auffassung des MA HSH-Medienrats steht die Nachrichtenmeldung daher im Widerspruch zu den journalistischen Grundsätzen und stellt einen Verstoß gegen § 6 MStV HSH in Verbindung mit § 6 Abs. 1 MStV dar. Die Veranstalterin hat den Verstoß vollumfänglich eingeräumt.

Quelle: MA HSH-Pressemeldung