LMK stimmt Konkretisierungen der Lizenz von bigFM zu

LMK1Die Versammlung der Landeszentrale für Medien und Kommunikation (LMK) beschloss in ihrer Sitzung am 13. Februar 2012, dass die vom Veranstalter RPR vorgelegten Konkretisierungen der Lizenzvorgaben den geforderten Landesbezug sichern.

Zu Beginn des letzten Jahres hat die Versammlung dem Veranstalter RPR die Lizenz für das Programm „bigFM“ auch für die Zeit ab dem 1. Oktober 2011 erteilt. Die Zuordnung beinhaltet konkrete Vorgaben, die beispielsweise den Landesbezug betreffen.

Der geforderte Rheinland-Pfalz-Bezug soll durch die Regionalisierung einer Vielzahl von Programmbestandteilen erreicht werden. Darüber hinaus werden die Sendungen „Music Workout” und “Job Connection” aus Ludwigshafen gesendet. Damit verbunden sind inhaltliche Informationen, Unterhaltung und Interaktionen aus Rheinland-Pfalz und den angrenzenden Metropolen. Ebenfalls befindet sich in Ludwigshafen eine Nachrichtenredaktion, die eigens für Rheinland-Pfalz die Nachrichten produziert und ausstrahlt. Auch im übrigen Programm werden regionalisierte Inhalte ausgestrahlt, so dass insgesamt eine deutliche inhaltliche Ausrichtung auf Rheinland-Pfalz wahrnehmbar ist.

Da die Zuordnung unter einen Widerrufsvorbehalt gestellt ist, kommt der Umsetzung der Konkretisierungen eine besondere Bedeutung zu. Die Ausführungen von RPR für das Programm „bigFM“ werden zur Grundlage der Prüfung der Einhaltung der rechtlichen Vorgaben zur Programmveranstaltung von „bigFM Rheinland-Pfalz“ gemacht.