Bürgermedien – Kann das weg oder soll es noch bleiben?

Bürgerfunk (Bild: ©Fernando Lavin/unsplash)Die Bürgermedien sind die mediale Ergänzung des öffentlich-rechtlichen und privaten Hörfunks und Fernsehens. Inhalte werden von Bürgern für Bürger produziert. Der größte Unterschied zwischen Bürgermedien und Social Media sind die Ausspielwege, denn die Inhalte werden auch über die linearen Medien Radio und Fernsehen verbreitet. Nordrhein-Westfalen ist das Bundesland mit der häufigsten Veränderung der Förderung seiner Bürgermedien in den letzten 15 Jahren. „Es ist eins der schwierigsten Themen“, sagte Dr. Tobias Schmid, Direktor der Landesanstalt für Medien NRW (LfM NRW) während der letzten Sitzung der Medienkommission am 30. Oktober und stellte in Frage, ob die veränderte mediale Landschaft dieser Art der Bürgerbeteiligung noch benötige.

Tobias Schmid (Bild: ©LfM NRW 2018)
Tobias Schmid (Bild: ©LfM NRW 2018)

In den vergangenen zwei Jahren besuchte Schmid Produktionsorte der „Bürgermedialen“ und lud ihre Vertreter zum Diskurs ein. Es wurde ein 17-seitiges Positionspapier von der LfM NRW erarbeitet. Das Positionspapier wurde während der Kommissionssitzung genauso hitzig diskutiert, wie die Zahlung der Sitzungsgelder an die Kommissionsmitglieder nur für Präsenzsitzungen. Corona-bedingt traf die Kommission ein halbes Jahr lang alle Entscheidungen nur im stillen Verfahren, auch die für November geplante Sitzung fiel aus.

Landesanstalt für Medien NRWDie LfM NRW fördert seit Mitte 2018 sechs „Regionalstellen Bürgermedien“, jeweils eine für die fünf Regierungsbezirke und eine zusätzliche für das Ruhrgebiet. Die Regionalstellen leisten Produktionshilfe und informieren Bürger über die Möglichkeiten der Verbreitung ihrer Audio- und Video-Produktionen. In NRW stehen den „Hobbymedienmachern“ zusätzlich zu den üblichen Verbreitungskanälen im Internet (YouTube, Podcast usw.) weitere Ausstrahlungswege zur Verfügung. Die 44 NRW-Lokalradios sind verpflichtet täglich eine Stunde „Bürgerfunk“ in ihr Programm aufzunehmen, das Bürgerfernsehen NRWison ist in den Kabelnetzen rund um die Uhr auf Sendung. Um Interessenten über die Hilfsangebote zu informieren und Produktionshilfe zu leisten, erfand die LfM NRW die sogenannten „Lokalen Botschafter“. Die „Regionalstellen Bürgerfunk“ mit den Botschaftern in jeder kreisfreien Stadt oder jedem Kreis werden ab Ende März 2021 nicht mehr gefördert. 

Frederik Steen (Bild: privat)
Frederik Steen (Bild: privat)

Die Aufgabe der lokalen Botschafter übernimmt das dezentrale Hilfsangebot „Medienbox NRW“. Über das Online-Lernangebot sollen Grundkenntnisse in der Produktion von Bild-, Ton- und Videobeiträgen vermittelt werden. Im März 2020 startete die LfM NRW das Portal zuerst als ergänzendes Lernangebot. Die kostenlosen Übungseinheiten der Medienbox werden um Webinare ergänzt, die von professionellen Medienmachern geleitet werden. Zu den prominentesten Dozenten gehören der TV-Producer und Talentcoach Viktor Worms, der Social-Media-Experte Daniel Fiene oder der Moderator, Autor und Medientrainer Frederik Steen (WDR).

Die hitzige Debatte im Ausschuss für Medienkompetenz und Bürgermedien wurde während der Sitzung der Medienkommission fortgeführt. Ernst-Wilhelm Rahe MdL (SPD) und Vorsitzender des Ausschusses beschrieb den zweijährigen Entstehungsprozess des Positionspapiers und hob die partizipativen Elemente des Bürgerfunks für den lokalen Diskurs hervor. Er zeigte aber auch die Schwächen auf, denn immer weniger Interessenten lassen sich noch für den Bürgerfunk zertifizieren. Die Zertifizierung – eine Art Eignungsprüfung – ist die Voraussetzung selbstverantwortlich Bürgerfunksendungen bei einem der 44 NRW-Lokalradios einreichen zu dürfen. Ohne eine Eignungsprüfung können Menschen aus Nordrhein-Westfalen ihre selbst produzierten Audio- und Video-Produktionen beim TV-Lernsender und in der Online-Mediathek (Bürgermedienplattform) NRWision veröffentlichen. 

Um sich einen Eindruck zu verschaffen, wie Bürgermedien entstehen, unternahm der „Ausschuss für Medienkompetenz und Bürgermedien“ eine Exkursion und besuchte gemeinsam mit Schmid LoComNET, den „Förderverein Lokalradio Bonn und Rhein-Sieg“. Während der letzten Medienkommission-Sitzungen erwähnte Schmid erneut die Exkursion nach Bonn. Jürgen Mickley, Vertreter der Bürgermedien in der Medienkommission zeigt sich während der Sitzung verwundert über so viel Lob für die Bonner, denn seit drei Jahren stellt der Förderverein keine Podcasts mehr auf NRWison ein. „Wenn alle so wenig auf NRWision einstellen würden wie die Bonner, können wir NRWision bald einstellen,“ sagte Mickley aufgebracht.

„Wir veröffentlichen unsere Podcasts auf den Homepages der Kooperationspartner“, entgegnet auf den öffentlichen Vorwurf Thomas Dogen. Der stellv. Vorsitzende von LoComNET und Vorstand im Landesverband Bürgerfunk NRW e.V. hält NRWison für eine gute Idee, stellt aber den Nutzen in Frage, denn weder die Besucher noch die Produzenten erfahren die Abrufzahlen. „Die meisten Produzenten in unseren Verein haben kein Interesse“, sagte Dogen.

Stefan Malter, Chefredakteur von NRWision, verweist auf mehr als 20.000 Sendungen und Beiträge in der Mediathek und den kontinuierlichen Zuwachs neuer Inhalte. Die Anzahl der Sendungen ist öffentlich einsehbar. „In unseren Jahresberichten an die LfM stellen wir regelmäßig Zahlen und Daten zur Verfügung, nicht öffentlich,“ teilte Malter RADIOSZENE mit. 

Bonn gehört zu einem der vier Verbreitungsgebiete mit einer „Vollauslastung“ des Bürgerfunks. Alle Sendeplätze bei Radio Bonn/Rhein-Sieg werden durch die vier Produktionsstudios in Bonn und dem angrenzenden Rhein-Sieg-Kreis bespielt. LoComNET akquiriert Drittmittel für seine Projekte und spezialisiert sich seit Jahren auf Produktionen mit Menschen mit Behinderung, Migrationshintergrund und Schüler*innen. Für integrative Projekte gibt es Fördergelder bei der Stadt, bei Stiftungen und vom Land, Bund und der EU. LoComNET hat sich durch erfolgreiche Akquise stückweit freigemacht von Mitteln der LfM NRW, sagt Dogen. 

Bei einigen Lokalradios findet der Bürgerfunk gar nicht oder stark dezimiert statt, abhängig von den lokalen Strukturen.


Rückblick

Gruppe besteht aus drei Personen

Mit der Novellierung des Landesmediengesetzes im Juni 2007 erschwerte die Koalition aus CDU und FDP den Zugang zum Bürgerfunk. Die Definition einer Produktionsgruppe wurde verändert, statt aus zwei besteht seitdem eine Produktionsgruppe aus drei Personen.

Die Medientrainer

Sieben Jahre lang mussten mindesten drei Gruppenmitglieder eine Eignungsprüfung ablegen. Die LfM NRW baute ein mehrstufiges Medientrainernetz auf. Zuerst schulten die Medientrainer andere Medientrainer. Im zweiten Schritt waren dann die Hobbyradiomacher dran, die zuerst jährlich, dann alle zwei Jahre geschult wurden. Im Jahr 2014 wurde das Landesmediengesetz NRW erneut geändert und von den drei Verantwortlichen für eine Radiosendung muss nur noch eine Person ein Zertifikat erworben haben, eine Rezertifizierung entfällt. Die Nachfrage nach den Medientrainern und ihren Kursen ging rapide zurück, die Haushaltsmittel wurden umgeschichtet.

Das nötige Wissen für die Zertifizierung erlangen Hobbyradiomachen heute über die „Medienbox NRW“. Ihren Radiobeitrag legen die Produzenten zum „Aircheck“ einem Medientrainer vor, mit dem der Beitrag zuerst über eine Videokonferenz besprochen wird. Der Trainer prüft die Befähigung des Produzenten und die LfM NRW vergibt dann das Zertifikat. 

Die Finanzierung

Die Frage der Finanzierung treibt die Bürgerfunkszene um. Bis zum Jahr 2007 gab es in NRW eine Minutenförderung. Der Förderbeitrag war immer gleich, egal ob eine Stunde lang Vogelgezwitscher gesendet wurde oder eine einstündige Sendung mit journalistisch gestalteten Beiträgen aufwendig produziert wurde. Die Minutenförderung verhalf vielen „Radiowerkstätten“ ihre Betriebskosten (Miete, Mitarbeiter, Technik) zu erwirtschaften. 

Im Jahr 2007 endete die Gießkannen-Förderung, die zum Mitnahmeeffekt führte. Die Qualität des Bürgerfunks sollte fortan gesteigert werden, die Beiträge sollten einen stärkeren lokalen Bezug aufweisen und die Macher qualifiziert werden. Einige Vereine passten ihre Einnahmequelle an und zertifizierten so viele Menschen, wie sie nur konnten. Dogen berichtet, dass sein Verein LoComNET über 1.200 Menschen zertifiziert hat, 10 Prozent der Zertifizierungskursteilnehmer sind immer noch im Verein aktiv und produzieren Beiträge für den Bürgerfunk. Viele Zertifizierungsteilnehmer legten die LfM-Urkunde nach der Produktion des ersten Beitrags in ihre Bewerbungsmappe und wurden nie mehr gesehen. 

 

„Der Bürgerfunk im lokalen Hörfunk dient dazu, das lokale Informationsangebot zu ergänzen und den Erwerb von Medienkompetenz, insbesondere von Schülerinnen und Schülern, zu ermöglichen und damit auch zur gesellschaftlichen Meinungsbildung beizutragen,“

 

so beschreibt der Gesetzgeber im Landesmediengesetz NRW § 40a Satz 1 die Aufgabe des Bürgerfunks. Die Vereinigung der Ziele „Ergänzung des Informationsangebotes“ und „Vermittlung der Medienkompetenz“ in einem Satz führt zur Spannung zwischen den Bürgerfunkmachern in NRW. Die Inhaltproduzenten wollen das Informationsangebot ergänzen, die Medientrainer die Medienkompetenz vermitteln. Je nach Landesregierung förderte die LfM NRW einige Jahre lang vorwiegend die Existenz der Produktionsstätten, dann wieder die Projekte und Medientrainer. 

Sendezeit kontra Aufgabe

Fraglich ist, ob der Bürgerfunk zur gesellschaftlichen Meinungsbildung überhaupt beitragen kann, wenn dieser nicht mehr um 18 Uhr oder 19 Uhr nach dem lokalveranstalteten Programm der NRW-Lokalradios ausgestrahlt wird, sondern in den Nachtstunden. Die CDU- und FDP-Koalition (2005 – 2010) unter der Führung des Ministerpräsident Dr. Jürgen Rüttgers (CDU) verschob das ergänzende lokale Informationsangebot von 18 Uhr auf 21 Uhr. Die rot-grüne Koalition unter Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) verschob den Bürgerfunk im Jahr 2014 auf 20 Uhr. Einige Lokalradios setzten die Verschiebung der Sendezeit auch noch nach sechs Jahren nicht um und blieben bei 21 Uhr. Wie viele Hörer um 20 Uhr oder 21 Uhr den Bürgerfunk einschalten, lässt sich kaum messen, weil die Anzahl der Befragten, die noch so spät Radio hörten, zu gering ist.

Anmerkung vom Verband Lokaler Rundfunk in Nordrhein-Westfalen e.V.: Die zugehörige Vorschrift im Landesmediengesetz zu den Sendezeiten des Bürgerfunks, die sich in §40a LMG NRW Absatz 5 findet, ist eine SOLL-Vorschrift ist. Darüber hinaus wurde bereits im Gesetz eine explizite Ausnahmeregelung formuliert, die eine Abweichung von der Soll-Vorschrift (Sendezeit werktäglich zwischen 20-21 Uhr und Wochenende/Feiertags zwischen 19-21 Uhr) ermöglicht, „wenn sich die Beteiligten anderweitig einigen.“

Servicestellen Bürgerfunk

Am 3. Januar 2015 schrieb die LfM NRW die „Servicestellen Bürgerfunk“ aus. In jedem der 45 Verbreitungsgebiete sollte eine Anlaufstelle für Menschen initiiert werden, die eine Sendung produzieren wollen. Nur in 33 Gebieten gelang es eine solche Servicestelle einzurichten. Die mittlerweile veraltete Technik, die bis zum Jahr 2007 gegenüber der LfM NRW durch die damaligen „Radiowerkstätten“ nachzuweisen war, wurde um mobile Technik für den Außeneinsatz (z.B. in Schulen) ergänzt. Die Servicestellen erhielten 1.000 Euro Förderung im Jahr, wenn sie pro Woche zwei Stunden Produktionsberatung und -begleitung leisteten. Für die Organisation der Servicestelle werden 3.000 Euro jährlich bereitgestellt und für die Technik zweckgebunden weitere 2.000 Euro. Die Förderung der „Servicestellen Bürgerfunk“ lief im März 2018 aus.

Regionalstellen Bürgermedien

Seit April 2018 werden sechs „Regionalstellen Bürgermedien“ mit einem Netz lokaler Botschafter*Innen gefördert. Die Förderung läuft Ende März 2021 aus. Die Abschaffung der Regionalstellen hält Dogen für richtig: „Die LfM geht den richtigen Weg, die Regionalstellen und das Botschafter-System sind gescheitert“. Mit den Fördermitteln könne er nicht einmal einen Minijob in der Regionalstelle für den Reg.-Bez. Köln finanzieren. Die Arbeit der Regionalstelle wurde mit 4.500 Euro pro Quartal gefördert, geht aus der LfM-Ausschreibung hervor.

Regionalstelle Südwestfalen

Dipl.-Ing. Eckhard Stoll
Dipl.-Ing. Eckhard Stoll

In Südwestfalen gelang der Regionalstelle der Aufbau eines Bürgermediennetzwerks mit 19 Vereinen und Institutionen. Zwei studentische Kräfte beschäftigte Dipl.-Ing. Eckhard Stoll aus den Mitteln der LfM NRW. Stoll ist Künstlerischer Leiter des „Audio Visuellen Medien Zentrum“ der Fachhochschule Südwestfalen, Chefredakteur von radioFH! und Leiter der Regionalstelle Südwestfalen. „Die Regionalstelle bleibt in Südwestfalen erhalten. Wir haben das Geld in Personal gesteckt. Es hat sich bewährt,“ sagt Stoll. Die Aufbauarbeit sei zu intensiv gewesen, um alles wieder aufzugeben. „Das Netzwerk in Gang zu halten, wird kein großer Aufwand mehr sein. Die Leute kennen sich und man kann Synergie-Effekte nutzen. Mit Geld könnte man das Netzwerk besser pflegen.“ Die dezentrale Fachhochschule hat die Standorte Hagen, Iserlohn, Meschede, Soest und den Studienort Lüdenscheid. Die Regionalstelle akquirierte Fördermittel aus dem Programm Zukunft durch Innovation des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und produzierte mit Schülern und Medientrainern 10 Sendungen über Schulprojekte zu den Mint-Fächern (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft, Technik).

Netzwerkpartner Südwestfalen (Grafik: Eckhard Stoll)
Netzwerkpartner Südwestfalen (Grafik: Eckhard Stoll)

Bürgermedien nicht für alle

Der Gesetzgeber in Nordrhein-Westfalen geht bei allen Angeboten von einer flächendenkenden Versorgung aus, doch so wie es keine U-Bahn im Sauerland gibt, sind auch die Bürgermedien in NRW nicht für alle Bürger flächendenkend verfügbar. Der TV-Lernsender NRWison ist nur in Kabelnetzen und über das Internet verfügbar, was Menschen ohne Kabelanschluss und mit schlechter oder gar keiner Internetversorgung ausschließt. Das Bürgerradio hat schlechte Sendezeiten und ist auch nicht flächendeckend verfügbar, denn im Kreis Heinsberg gibt es seit 15 Jahren gar kein und im Kreis Olpe gab es noch nie ein Lokalradio. Den Einwohnern bleibt der Zugang zum Bürgerradio somit verwehrt, denn ein Ausweichen möglicher „Hobbyradiomacher“ auf die Nachbargemeinden mit einem funktionierenden Lokalradio hat der Gesetzgeber unterbunden. „Die Mitglieder der Gruppen müssen ihre Wohnung oder ihren ständigen Aufenthalt im Verbreitungsgebiet haben“, schreibt das Gesetz vor. Die Verbreitungsgebiete definiert die LfM NRW per Satzung.

Partizipative Projekte

RuhrstadtStudio Witten (Bild: ©Marek Schirmer)
RuhrstadtStudio Witten (Bild: ©Marek Schirmer)

Bringen Projekte partizipative Elemente tatsächlich hervor, wie sich das Schmid wünscht? Konstruieren wir einmal den Fall einer Bürgerinitiative, die gegen ein Gewerbegebiet kämpft. Häufig beginnt es mit einzelnen Personen, die von Plänen der Politik oder Verwaltung erfahren und die Öffentlichkeit über den Umstand selbst und ihre Meinung informieren wollen. Der öffentliche Diskurs wird um eine weitere Sicht erweitert. Nach dem heutigen Modell in NRW müsste ein Aktivist erst einmal zwei weitere Personen finden, denn nur drei Personen können gemeinsam eine Bürgerfunksendung beim Lokalradio einreichen. Eine Person müsste sich zuerst mit Hilfe der Medienbox NRW auf die Zertifizierung vorbereiten, einen Medientrainer über die LfM NRW kontaktieren und sich zertifizieren lassen. An die Projektförderung würden die Aktivisten trotzdem nicht herankommen, denn dafür ist ein Verein nötig, die Gründung bedarf sieben natürlicher Personen. Diesen Aufwand wird kaum ein Aktivist auf sich nehmen, um einmal um 20 Uhr oder 21 Uhr seine Meinung im Radio kundtun zu dürfen. 

Die vorwiegend US-amerikanischen sozialen Netzwerke erfreuen sich bei Influencern großer Beliebtheit, die partizipativen Werkzeuge der NRW-Landesregierung bleiben wegen gesetzlich-geschaffener Hürden Ladenhüter. Die Zugangshürden sind so hoch, dass der Bürgerfunk den Namen nicht verdient. Vielmehr ist es ein Minderheitenfunk für Enthusiasten. Um eine gesellschaftliche Relevanz zu erreichen, müsste der Bürgerfunk bessere Ausspielwege erhalten, damit er überhaupt wahrgenommen wird und nicht ausschließliche Minderheitenthemen behandeln. 

Medienkommission

Wie different die Meinung der Medienkommissionsmitglieder über den Bürgerfunk ist, wurde während ihrer Sitzung deutlich. „Wir brauchen eine Unterstützung des Ehrenamts“, fordert Mickley. Er berichtet wie er Senioren hilft, ihr Anliegen ins Radio zu bringen und fragt, ob er diese jetzt abweisen solle. Mickley meint, den Bürgerfunkern werde gesagt: 

 

„Macht das wie im geförderten Pilotprojekt aber ohne Förderung.“

 

Ulrike Kaiser (Bild: Anja Cord/DJV-NRW)
Ulrike Kaiser (Bild: Anja Cord/DJV-NRW)

Die Bürgermedien wirken auf Ulrike Kaiser vom Journalisten*Innenverband DJV NRW wie ein Überbleibsel aus einer anderen Zeit, die Journalistin hält die Offenen Kanäle für „Tradition der 80er Jahre“. Auf die degressiven Haushaltsmittel der LfM NRW verweist Roland Mecklenburg vom Landesjugendring NRW und ergänzt: „Es geht nicht darum ein Wunschkonzert zu veranstalten“. „Ein oder zwei Mitglieder haben eine andere Meinung“ entgegnet Mickley der Vorsitzender der Medienkommission Prof. Dr. Werner Schwaderlapp, die in der Kommission die Vereinigung der Industrie- und Handelskammern vertritt. Das neue Positionspapier der LfM NRW wird bei einer Gegenstimme und vier Enthaltungen angenommen. Die meisten andern Abstimmungen an dem Tag sind ohne Gegenstimmen und Enthaltungen angenommen worden.

Werner Schwaderlapp (Bild: © Landesanstalt für Medien NRW)
Werner Schwaderlapp (Bild: © Landesanstalt für Medien NRW)

Die Offenen Kanäle entstanden in den 1980er Jahren, wie es Kaiser trefflich feststellt, das Privatfernsehen auch. Das lineare Fernsehen wird nicht in Frage gestellt, weil es Streamingdienste gibt. Bei den Bürgermedien in NRW ist es anders, weil der LfM-Haushalt ein Verschiebebahnhof ist. Die LfM NRW fördert nicht nur die Bürgermedien, sondern auch die Journalismus-Stiftung „Partizipation und Vielfalt“. Das Prestigeprojekt des damaligen Medienstaatssekretär Marc Jan Eumann (SPD) wurde weiter zum Journalismus Lab entwickelt. Weitere Mittel für diese Aufgabe erhielt die LfM NRW nicht, also wird dort gekürzt, wo kein Widerstand zu erwarten ist.

Andere Bundesländer, andere Sitten

Die Förderung der Bürgermedien unterscheidet sich vom Bundesland zu Bundesland. NRW ist eher im Mittelfeld anzuordnen. Besser aufgestellt sind u.a. Niedersachsen und Schleswig-Holstein. 

Schleswig-Holstein

Mit 2,9 Mio. Einwohnern hat Schleswig-Holstein sechsmal weniger Einwohner als NRW und förderte seine Offenen Kanäle (OK) im Jahr 2016 mit 2,5 Mio. Euro während die LfM NRW nur 1,8 Mio. Euro bereitstellte. Durch eine Gesetzesänderung ist auch in Schleswig-Holstein die OK-Förderung direkt aus dem Rundfunkbeitrag und über Landesmedienanstalt MA HSH auf 2,3 Mio. reduziert worden. Die Offenen Kanäle in Schleswig-Holstein sollen die Medienkompetenz fördern. Die Hörfunkprogramme werden über DAB+ und UKW in den Bereichen Westküste, Lübeck und Kiel sowie im Kabelfernsehen in den Bereichen Flensburg und Kiel verbreitet.

Niedersachsen

Dr. Klaus-Jürgen Buchholz (Bild: NLM)
Dr. Klaus-Jürgen Buchholz (Bild: NLM)

Der Unterschied wird noch deutlicher im Vergleich zu Niedersachsen, denn im Jahr 2016 förderte die Niedersächsische Landesmedienanstalt (NLM) den Bürgerrundfunk mit 4,9 Mio. Euro., einer um 265 Prozent höheren Summe im Vergleich zu NRW. Niedersachsen mit 8 Mio. Einwohner erhält aus dem Rundfunkbeitrag weniger Einnahmen als NRW mit 18 Mio. Einwohner. Die Fördermittel decken nur einen Teil der Betriebskosten der nichtkommerziellen Sender ab, erklärt Dr. Klaus-Jürgen Buchholz, stv. Direktor und Abteilungsleiter Bürgerrundfunk/Medienkompetenz der NLM. Die Betriebskostenzuschüsse belaufen sich auf insgesamt 3,8 Mio. Euro, pro Sender sind es etwa 280.000 Euro für Personal und Sachkosten. Die 14 Programme müssen selbst Mittel akquirieren, um ihre Kosten von etwa 450 bis 500 Tsd. pro Jahr zu finanzieren. Die Programme sind für die Bürger zugangsoffen und werden als publizistische Ergänzung angesehen. Die Vermittlung der Medienkompetenz ist bereits in den Sachkosten enthalten, die NLM trennt die Posten für Medienkompetenz und Bürgerrundfunk in ihrem Haushalt. Doppelte Förderung solle vermieden werden, sie gibt es nur für besondere Projekte. Die Ausstrahlung finanziert die NLM mit 600 Tsd. Euro, etwa 100 Tsd. Euro werden an die Verwertungsgesellschaften (GEMA, VG Wort) abgeführt. Bürgerfernsehen gibt es mit TV38 an den Standorten Braunschweig und Wolfsburg, sowie mit „h1“ in Hannover. Der Sender „oldenburg eins“ produziert Radio und Fernsehen, in Bremen und Bremerhaven gibt es eine Kooperation zwischen Bremen und Niedersachsen, an den übrigen Standorten sind es Radiosender.

Fazit

„Die Aufgabe der LfM kann es nicht sein, Radioproduktion zu fördern“, sagt Dogen, Vorstand im Landesverband Bürgerfunk NRW und ergänzt: „Ein Teil der Bürgerfunker sind Selbstdarsteller, die muss die LfM nicht fördern.“ Sein Verein wird u.a. von der Stadt Bonn gefördert. Es drängt sich die Frage der Glaubwürdigkeit durch die mangelnde Staatsferne bei jeder Art der Förderung auf. Nur die infrastrukturelle Förderung lässt vermuten, dass kein Einfluss auf die Inhalte genommen wird. Schon durch die Auswahl der förderwürdigen Projekte durch die LfM NRW und den Ausschuss für Medienkompetenz und Bürgermedien wird ab April 2021 eine Auswahl durch eine Behörde erfolgen.

Noch mehr überrascht es, dass Dogen den Bürgerfunk nicht als den Hauptverbreitungsweg für die LoComNET-Sendungen sieht, weil die Hörerschaft um 21 Uhr im Lokalradio nachlässt. Das Ziel der Förderung war einst die Verbesserung der Qualität des Bürgerfunks. Warum die LfM NRW in Zukunft Leuchtturmprojekte von Bürgerfunk-Podcastern fördern sollte, erschließt sich dem aufmerksamen Betrachter nicht. Die Anleitung für Podcast-Produzenten liefert schon die „Medienbox NRW“ im Internet.

Mehrere Bürgerfunker sagten mir während der Recherche, dass gerade die Verschiebung der Sendezeit vom 18 auf 21 Uhr dazu führte, mit ihrem Hobby aufzuhören. Die Zwangsehe der Bürgerfunks und des kommerziellen Lokalfunks in NRW hatte einen Vorteil für die LfM NRW. Die Verbreitungskosten des Bürgerfunks trugen die kommerziellen Anbieter, während in anderen Bundesländern die Landesmedienanstalten die Kosten übernehmen und Sender und Antennen vom Netzbetreiber Media Broadcast aufkauften. Langfristig wird diese Zwangsehe zu immer mehr Gebieten führen, in denen gar kein Bürgerfunk stattfinden wird, wenn die Lokalradios aufgegeben werden. Im Jahr 2014 wurde das Landesmediengesetz NRW novelliert, der § 14 wurde um den Satz 7 ergänzt, hier nach erhält Radio NRW die Frequenzen, wenn ein Lokalradio eingestellt wird. Bürgerfunk findet dann nicht mehr im Lokalradio statt. Es wäre Zeit für die Bürgerfunker in NRW, sich um einen neuen eignen Verbreitungsweg zu kümmern. DAB+ und Smartspeaker wären sicherlich die richtige Ergänzung zu heutigen UKW und langfristig ein Ersatz. Eine Antwort auf die Frage nach dem neuen Verbreitungsweg für den Bürgerfunk fehlt im neuen Positionspapier gänzlich.