DJV fordert 90% des Gehalts bei Kurzarbeit beim Lokalfunk NRW

Stellungnahme zu Nachtragshaushalt und Rettungsschirmgesetz: DJV fordert ausreichende Zuschüsse für Freie

DJV NRW

Der DJ-NRW fordert die Übernahme des vollen Verdienstausfalls und weiterlaufender Betriebskosten von Selbstständigen. Morgen, Dienstag, 24. März, soll im nordrhein-westfälischen Landtag der Entwurf zum Nachtragshaushalt 2020 und NRW-Rettungsschirmgesetz verabschiedet werden. Der DJV-NRW hat hierzu eine ausführliche Stellungnahme vorgelegt.

„Freiberufler*innen benötigen umgehend monatliche Zuschüsse, um bereits jetzt vorliegende Liquiditätsengpässe kurzfristig zu überbrücken. Dabei geht es oftmals schlicht um die Kosten der allgemeinen Lebenshaltung wie Miete etc.,“ so der DJV-Landesvorsitzende Frank Stach. Eine Deckelung wie derzeit von der Bundesregierung vorgesehen hält er für falsch. „Wir sind der Auffassung, dass nur eine solche Lösung sozial ist, die auch den Leistungsträgern unter den Selbstständigen Leistungen im gleichen Umfang wie allen anderen bietet.“

Frank Stach (DJV NRW)
Frank Stach (DJV NRW)

Die Corona-Krise trifft auch viele Medienhäuser und freie Journalist*innen mit vernichtender Wirkung. Um die Medienlandschaft vor einem Kollaps zu bewahren, bedarf es eines ganzen Kanons unterstützender Maßnahmen. Besonders hart trifft es in diesen Tagen die Freiberufler*innen. Viele von ihnen haben mindestens für März bis Juni 2020 einen Umsatz „Null“ in Aussicht, während ihre Betriebskosten und ihre privaten Lebenshaltungskosten weiterlaufen. Geradezu desaströs ist die Situation für Foto- und TV-Film-Freie, aber auch bei Gerichtsreportern*innen oder Reisejournalist*innen und anderen Freien gibt es kaum noch Umsatz. Das berichten Freie gegenüber dem DJV auf Landes- und Bundesebene in gleichem Maße. „Hier helfen auch keine vergünstigten Kredite“, so Stach weiter. „Schließlich können die Freien in der Corona-Krise nicht absehen, ob bzw. wann sie in der Lage sind, Kreditraten abzuzahlen. Der DJV fordert deswegen die Politik auf, die beabsichtigten Hilfen für Freie deutlich nachzubessern und den Schwerpunkt auf echte Zuschüsse zu legen.“

Der DJV-NRW unterstützt die Einschätzung des DJV-Bundesverbandes, dass die nach Medienberichten von der Bundesregierung beschlossenen Hilfen für freie Journalistinnen und Journalisten unzureichend sind. Unterstützungsleistungen in Höhe von 9.000 bis 15.000 Euro für die Dauer von drei Monaten, wie sie geplant sein sollen, wären für viele Freelancer im Journalismus zu kurz gegriffen. Und auch vergünstigte Kredite, die im Raum stehen, sind für Freie keine Lösung..

Runder Tisch für den Lokalfunk

Zudem fordert der DJV-NRW, die besondere Gefährdung des Systems Lokalfunk mit seinen 44 Radiostationen auch in den Fokus nehmen. „Gerade im Lokalfunk bedarf es einer gemeinsamen Anstrengung aller Beteiligten, dieses für NRW so wichtige lokaljournalistische Angebot durch die Krise zu retten“, betont der Landesvorsitzende . Hier regt der DJV-NRW einen kurzfristigen runden Tisch von Sozialpartnern, Regulierung und Politik an.

Mit Blick auf die angestellten Kolleg*innen in den Medienhäusern appelliert der NRW-Journalisten-Verband an die Landesregierung, sich beim Bund dafür einzusetzen, dass im Fall von Kurzarbeit bei Medienunternehmen wegen der Corona-Krise die staatlichen Unterstützungsleistungen für die Beschäftigten auf 90 Prozent des Gehalts erhöht werden. Bislang beträgt das Kurzarbeitergeld 60 bis 67 Prozent des Gehalts.

Alle konkreten Maßnahmenvorschläge und eine Einschätzung zum erforderlichen Zuschussbedarf sind hier in der Stellungnahme des DJV-NRW nachzulesen.

Wichtige Informationen und Tipps für Journalist*innen sowie die Forderungen des DJV in der Corona-Krise unter djv-nrw.de/corona.


Update vom 26.03.2020

NRW muss Medienschaffenden jetzt unter die Arme greifen

Wo bleibt die Soforthilfe für Journalist*innen?

Journalistinnen und Journalisten, die die durch die flächendeckenden Einschränkungen, Absagen und Schließungen aufgrund der Corona-Pandemie in Schwierigkeiten geraten,   erhalten von der nordrhein-westfälischen Landesregierung derzeit keine gesonderte finanzielle Unterstützung und Förderung. Das müssen unter anderem die frei beschäftigten journalistischen Kolleg*innen jetzt schmerzhaft feststellen, die sich vom Landesprogramm des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft MKW zur Unterstützung von Künstler*innen und Kreativen, angesprochen fühlten.

Den DJV-NRW erreicht nun offiziell die Rückmeldung, dass das NRW-Programm, welches eine existenzsichernde Einmalzahlung von 2000 Euro bei einem von der Landesregierung beschlossenen Gesamtvolumen von fünf Millionen Euro ermöglichen soll, ausdrücklich nicht für Journalist*innen gilt, da diese nach NRW-Recht nicht als Künstler*innen definiert werden.

Diese Entscheidung ist nachvollziehbar. Dass es jedoch keine für Journalist*innen ausgelegte finanzielle Unterstützung und Förderung in NRW gibt, ist nicht hinnehmbar. „Wer die Zukunft für lokalen Journalismus sichern will, darf unsere Kolleg*innen jetzt nicht im Regen stehen lassen. Die Corona-Krise trifft auch viele Medienhäuser und freie Journalist*innen mit vernichtender Wirkung. Um die Medienlandschaft vor einem Kollaps zu bewahren, bedarf es eines ganzen Kanons unterstützender Maßnahmen“, sagt dazu Frank Stach, Vorsitzender des DJV-NRW. „Am 15. März hat die Landesregierung Journalist*innen und Journalisten als systemrelevante Gruppe definiert und in den Personenkreis in einer kritischen Infrastruktur aufgenommen. Diese Entscheidung muss jetzt auch abseits gesicherter Kinderbetreuung Wirkung zeigen. Medienschaffende unseres Bundeslandes brauchen jetzt konkrete Maßnahmen und finanziellen Unterstützung zur Absicherungen ihrer Existenzen.“ Hier dürfe die Landesregierung nicht auf den Bund warten.

Ausdrücklich weist der DJV darauf hin, dass es sich dabei um ausreichend dimensioniert Hilfen handeln muss. Es gibt ca. 10.000 freie Journalist*innen in NRW. Der DJV schätzt, dass bedingt durch die Corona-Krise 25% der Freien gar kein Einkommen mehr haben. Weitere 25% haben schätzungsweise 50% ihres Einkommens verloren. Weitere 25% verlieren ein Drittel ihres Einkommens.  Neben den persönlichen Einnahmeausfällen müssen auch die Betriebskosten zusätzlich berücksichtigt werden, da auch diese weiterlaufen. Sie liegen nach aktuellen Ermittlungen des DJV-Bundesverbandes zwischen 25 und 33 Prozent. Die Hilfen müssen unkompliziert zu beantragen sein, Bewilligungen und Mittelfluss muss innerhalb weniger Wochen umgesetzt werden.

Zudem fordert der DJV-NRW die besondere Gefährdung des Systems Lokalfunk mit seinen 44 Radiostationen auch in den Fokus nehmen. Gerade im Lokalfunk bedarf es einer gemeinsamen Anstrengung aller Beteiligten, dieses für NRW so wichtige lokaljournalistische Angebot durch die Krise zu retten. Hier regte der DJV-NRW bereits zur Landtagsdebatte zum NRW-Rettungsschirm  einen kurzfristigen runden Tisch von Sozialpartnern, Regulierung und Politik an.

Mit Blick auf die angestellten Kolleg*innen in den Medienhäusern appelliert der NRW-Journalisten-Verband weiterhin an die Landesregierung, sich beim Bund dafür einzusetzen, dass im Fall von Kurzarbeit bei Medienunternehmen wegen der Corona-Krise die staatlichen Unterstützungsleistungen für die Beschäftigten auf 90 Prozent des Gehalts erhöht werden. Bislang beträgt das Kurzarbeitergeld 60 bis 67 Prozent des Gehalts.

Alle konkreten Maßnahmenvorschläge und eine Einschätzung zum erforderlichen Zuschussbedarf sind in der Stellungnahme des DJV-NRW nachzulesen.


Medienschaffende in der finanziellen Krise: DJV setzt auf zügige Umsetzung der NRW-Soforthilfe 2020

Frei beschäftigte Journalist*innen können ab heute, 27. März, online auf der Seite des NRW-Wirtschaftsministeriums einen Antrag auf finanzielle Unterstützung stellen. Das Land NRW wird nun Solo-Selbständige und Kleinstunternehmen, die durch die weiter andauernde Corona-Pandemie zunehmend in berufliche Schwierigkeiten geraten, finanziell unterstützen. Dafür hat die Landesregierung beschlossen, das Soforthilfeprogramm des Bundes 1:1 an die Zielgruppe weiter zu verteilen.

Der DJV-NRW begrüßt ausdrücklich, dass durch diese Soforthilfe der Weg für finanzielle Unterstützung nun auch für freie Journalist*innen freigemacht wird. Der Verband fordert die Landesregierung dazu auf, dafür zu sorgen, dass die unterstützenden Gelder nicht nur unkompliziert zu beantragen sind, sondern Bewilligungen und Mittelfluss zügig innerhalb weniger Wochen umgesetzt werden. Sollten diese Mittel nicht ausreichen, muss nachgelegt werden.

Gefördert werden selbständige Medienschaffende, die wirtschaftlich und damit dauerhaft am Markt als Unternehmen/Freiberufler/Selbständige tätig sind, ihren Hauptsitz in Nordrhein-Westfalen haben und ihre Waren oder Dienstleistungen bereits vor dem 1. Dezember 2019 am Markt angeboten haben. Zu klären ist aus Sicht des DJV-NRW noch, wie mit nebenberuflichen Freien umzugehen ist. Diese scheinen hier durchs Raster zu fallen.

Zur Überbrückung von akuten Finanzierungsengpässen, zum Beispiel für laufende Betriebskosten wie Miete oder den Erhalt von Arbeitsplätzen, sind Förderungen in der Höhe von 9000 Euro (für antragsberechtigte Solo-Selbständige und Antragsberechtigte mit bis zu 5 Beschäftigten) bis zu 25.000 Euro (Antragsberechtigte mit bis zu 50 Beschäftigten ) möglich.

Beantragt werden kann die Unterstützung ausschließlich online. Voraussetzung ist, dass bei den antragstellenden Journalist*innen mehr als die Hälfte der Aufträge aus der Zeit vor dem 1. März durch die Corona-Krise weggefallen sind, sich für den Monat, in dem der Antrag gestellt wird, ein Umsatz- bzw. Honorarrückgang von mindestens 50 Prozent verglichen mit dem durchschnittlichen monatlichen Umsatz (bezogen auf den aktuellen und die zwei vorangegangenen Monate) im Vorjahr ergibt oder der Umsatz durch eine behördliche Auflage im Zusammenhang mit der COVID-19 Pandemie massiv eingeschränkt wurde oder die vorhandenen Mittel nicht ausreichen, um die kurzfristigen Verbindlichkeiten des Unternehmens (bspw. Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten) zu zahlen (= Finanzierungsengpass).

Die NRW-Soforthilfe 2020 ist mit dem Programm für Künstlerinnen und Künstler des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft kombinierbar. Die Förderung von Medienschaffenden ist in diesem Topf nicht vorgesehen.

Der DJV-NRW kritisiert dahingehend, dass für Medienschaffende noch keine zusätzlichen existenzsichernden Töpfe eingerichtet wurden. Wer die Zukunft für lokalen Journalismus sichern will, darf die Kolleg*innen jetzt nicht im Regen stehen lassen. Um die Medienlandschaft vor einem Kollaps zu bewahren, bedarf es eines ganzen Kanons unterstützender Maßnahmen.

Ausdrücklich weist der DJV darauf hin, dass es sich dabei um ausreichend dimensionierte Hilfen handeln muss. Es gibt ca. 10.000 freie Journalist*innen in NRW. Der DJV schätzt, dass bedingt durch die Corona-Krise 25% der Freien gar kein Einkommen mehr haben. Weitere 25% haben schätzungsweise 50% ihres Einkommens verloren. Weitere 25% verlieren ein Drittel ihres Einkommens. Neben den Betriebskosten müssen hier auch andere existenzgefährdende Kosten in den Blick genommen werden.

Ihren Antrag zur Unterstützung aus dem Soforthilfeprogramm 2020 können Sie hier stellen:


Update vom 31.03.2020

NRW-Journalist*innen in Kurzarbeit: Verlage setzen falsches Signal

„Kurzarbeit in Redaktionen ist gerade jetzt das völlig falsche Signal“, kritisiert der Landesvorsitzende des DJV-NRW, Frank Stach, aktuelle Entwicklungen in mehreren Verlagen in NRW: „Das Informationsbedürfnis der Bürger*innen ist so hoch wie nie und Journalist*innen sind diejenigen, die ihre Versorgung mit zuverlässigen Nachrichten gewährleistet.“

Gestern Abend, 30.3.20, wurde unter anderem in der Unternehmensgruppe Aschendorff eine Betriebsvereinbarung über Kurzarbeit verabschiedet. Diese Entscheidung reduziert unter anderem die Arbeitszeit der Redakteure bei den Westfälischen Nachrichten (Münster) in den Lokalredaktionen um 60 Prozent. Auch beim Westfalen-Blatt geht die Redaktion in erhebliche Kurzarbeit. Aus Sicht des DJV-NRW ist das eine gravierende Fehlentscheidung: „Wir fordern die Verleger dringend dazu auf, von dieser Maßnahme Abstand zu nehmen. Die Arbeitnehmervertreter*innen, die der Kurzarbeit im Betrieb zustimmen müssen, ermutigen wir, mit kritischem Blick darauf zu schauen, wenn diese Maßnahme ausgerufen werden soll“, erklärt DJV-NRW Landesvorsitzender Frank Stach.
Kurzarbeit außerhalb der Redaktion gibt es schon seit mehreren Tagen in einer zunehmenden Zahl von Medienhäusern. „Das ist als Kostenbremse durchaus nachvollziehbar – so lange die Arbeitgeber dabei ihrer finanziellen Verantwortung gegenüber den Mitarbeitenden gerecht werden und entsprechend aufstocken“, betont Stach. In den meisten Verlagen, in denen Kurzarbeit eingeführt wurde, konnten die Betriebsräte dies erreichen.
Wer allerdings in diesen Zeiten redaktionelle Angebote reduziere, habe nicht verstanden, warum Medien systemrelevant sind und welche Chance in der gerade wachsenden Akzeptanz auch nach der Krise liege.

Im Medienhaus Aschendorff reduziert sich die Zahl der Arbeitstage durch die Kurzarbeit in den Lokalredaktionen im Monatsdruchschnitt auf zwei pro Woche, in den Mantelredaktionen auf drei bis vier Tage pro Woche. Freie Mitarbeiter und Pauschalisten dürfen für die Dauer der Kurzarbeit grundsätzlich nicht eingesetzt werden.

„Vor allem für die frei beschäftigten Kolleg*innen müssen die Verlage jetzt Verantwortung übernehmen anstatt auf ihr Engagement wie bei Aschendorff gänzlich zu verzichten. Wir erwarten von den Verlagen als Auftraggeber, dass sie soziale Verantwortung für sie beweisen“, sagt Stach. „Viele Freie stehen von heute auf morgen vor dem Nichts, die Unterstützungs-Programme der Regierung sind gerade erst angelaufen“. Der DJV-NRW fordert die Verlage auf, die freien Kolleg*innen, wo es möglich ist, weiter zu beschäftigen und Übergangslösungen zu finden, bis die staatlichen Hilfs-Programme auch tatsächlich auf den Konten der Journalist*innen ankommen.

Mit Blick auf die angestellten Kolleg*innen in den Medienhäusern appelliert der NRW-Journalisten-Verband weiterhin an die Landesregierung, sich beim Bund dafür einzusetzen, dass im Fall von unabwendbarer Kurzarbeit bei Medienunternehmen wegen der Corona-Krise die staatlichen Unterstützungsleistungen für die Beschäftigten auf 90 Prozent des Gehalts erhöht werden. Die Gehälter der Beschäftigten reduzieren sich bei der Kurzarbeit auf lediglich 60 bis 67 Prozent der regulären Bezüge.

Die Forderungen des DJV zum Thema Journalismus und Corona sowie wichtige Infos und Tipps für Journalist*innen gibt es hier: djv-nrw.de/corona.