Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) erhöht die finanzielle Unterstützung der konzessionierten Lokalradios und Regional-TV per 1. Januar 2019 um 13,5 Millionen Franken. Neu erhalten diese insgesamt 81 Millionen Franken pro Jahr aus dem Ertrag der Abgabe für Radio und Fernsehen. Mit der Beitragserhöhung wird ein Entscheid des Bundesrats vom 18. Oktober 2017 umgesetzt.
Rund zwei Drittel dieser zusätzlichen Mittel (8,4 Millionen Franken) gehen an die 13 konzessionierten Regional-TV, während ein gutes Drittel den 21 berechtigten Radios zugutekommt. Innerhalb der Radios fliessen 85 Prozent an die kommerziellen Radios in Berg- und Randregionen und 15 Prozent an die komplementären nicht-kommerziellen Radios. Damit erhalten die kommerziellen Radios zusätzlich gut 4,3 Millionen Franken und die komplementären Radios rund 780’000 Franken pro Jahr. Das UVEK erhöht die Abgabenanteile der einzelnen Veranstalter nach dem Verteilmodell, das bereits bei der Neukonzessionierung 2008 angewandt wurde. Dieses berücksichtigt unter anderem die wirtschaftlichen Eigenheiten der Versorgungsgebiete wie auch die Sonderleistungen, welche manche Veranstalter zu erbringen haben, wie etwa zweisprachige Programme.
Die höheren Gebührenanteile gelten ab 2019 bis auf Weiteres, also auch für jene Lokalradios und Regional-TV, deren Konzession ab 2020 verlängert werden wird. Eine Verlängerung der Ende 2019 auslaufenden Konzessionen sieht das UVEK für die Jahre 2020 bis 2024 vor. Die Konzessionsverlängerung soll die Migration von UKW auf DAB+ ermöglichen und die Zeit bis zum Inkrafttreten des neuen Bundesgesetzes über elektronische Medien, das derzeit in Vernehmlassung ist, überbrücken.
Das UVEK setzt mit dieser Erhöhung einen Entscheid des Bundesrats um. Dieser hatte am 18. Oktober 2017 die finanziellen Mittel zugunsten der konzessionierten Lokalradios und Regional-TV von fünf auf das gesetzliche Maximum von sechs Prozent des Gesamtertrags der Empfangsgebühr angehoben. Der Entscheid entspricht den Vorstellungen des Parlaments. Dieses hatte sich 2017 für eine rasche Anhebung des Gebührenanteiles für private Veranstalter ausgesprochen.
Die SRG profitiert hingegen nicht von einer Erhöhung: Der Bundesrat hatte deren Anteil an den Empfangsgebühren ebenfalls am 18. Oktober 2017 auf 1.2 Milliarden Franken pro Jahr plafoniert.
Quelle: UVEK-Pressemitteilung