

Die Landesrundfunkanstalten der ARD wechseln sich regelmäßig im Vorsitz der Arbeitsgemeinschaft ab. Hierfür betraut die Mitgliederversammlung der ARD jeweils eine Rundfunkanstalt für ein Jahr mit der Geschäftsführung. Das geschäftsführende ARD-Mitglied zeichnet in dieser Zeit rechtsverbindlich für die Gemeinschaft. Eine Verlängerung um ein weiteres Jahr ist möglich und seit längerem üblich.








