Wie eine Vollmacht zum Abzocken der Hörer

Von Horst Müller (blogmedien.de)

Radio-Gewinnspiele nehmen – unbehelligt von den zuständigen Medienwächtern – immer “abenteuerlichere” Formen an.

blogmedienFrüher war alles viel einfacher für Otto-Normal-Hörer. Da musste er nur erraten, ob bei seinem Lieblingssender eine Walnuss geknackt wurde oder ein Hamster gepupst hatte, um die Chance auf einen ansehnlichen Geldgewinn zu haben und gleichzeitig den Radiomachern zusätzliche Erlöse durch seine kostenpflichtigen Anrufe bescheren zu können.

Auch Radio PSR wirbt in diesem Sommer mit Urlaubsgeld (Ausschnitt aus der Radio PSR-Homepage)
Auch Radio PSR wirbt in diesem Sommer mit Urlaubsgeld (Ausschnitt aus der PSR-Homepage)

Für Zuhörer der drei Privatsender “Radio Schleswig-Holstein” (“R.SH”), “Radio PSR” (Sachsen) und “Antenne MV” (Mecklenburg-Vorpommern) reicht solches Grundwissen inzwischen nicht mehr aus. Sie müssen bei der aktuell von den drei Sendern gemeinsam durchgeführten Aktion “Urlaubsgeld” auch noch schlüssig beantworten können, unter welchen Umständen der Pups aus dem Hamster kommt; vorausgesetzt natürlich, dass es sich bei dem gesuchten Geräusch auch tatsächlich um die akustisch eingefangenen Blähungen eines possierlichen Nagers handelt (wofür blogmedien keine Gewährleistung übernehmen kann…).

Das ist durchaus kein blöder Scherz: Ausweislich der Teilnahmebedingungen geht es bei der Gewinnaktion “Urlaubsgeld” darum, “zu erraten, wie ein bestimmtes Geräusch entstanden ist.” Deswegen müssen sich die Hörer der drei privaten Radioprogramme jetzt mitten im Hochsommer jeden Tag unzählige Male ein merkwürdiges Pfeif-Zischgeräusch anhören, um dann gegebenenfalls über dessen Entstehungsgeschichte sendereif referieren zu können. Aber nur dann, wenn sie es nach ihrem kostenpflichtigen Anruf für 50 Cent aus dem Festnetz auf einer der drei “Hotlines” weiter über den “Zufallsgenerator des Telefonprovider” in die “Gewinnspielzentrale” schaffen, die die drei Sender für diese Aktion gemeinsam betreiben.

Die Chancen für potentielle Mitspieler sind dabei allerdings nicht besonders aussichtsreich. Laut “Teilnahmebedingungen” überstehen pro Spielrunde nur “zwei Anrufer je Telefon-Hotline” den “Weiterleitungsversuch an die Gewinnspielzentrale”. Alle anderen scheiden in der Gewissheit aus, dass sie mit ihren kostenpflichtigen Anrufen die Gewinne ihres vermeintlichen Lieblingssenders maximiert – möglicherweise auch die Verluste minimiert – haben. Kritiker, auch unter den Radiomachern selbst, sehen darin den eigentlichen Sinn dieser Höreraktionen.

Verbraucherschutz findet im Radio kaum statt

Kaum zu glauben, dass solche dubiosen Spielpraktiken von den aufsichtführenden Landesmedienanstalten nicht nur geduldet, sondern sogar noch gefördert werden. In der erst im vergangenen Jahr bundesweit eingeführten Gewinnspielsatzung wurde den Sendern quasi eine ‚Vollmacht zum Abzocken ihrer Hörer’ erteilt. Schließlich ist seitdem aus Sicht der Medienhüter

“die Teilnahme an einem Gewinnspiel oder einer Gewinnspielsendung der Versuch einer Nutzerin oder eines Nutzers, unter Nutzung eines dafür geeigneten Kommunikationsweges Kontakt zu dem Anbieter im Hinblick auf den Erhalt einer Gewinnmöglichkeit aufzunehmen.”

Diese Regelung hat mit Verbraucherschutz genauso wenig gemein, wie der kaum vorstellbare Versuch eines Geschäftsinhabers, seine Kunden bereits nach bloßer Betrachtung der Ware zur Kasse zu bitten. Dabei hatten die Landesmedienanstalten noch vor Einführung der Gewinnspielsatzung vollmundig angekündigt, “schwarzen Schafen einen Riegel vorzuschieben, die mit zum Teil unseriösen Methoden den Verbrauchern das Geld aus der Tasche ziehen.”

Zudem hatten die Medienwächter auch versprochen, dass es nach Einführung der Gewinnspielsatzung “mehr Transparenz” für die Teilnehmer an derlei Gewinnaktionen geben sollte. Um die Einhaltung der eigenen Vorgaben kümmerten sich die Landesmedienanstalten seitdem allerdings kaum, zumindest nicht, wenn es um Verstöße im privaten Hörfunk geht. So wie im Fall des “Urlaubsgeldes” bei “R.SH”, “Radio PSR und “Antenne MV”. Obwohl in der Gewinnspielsatzung explizit auf die Unzulässigkeit von “Aussagen jeglicher Art, die falsch, zur Irreführung geeignet oder widersprüchlich sind”, hingewiesen wird, nimmt offenbar niemand Anstoß daran, dass beispielsweise Moderator Uli Müller beim sächsischen “Radio PSR” am Donnerstag gegen 06.05 Uhr seinen Hörern vorgaukelte “Das gibt’s nur bei Radio PSR”.

Ein einmaliger Ausrutscher des Radiomannes? Keineswegs – vielmehr scheinen die Sender ihre Hörer gezielt hinters Licht zu führen. Auf der Website von “Radio PSR” heißt es nämlich: “Sommergeräusch knacken – Geld einsacken. Nur jetzt bei RADIO PSR – Mein Sender.” Und obwohl sich “R.SH” im fernen Kiel das Gewinnspiel samt Teilnahmebedingungen und Kandidaten mit den über die Radioholding “Regiocast” verbundenen Kollegen in Leipzig teilt, heißt es auch dort auf der Begleitseite im Internet: “Sommergeräusch knacken – Geld einsacken. Nur jetzt bei R.SH”. Diese Darstellung einer vermeintlichen Exklusivität ist schon deswegen falsch, weil sich auch “Antenne MV” in Mecklenburg-Vorpommern an der Aktion beteiligt. “Radio Schleswig-Holstein” hat im östlichen Nachbarbundesland jedoch immerhin 44.000 Hörer pro Tag. Da hilft es auch kaum, dass am Ende einer Spielrunde in einem vorproduzierten Jingle der Hinweis folgt: “Eine Gemeinschaftsaktion von Radio PSR, RSH und Antenne MV”.

Der lange Weg zum Gewinnspiel-Moderator im Gewinnspielstudio

Wer tatsächlich mehr über den spitzfindigen Mechanismus des Gewinnspiels in Erfahrung bringen will, muss sich schon in die von den drei Sendern gemeinsam herausgegebenen Teilnahmebedingungen vertiefen. Dort ist auch nachzulesen, dass die Anrufer, die es schließlich in die “Gewinnspielzentrale” geschafft haben, noch längst nicht am Ziel sind, denn

“Nach einem erfolgreichen Weiterleitungsversuch erfragt und notiert ein Mitarbeiter der von den Sendern beauftragten Gewinnspielzentrale Vorname und Name, Anschrift, Alter sowie Telefonnummer des Anrufers (Daten) sowie ferner dessen Tipp zur Lösung des Gewinnspiels.”

Wer auch diese Prozedur überstanden hat, könnte dann über eine weitere Warteschleife beim “Gewinnspiel-Moderator im Gewinnspielstudio” landen, wo die “Raterei” aufgezeichnet wird, um kurz darauf in den drei Programmen ausgestrahlt zu werden. So wie “Susanne” am Donnerstagmorgen gegen 6.50 Uhr bei “Radio PSR”. Immerhin ging es für die Kandidatin um einen “Jackpot” in Höhe von 36.800 Euro, der – kaum überraschend – nicht ausgeschüttet wurde. Schließlich glaubte die Mitspielerin in dem Geräusch das Aufreißen einer Eisverpackung erkannt zu haben. Die Antwort liegt bei den tropischen Temperaturen der vergangenen Wochen zwar durchaus nahe, wurde dennoch vom “Gewinnspielmoderator” als “falsch” zurückgewiesen.

Ob überhaupt noch ein Hörer von “R.SH”, “PSR” oder “Antenne MV” in diesem Sommer zu seinem “Urlaubsgeld” kommt, scheint ohnehin ungewiss zu sein. In den Teilnahmebedingungen ist zumindest nachzulesen: “Das Gewinnspiel endet mit seiner Auflösung und mit der Ausschüttung des Jackpots, unabhängig davon aber spätestens am 20.08.2010.”

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