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APR: „Reform der Anstalten – eine vertane Chance“

APR small„Eine vertane Chance“ ist für die APR die Einigung der Länder zu den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. „Was als Diskussion um den zukünftigen Auftrag und die Struktur begann, ist ein Kompromiss auf allerkleinstem Nenner, der zur Strukturreform nichts mehr sagt, die Aufgabendefinition den Anstalten selbst überlässt und das Thema Rundfunkbeitrag in die Zukunft verschiebt“, so APR-Vorsitzender Olaf Hopp.

Olaf Hopp (Bild: ©ENERGY)
Olaf Hopp (Bild: ©ENERGY)

Die Interessenvertretung der lokalen und regionalen elektronischen Medien bedauert diese Entwicklung. „Nach der letzten Beitragsentscheidung des Bundesverfassungsgerichtes hatten die Länder kurze Zeit die Chance, ernsthaft sowohl die Anstalten fit für die Zukunft zu machen als auch den Ausgleich mit anderen professionell-journalistischen Medien zu finden“, so Hopp. Ziel müsse es sein, die vielfältige Medienlandschaft im Land gegenüber den internationalen Medienplattformen zu stärken: „Es reicht nicht, sich nur um die Rundfunkanstalten zu kümmern.“ Die APR hatte in der Diskussion um die Reform auf die Verwerfungen hingewiesen, die kostenfreie Zulieferungen der Anstalten für Drittplattformen darstellen, die mit eingekaufter Musik und den Frei Haus gelieferten Beiträgen den lokalen und regionalen Radios Konkurrenz machen, ohne dafür Journalisten zu beschäftigen und den Medienanstalten im Hinblick auf die programmliche Vielfalt Rechenschaft ablegen zu müssen.

„Der vorgelegte Beschluss der Ministerpräsidenten hat keine Sicherungen für die privaten Wettbewerber der Rundfunkanstalten eingebaut, Rechtsschutz gegen übergriffiges Verhalten ist nicht vorgesehen“, kritisiert Hopp.

Die APR vertritt rund 290 Anbieter von elektronischen Medien, im Schwerpunkt Radio mit deren ergänzenden Online-Angeboten.


Ministerpräsidentenkonferenz beschließt in der Auftragsreform wichtige Beschränkungen für öffentlich-rechtlichen Rundfunk

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VAUNET: „Werbereduktion, Grenzen für kommerzielle Aktivitäten und eine Gesamtschau für Radio- und Audioangebote müssen folgen“

Der VAUNET – Verband Privater Medien begrüßt, dass die Ministerpräsidentenkonferenz bei ihrem Beschluss zum zukünftigen Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks eine Lösung gefunden hat, die in einigen Punkten die Anliegen der privaten Anbieter berücksichtigt und wettbewerbliche Auswirkungen in der Praxis begrenzen soll.

Claus Grewenig (Bild: ©Vincent Mosch / VAUNET)
Claus Grewenig (Bild: ©Vincent Mosch / VAUNET)

Claus Grewenig, Vorstandsvorsitzender des VAUNET und Chief Corporate Affairs Officer bei RTL Deutschland, sagte: „Der neue Auftrag bringt zwar Erweiterungen und keine grundlegenden Einschnitte für die Rundfunkanstalten mit sich, aber auch wichtige Beschränkungen im Detail. Die Tatsache, dass der Auftrag künftig in seiner gesamten Breite im Tagesverlauf der Vollprogramme und in den Mediatheken wahrnehmbar sein muss, ist ein wichtiger Schritt hin zu einem eigenständigen öffentlich-rechtlichen Programmprofil. Diese Vorgaben sind ebenso wie die Schärfung bei der Unterhaltung und die eng begrenzte Öffnung der Online-Auswertungsmöglichkeiten wichtig, weil alle Veränderungen bei ARD und ZDF sich unmittelbar auch auf die privaten Medien als `zweite Säule´ auswirken. In einem nächsten Schritt müssen die Länder nun die Werbebeschränkungen und klare Grenzen für kommerzielle Tätigkeiten der Anstalten festlegen, damit die sich bereits jetzt abzeichnende Ausweitung der Vermarktungsaktivitäten gestoppt wird.“

Grewenig appellierte vor dem Hintergrund, dass die spezifischen Radiothemen nicht im Zentrum der laufenden Auftragsdebatte standen, an die Länder, zeitnah eine Gesamtschau der vielfältigen öffentlich-rechtlichen Radio- und Audioaktivitäten anzugehen.

Weiterführende Informationen

XPLR: MEDIA Radio-Report