Die Bundesnetzagentur hat heute den Entwurf einer Entgeltentscheidung gegenüber dem Unternehmen Media Broadcast GmbH (Media Broadcast) im Bereich der UKW-Rundfunkübertragung veröffentlicht.

Ebenfalls genehmigt werden sollen die von künftigen Wettbewerbern der Media Broadcast zu zahlenden Entgelte für die Nutzung bzw. die Mitnutzung der UKW-Antennen der Media Broadcast. Diese Entgelte sind durch einen Abschlag von den Entgelten für die UKW-Rundfunkübertragung ermittelt worden.
Die vorgeschlagenen Entgelte sollen insgesamt dazu beitragen, den Wettbewerb auf dem Markt für UKW-Übertragungsleistungen ab Anfang 2016 beleben. Die Media Broadcast verfügt auf den relevanten Märkten über beträchtliche Marktmacht. Daher wurde das Unternehmen Ende 2014 dazu verpflichtet, anderen Unternehmen, die Radioveranstaltern künftig ebenfalls UKW-Übertragungsleistungen anbieten wollen, Zugang zu den UKW-Antennensystemen zu regulierten Entgelten zu gewähren. Im Verhältnis zu den Radioveranstaltern ist der Media Broadcast auferlegt worden, sich die Entgelte für die UKW-Übertragungsleistung vorab nach dem Maßstab der Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung genehmigen zu lassen, falls die künftigen Preise über den Entgelten in der bisherigen Preisliste liegen oder diese um maximal 25 Prozent unterschreiten. Anderenfalls unterfallen sie der nachträglichen Entgeltkontrolle nach dem Missbrauchsmaßstab. Dieses Entgeltregulierungsregime soll einerseits sicherstellen, dass neue Anbieter in den Markt eintreten können, ohne durch strategische Preismaßnahmen daran gehindert zu werden. Andererseits soll es dafür sorgen, dass die Media Broadcast in einem wettbewerblicheren Umfeld künftig weiterhin eine hinreichende preisliche Flexibilität behält, die ihr eine Teilnahme am Wettbewerb ermöglicht.
Der Entscheidungsentwurf ist auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur zur nationalen Konsultation veröffentlicht. Für interessierte Parteien besteht Gelegenheit, bis zum 6. Mai 2015 schriftlich Stellung zu nehmen. Anschließend werden die Entscheidungsentwürfe der Europäischen Kommission und den nationalen Regulierungsbehörden der übrigen EU-Mitgliedstaaten übermittelt, die dann innerhalb eines Monats Stellungnahmen abgeben können. Erst danach kann die Entscheidung endgültig ergehen.
Quelle: Pressemeldung der Bundesnetzagentur








