Die APR fordert eine kritische Überprüfung der Geschäftspraktiken öffentlich-rechtlicher Tochterunternehmen, um die Wettbewerbsbedingungen zwischen öffentlich-rechtlichen und privaten Rundfunkanbietern zu verbessern. Ein aktueller Rechtsstreit zwischen ANTENNE BAYERN und der BRmedia GmbH, einem 100%igen Tochterunternehmen des Bayerischen Rundfunks, unterstreicht die Dringlichkeit dieser Forderung.
Das Landgericht München I hat in einem Eilverfahren (Az.: 1 HK O 15402/23) entschieden, dass BRmedia mit bestimmten Werbeaussagen gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verstoßen hat, unter anderem da diese nicht hinreichend durch die Studie „Abstrahleffekte“ belegt sind. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.
Das Gericht beanstandete, dass zahlreiche Werbeaussagen von BRmedia, die eine höhere Akzeptanz von Werbebotschaften bei Hörern der Sender BAYERN 1 und BAYERN 3 sowie eine positivere Bewertung einer fiktiven Marke im Umfeld dieser Sender suggerieren, nicht durch die Studie gestützt werden. Solche irreführenden und vergleichenden Werbeaussagen sind laut Gerichtsurteil in weiten Teilen unzulässig. Weiterhin ist auch die Veröffentlichung von Befragungsergebnissen, die einen direkten Vergleich zwischen Durchschnittswerten der beiden Einzelsender Bayern 1 und Bayern 3 mit ANTENNE BAYERN ziehen, nicht zulässig.
Gwendolin Gundlach, stellvertretende Vorsitzende der APR, kritisiert das Vorgehen von BRmedia: „Die APR setzt sich für einen fairen und transparenten Wettbewerb ein. Während der öffentlich-rechtliche Rundfunk vorwiegend durch Gebühren finanziert wird, sind private Sender wie unser Mitgliedsunternehmen ANTENNE BAYERN ausschließlich auf Werbeeinnahmen angewiesen. Es ist bedauerlich, dass BRmedia erhebliche finanzielle Mittel für den Versuch aufwendet, die Reputation von privaten Hörfunkanbietern wie ANTENNE BAYERN vor der Werbewirtschaft zu untergraben. Diese Mittel wären z.B. besser in die Stabilisierung der Rundfunkgebühren investiert worden.“
Die APR appelliert an die Medienpolitik im Rahmen der Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, die Aktivitäten der Tochterunternehmen zu überdenken und für eine gerechte Wettbewerbslandschaft zu sorgen.
Die APR vertritt bundesweit die Interessen von 300 privaten Radio- und Fernsehsendern aus Deutschland und setzt sich insbesondere für die Förderung der Vielfalt, Qualität und der wirtschaftlichen Interessen des privaten Rundfunks ein. Damit ist der APR der mitgliederstärkste Hörfunkverband in Deutschland.
Quelle: APR