APR: „Änderungen beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk haben Auswirkungen bei den Privaten.“

APR LogoDas Beste aus zwei Welten zu erhalten, müsse Ziel der anstehenden Reform des Rundfunks sein. Das schreibt die Arbeitsgemeinschaft Privater Rundfunk (APR) in einem Positionspapier zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Bei der Reform von Aufgaben, Finanzierung und Struktur der Rundfunkanstalten sei die ökonomische Basis der privaten Anbieter in den Blick zu nehmen, sie dürfe nicht gefährdet werden.

Es gehe darum, die journalistischen Angebote des dualen Mediensystems insgesamt gegenüber den internationalen Plattformen zu stärken. Es gehe um die Kommunikation in der Gesellschaft mit ihren Auswirkungen auf den demokratischen Diskurs. Moderne Medienpolitik müsse sicherstellen, dass die Public Value-Angebote sowohl des öffentlich-rechtlichen Rundfunks als auch der privaten Anbieter ungeschmälert hergestellt, verbreitet und als Informationsquelle gefunden werden können.

SWR3-Gewinnspiel mit REWE (Bild: © APR)
SWR3-Gewinnspiel mit REWE (Bild: © APR)

Die Anstalten als der gemeinwohlorientierte Teil der Medienordnung habe Content für die gesamte Gesellschaft zur Verfügung zu stellen. Vorrang sollten Nachrichten, Kultur, Bildung und Dokumentation haben, wohingegen Unterhaltung und Events aus den Bereichen Musik oder Sport nachrangig angeboten werden sollen. Auf keinen Fall sollte ein Überbietungswettbewerb bei solchen Events stattfinden, denn das bringe keinen inhaltlichen Mehrwert für die Nutzer, sondern verbraucht lediglich Ressourcen beider Teile der dualen Medienordnung.

Da es heute darum geht, den Wettbewerb der journalistischen inländischen Medien gegenüber den internationalen Plattformen zu stärken, gehört es nicht zu den Aufgaben des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, Angebote der regionalen/lokalen Berichterstattung darzubieten. Entsprechenden Bestrebungen und aktuellen Umschichtungen von Budgets zu diesem Zweck sei entgegenzutreten.

Die für die gesamte Gesellschaft gemeinwohlorientierten Medien würden in sachgerechter Weise durch einen Beitrag aller Mitglieder der Gesellschaft finanziert. Werbung sei der Finanzierung privater Medieninhalte vorbehalten. Werbung in öffentlich-rechtlichen Medien sei nur dort vertretbar, wo dies zur Absicherung der Relevanz der Gattung gegenüber der Werbewirtschaft erforderlich ist – nur aus diesem Grund sei die Werbung im Hörfunk beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk nach dem NDR-Modell angemessen. Jegliche Form der Online-Aktivitäten der Anstalten sind den grundsätzlichen Erwägungen entsprechend werbefrei zu halten.

Kritisch setzt sich die APR mit den Tochterfirmen der Anstalten auseinander. Sie würden vielfach die Grenzen des Auftrags der Anstalten umgehen und unterlägen nicht der vollen Kontrolle der Gremien der Anstalten, wie dies bei Aktivitäten der Anstalten selbst der Fall sei. Kritik über die APR schließlich daran, den internationalen Plattformen Content kostenfrei zur Verfügung zu stellen, den diese im Wettbewerb zu den privaten Anbietern einsetzen.

Die Arbeit der Gremien der Anstalten ist ein weiteres Thema. Kenntnisse der Medienwirtschaft auch aus der Perspektive privater Unternehmen sei in den Verwaltungsräten erforderlich. Die APR fordert schließlich ein Expertengremien, das die Einhaltung der ordnungspolitischen Vorgaben extern in regelmäßigen Abständen in Berichten bewertet.

Quelle: APR

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