UVEK: Mehr Geld für Lokalradios und Regional-TV

Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) erhöht die finan­zi­el­le Unterstützung der kon­zes­sio­nier­ten Lokalradios und Regional-TV per 1. Januar 2019 um 13,5 Millionen Franken. Neu erhal­ten die­se ins­ge­samt 81 Millionen Franken pro Jahr aus dem Ertrag der Abgabe für Radio und Fernsehen. Mit der Beitragserhöhung wird ein Entscheid des Bundesrats vom 18. Oktober 2017 umgesetzt.

Rund zwei Drittel die­ser zusätz­li­chen Mittel (8,4 Millionen Franken) gehen an die 13 kon­zes­sio­nier­ten Regional-TV, wäh­rend ein gutes Drittel den 21 berech­tig­ten Radios zugu­te­kommt. Innerhalb der Radios flies­sen 85 Prozent an die kom­mer­zi­el­len Radios in Berg- und Randregionen und 15 Prozent an die kom­ple­men­tä­ren nicht-kom­mer­zi­el­len Radios. Damit erhal­ten die kom­mer­zi­el­len Radios zusätz­lich gut 4,3 Millionen Franken und die kom­ple­men­tä­ren Radios rund 780’000 Franken pro Jahr. Das UVEK erhöht die Abgabenanteile der ein­zel­nen Veranstalter nach dem Verteilmodell, das bereits bei der Neukonzessionierung 2008 ange­wandt wur­de. Dieses berück­sich­tigt unter ande­rem die wirt­schaft­li­chen Eigenheiten der Versorgungsgebiete wie auch die Sonderleistungen, wel­che man­che Veranstalter zu erbrin­gen haben, wie etwa zwei­spra­chi­ge Programme.

Die höhe­ren Gebührenanteile gel­ten ab 2019 bis auf Weiteres, also auch für jene Lokalradios und Regional-TV, deren Konzession ab 2020 ver­län­gert wer­den wird. Eine Verlängerung der Ende 2019 aus­lau­fen­den Konzessionen sieht das UVEK für die Jahre 2020 bis 2024 vor. Die Konzessionsverlängerung soll die Migration von UKW auf DAB+ ermög­li­chen und die Zeit bis zum Inkrafttreten des neu­en Bundesgesetzes über elek­tro­ni­sche Medien, das der­zeit in Vernehmlassung ist, überbrücken.

Das UVEK setzt mit die­ser Erhöhung einen Entscheid des Bundesrats um. Dieser hat­te am 18. Oktober 2017 die finan­zi­el­len Mittel zuguns­ten der kon­zes­sio­nier­ten Lokalradios und Regional-TV von fünf auf das gesetz­li­che Maximum von sechs Prozent des Gesamtertrags der Empfangsgebühr ange­ho­ben. Der Entscheid ent­spricht den Vorstellungen des Parlaments. Dieses hat­te sich 2017 für eine rasche Anhebung des Gebührenanteiles für pri­va­te Veranstalter ausgesprochen.

Die SRG pro­fi­tiert hin­ge­gen nicht von einer Erhöhung: Der Bundesrat hat­te deren Anteil an den Empfangsgebühren eben­falls am 18. Oktober 2017 auf 1.2 Milliarden Franken pro Jahr plafoniert.

 

Quelle: UVEK-Pressemitteilung