ENERGY Stuttgart ab April über DAB+ in ganz Baden-Württemberg zu empfangen

Die Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LFK) hat ENERGY Stuttgart ab dem 01.April einen Platz im landesweiten DAB+ Multiplex auf dem Kanal 11B zugewiesen.

Geschäftsführer ENERGY Region Stuttgart, Matthias Spang im Studio (Bild © ENERGY)
Matthias Spang (Bild © ENERGY)

Matthias Spang, Geschäftsführer ENERGY Region Stuttgart: „Die Entscheidung der LFK freut uns sehr. So können wir unsere Reichweite ausbauen, erreichen noch mehr junge Hörer*innen im schönsten Bundesland Deutschlands und sichern unsere Wettbewerbsfähigkeit. Bereits jeder dritte Haushalt in Baden-Württemberg verfügt über mindestens ein DAB+ Gerät in der Wohnung oder im Auto, Tendenz steigend“.

„Unsere Digitalisierungsstrategie hat damit einen weiteren Meilenstein erreicht. Wir können nun alle lokalen, landesweiten und nationalen Programme von ENERGY auch über DAB+ anbieten“, ergänzt Olaf Hopp, Geschäftsführer ENERGY Deutschland. „Wir werden Radio noch längere Zeit über alle drei Verbreitungswege UKW, DAB+ und IP hören, aber DAB+ ist kontinuierlich auf dem Vormarsch und der Radio-Übertragungsweg der Zukunft“.

Quelle: ENERGY-Pressemeldung

Weiterführende Informationen


Zuweisungsentscheidung für freiwerdende DAB+ Übertragungskapazität getroffen: Die Radio 100,7 MHz Stuttgart GmbH erhält Kapazitätszuweisungen für ihr Programm ENERGY

lfk logo 2024 schmalDer LFK-Medienrat hat in seiner Sitzung am 18.03.2024 der Entscheidung des LFK-Vorstands über die Zuweisung der DAB+-Übertragungskapazität an die Veranstalterin Radio 100,7 MHz Stuttgart GmbH zugestimmt. Somit werden der Veranstalterin ab dem 1. April 2024 Übertragungskapazitäten in einem Umfang von 54 CU auf dem landesweiten DAB+-Multiplex (Kanal 11B) für die Verbreitung des Programms „Energy“ zugewiesen.

Befristung der Zuweisung bis zum 31. Dezember 2032

Die LFK schrieb im Januar 2024 eine Übertragungskapazität (54 CU) auf dem Landesmultiplex 11B aus. Darauf bewarben sich sieben Radioveranstalter, zwischen denen nun eine Auswahlentscheidung über die Zuweisung getroffen werden musste. Eine Zuweisung ist zwar gemäß § 19 Abs. 7 des baden-württembergischen Landesmediengesetzes grundsätzlich für 10 Jahre zu erteilen, jedoch kann die LFK nach pflichtgemäßem Ermessen davon abweichen. Im konkreten Fall wurde die Zuweisung an die Radio 100,7 MHz Stuttgart GmbH bis zum Ablauf des Jahres 2032 befristet, um so den Gleichlauf mit den bereits erteilten UKW- und DAB-Zuweisungen herzustellen.

Quelle: LFK-Pressemeldung

Weiterführende Informationen