Digitalradio-Fahrplan: Noch sieben Bewerber im Rennen

ZAKDie Direktoren der Landesmedienanstalten haben den weiteren Fahrplan zur möglichen bundesweiten Einführung vom neuen digitalen Radio (DAB +) aufgestellt. Bis zum 22. Juli müssen die interessierten Radiosender einen Vertrag mit dem Sendenetzbetreiber Media Broadcast vorlegen. Bei der Sitzung der ZAK (Kommission für Zulassung und Aufsicht) am 3. August soll dann über die Aufteilung der Übertragungskapazitäten entschieden werden. Voraussetzung ist aber, dass sich die Radiosender untereinander über die Kapazitäten verständigt haben und die Gesamtheit der Programme die von den Landesmedienanstalten geforderte Vielfalt der Meinungen und Angebote widerspiegelt.

Sollte keine Einigung zu Stande gekommen sein, müsste die Gremienvorsitzendenkonferenz am 8. September eine Auswahlentscheidung treffen.

Nach Prüfung der Unterlagen unter Federführung des Hörfunkbeauftragten der Landesmedienanstalten, Dr. Gerd Bauer (LMS), erfüllen folgende Bewerber die Voraussetzungen:

Entspannungsradio GmbH i.Gr. (LoungeFM)

ERF Medien e.V. (ERF Radio)

MEDIA BROADCAST GmbH (Telemediendienste)

Die Neue Welle Rundfunk-Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. KG (Radio Rauschgold)

Radio 97,1 MHz Hamburg GmbH (ENERGY) (Vorbehaltlich der Nachreichung einiger Unterlagen)

REGIOCAST DIGITAL GmbH (90elf – Dein Fußball-Radio; RemiX Radio; litera; EPG/Datenkanal und TPEG-Angebot in einem Programmbouquet)

The Walt Disney Company (Germany) GmbH (Radio Disney)

Damit sind noch sieben Bewerbergruppen mit insgesamt 11 bundesweiten digitalen Angeboten und Diensten im Rennen. Ihre Bewerbung zurückgezogen haben United Christian Broadcasters (UCB) und die SV Teleradio Produktions- und Beteiligungsgesellschaft für elektronische Medien mbH mit ihrem Programm „Süddeutsche Zeitung Radio“.

Über die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK)

Die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) setzt sich aus den gesetzlichen Vertretern (Direktoren, Präsidenten) der 14 Landesmedienanstalten zusammen. Der Direktor der geschäftsführenden Anstalt hat auch den Vorsitz der ZAK. Seit dem 1. September 2008 ist der DLM-Vorsitzende Thomas Langheinrich – Präsident der Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LFK) – auch Vor-sitzender der ZAK. Die Kommission für Zulassung und Aufsicht ist abschließend zuständig für die Zulassung bundesdeutscher Rundfunkveranstalter. Darüber hinaus werden Fragen der Zulassung und Kontrolle bundesweiter Veranstalter, Plattformregulierung sowie die Entwicklung des Digitalen Rundfunks bearbeitet. Die Aufgaben im Einzelnen hat der Gesetzgeber in § 36 Abs. 2 RStV vorgeschrieben. Die ZAK nutzt zur Erfüllung ihrer Aufgaben die Dienste zweier Beauftragter: Der Beauftragte für Programm und Werbung ist der Direktor der Medienanstalt Hamburg / Schleswig-Holstein (MA HSH), Thomas Fuchs und der Beauftragte für Plattformregulierung und Digitalen Zugang der Direktor der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb), Dr. Hans Hege.