MEHR Radio! geht juristisch gegen die LfM NRW vor

Mehr Radio smallDas Düsseldorfer Konsortium MEHR! Radio fährt schweres Geschütz gegen die Landesanstalt für Medien NRW (LfM) auf. Die Gruppe hat bei der Staatskanzlei als aufsichtsführender Behörde Rechtaufsichtsbeschwerde gegen die LfM eingelegt. Ziel soll sein, im Wege einer sog. Ersatzvornahme auf dem Umweg über die Landesregierung eine Frequenz zugeteilt zu bekommen, erläutert MEHR! Radio-Sprecher Lutz Sonntag. Dieses verwaltungsrechtlich höchst komplexe Konstrukt sei gewählt worden, da die Medienwächter weiterhin in punkto Frequenz für sein Unternehmen untätig geblieben seien.

Dr. Tobias Schmid, Direktor der Medienanstalt NRW (Bild: LfM)
Dr. Tobias Schmid, Direktor der Medienanstalt NRW (Bild: LfM)

Bisher hatte die LfM dies damit begründet, dass sie noch Zeit brauche, den Gesamtbedarf für NRW zu ermitteln. Inzwischen aber hat die kleine DAB-Offensive der LfM ergeben, dass Frequenzen da sind. Nur nicht für ein Ballungsraum-Mux, wie es sich Mehr Radio für ein lokales Programm wünscht. Denn in der letzten Sitzung der Medienkommission der Anstalt eröffnete LfM-Chef Tobias Schmid ein Szenario, dass von erheblich geringeren, aber wesentlich grösser zugeschnittenen Verbreitungsgebieten im DAB-Bereich ausgeht als ursprünglich geplant. Diese neuen „Kacheln“ aber sind vom Zuschnitt und den Senderbetriebskosten her für neue lokale Anbieter unattraktiv.

Lutz Sonntag (Bild: ©Randolph Morawe)
Lutz Sonntag (Bild: ©Randolph Morawe)

Außerdem, so Lutz Sonntag weiter, seien die zum Radio NRW-Verbund gehörenden Lokalradios dringend aufgefordert, alle bei DAB mit zu machen. Sollte dem aber dann im Endausbau tatsächlich so sein, wären bei der Vielzahl von NRW-Stationen unter einem großen „Kachel“-Dach schon kaum noch Plätze für andere frei. Das habe sogar Schmid in einer Landtagsanhörung selbst zugegeben, so Sonntag.

Alternative für MEHR! Radio und andere Interessenten wäre nur die Öffnung eines eigenen Ballungsraum-Muxes. Das aber habe der LfM-Chef auf der letzten Medienkommissionssitzung unmissverständlich abgelehnt, erläutert Sonntag. DAB-Kapazitäten seien laut Bundesnetzgentur  aber vorhanden. Deshalb sieht er in der Verweigerung der Landesanstalt für Medien NRW, sich eine Frequenz zuordnen zu lassen, einen Rechtsverstoß.

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