Veranstalter für nichtkommerzielles Radio gesucht: mabb-Medienrat beschließt Ausschreibung der nichtkommerziell genutzten UKW-Frequenzen 88,4 und 90,7 MHz in Berlin und Potsdam.
Der Medienrat der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) hat in seiner Sitzung vom 27. Februar 2018 beschlossen, die UKW-Frequenzen 88,4 MHz (Berlin) und 90,7 MHz (Potsdam) für einen zugangsoffenen, nichtkommerziellen Radiobetrieb auszuschreiben.
„Zum ersten Mal schreiben wir keine einzelnen Sendezeiten aus, sondern suchen nach einem Gesamtkonzept für ein zugangsoffenes, nichtkommerzielles Radio für Berlin und Potsdam“, so Prof. Dr. Hansjürgen Rosenbauer, Vorsitzender des Medienrats. „Wir sind überzeugt, dass die Ausschreibung die Vielfalt im Radio weiter fördert und im Sinne der nichtkommerziellen Radiogruppen ist. Sie haben sich in der Vergangenheit mehr Eigenständigkeit und Verantwortung gewünscht.“
mabb setzt sich für Vielfalt im nichtkommerziellen Hörfunk ein
Seit 2010 setzt sich die mabb für Vielfalt im nichtkommerziellen Hörfunk ein. Die UKW-Frequenzen
88,4 MHz und 90,7 MHz werden seitdem für die nichtkommerzielle Nutzung zur Verfügung gestellt. Derzeit senden acht Veranstalter nach einem festgelegten Raster auf den beiden Frequenzen. Die Zulassungen der Veranstalter laufen im Mai 2018 aus, was eine Neuausschreibung notwendig macht.
Erstmals wird mit der aktuellen Ausschreibung ein Veranstalter oder eine Veranstaltergemeinschaft für Berlin und Potsdam gesucht, der oder die ein überzeugendes Konzept für eine vielfältige und zugangsoffene Nutzung vorlegt bzw. vorlegen. Dieser Veranstalter bzw. diese Veranstaltergemeinschaft soll die Organisation des nichtkommerziellen Radiobetriebs übernehmen. Die Bewerberinnen und Bewerber müssen in ihren Anträgen nachweisen, dass Dritten ein diskriminierungsfreier und chancengleicher Zugang gewährt wird. Die Medienanstalt übernimmt weiterhin die Aufsicht über Sendebetrieb und Programm und trägt die Verbreitungskosten für die Frequenzen.
Auf der Internetseite der mabb sind der vollständige Ausschreibungstext und die Anforderungen an die Anträge zu finden. Anträge können bis Montag, den 4. April 2018, 12:00 Uhr bei der Medienanstalt eingereicht werden.
Quelle: mabb