Der Deutschlandradio-Hörfunkrat hat sich am 8. März ausführlich mit aktuellen medienpolitischen Themen befasst. Im Mittelpunkt standen dabei der Bericht zu „Auftrag und Strukturoptimierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks“, die Novellierung des Telemedienauftrags und die Auswirkungen des „No Billag“-Referendums auf die Diskussion in Deutschland.
Das Schweizer Votum sei ein wichtiges Signal über die Landesgrenzen hinaus, so Hörfunkratsvorsitzender Frank Schildt. Trotz der zugespitzten Auseinandersetzung im Vorfeld hätten sich zentrale Akteure und die große Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger letztlich klar zum öffentlich-rechtlichen Journalismus bekannt. Ein solch breites gesellschaftliches Bekenntnis brauche es auch in Deutschland: „Wenn wir einen von wirtschaftlichen Interessen unabhängigen, dem Gemeinwohl und dem demokratischen Diskurs verpflichteten Rundfunk in Deutschland haben wollen, dann müssen wir das auch sagen. Hier sind wir als Aufsichtsgremium ebenso gefordert wie Verbände, Wirtschaft, Kirchen, Gewerkschaften, Wissenschaft, Sport, Kultur oder Politik.“ Die stellvertretende Hörfunkratsvorsitzende Yvonne Magwas ergänzt: „Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist ein unverzichtbarer Qualitätsanker für pluralistische Meinungsbildung, muss sich dabei aber den Herausforderungen einer rasant wandelnden Medienwelt stellen und darf seinen Kernauftrag nicht aus den Augen verlieren.“
Kritisch setzte sich der Hörfunkrat mit der aktuellen Diskussion um den Telemedienauftrag auseinander. Für das Gremium stellte Frank Schildt fest: „Für journalistische Inhalte mit Programmbezug muss eine adäquate Darstellung im Netz möglich sein.“ Bei der Neugestaltung des Telemedienrechts gelte es, die spezifischen Erfordernisse eines Hörfunkprogramms zu berücksichtigen. „Gerade für jüngere Zielgruppen ist eine attraktive Online-Präsenz für Hörfunkinhalte unerlässlich. Wer mit seinem Rundfunkbeitrag ein anspruchsvolles Radioprogramm möglich macht, muss es auch im Netz gut finden können.“ Wie wichtig dies sei, zeige der Zuspruch für die Social-Media-Angebote von Deutschlandradio. Deren Erfolg bemesse sich nicht allein an der Zahl der User und Follower, sondern auch an der Qualität der im Social Web moderierten Diskussionen.
Der Hörfunkrat befasst sich bei seinem ersten Treffen im Jahr 2018 darüber hinaus mit den Dokumentations- und Rechenschaftspflichten, die für Deutschlandradio mit Inkrafttreten der Europäischen Datenschutzverordnung am 25. Mai verbunden sind. Für die Umsetzung der neuen Vorschriften wird zukünftig ein Rundfunkdatenschutzbeauftragter ernannt. Bereits am Vorabend hatte sich der Programmausschuss des Hörfunkrats ausführlich über die Arbeit der Rundfunk Orchester und Chöre GmbH (ROC Berlin) informiert. Deutschlandradio ist mit 40 Prozent Hauptgesellschafter der vier unter dem Dach der ROC vereinigten Klangkörper.
Der Deutschlandradio-Hörfunkrat hat gegenwärtig 39 Mitglieder und besteht aus Vertreterinnen und Vertretern der Länder und des Bundes sowie gesellschaftlich relevanter Gruppen. Er stellt die Richtlinien für die Sendungen von Deutschlandradio auf, überwacht deren Einhaltung gemäß der im Staatsvertrag aufgeführten Grundsätze und berät den Intendanten in Programmfragen. Der Hörfunkrat tritt mindestens alle drei Monate zu einer ordentlichen Sitzung zusammen. Seine Amtszeit beträgt vier Jahre. Die nächste Sitzung findet am 24. Mai in Köln statt.