DAB+: 12 Bewerber wollen 13 Programme in NRW starten

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Die Hörer im bevölkerungsreichsten Bundesland Nordrhein-Westfalen dürfen sich nach 34 Jahren der Aufsichtsinstitution Landesanstalt für Medien NRW (LfM NRW) erstmals über kommerziellen Wettbewerb im Hörfunkbereich auf Landesebene freuen. Noch in diesem Jahr könnten 13 Hörfunkprogramme eine Zulassung für einen landesweiten DAB+ Multiplex auf dem Kanal 9D erhalten. Die LfM NRW gab am Freitag (22.01.2021) die Namen der Bewerber bekannt.

Diese Hörfunkanbieter haben sich beworben

  • Radio B2 (Radio B2 GmbH)
  • Radio Energy NRW (Radio Energy NRW GmbH i. G.)
  • radio ffNRW Logo smallradio NRW GmbH
  • Radio Paradiso (Radio Paradiso NRW GmbH i. G.)
  • Sportradio NRW (Sportradio NRW GmbH)
  • TOP Media NRW GmbH
  • The Radio Group GmbH
  • ffNRW (Funk & Fernsehen Nordwestdeutschland GmbH & Co. KG)
  • NiedersachsenRock21 GmbH & Co. KG
  • Radio Teddy (Radio Teddy GmbH & Co. KG)
  • Studio Gong GmbH & Co. Studiobetriebs KG (mit zwei Programmen)
  • Domradio (Bildungswerk der Erzdiözese Köln e.V.)

Das „Sportradio NRW“ ist der einzige Hörfunkveranstalter, dem mit der Bewerbung eine Überraschung gelang. Alle anderen Bewerber haben bereits an einer Interessensbekundung im Oktober und November 2018 teilgenommen und ihre Bereitschaft erklärt, ein Hörfunkprogramm in NRW veranstalten zu wollen. 46 Veranstalter haben damals ihr Interesse bekundet, worauf die LfM NRW am 18. März 2019 Frequenzbedarf bei der Staatskanzlei NRW gestellt hat. Die Staatskanzlei ordnete die Übertragungskapazitäten der LfM NRW erst am 3. Juli 2020 zu.

Direktvergabe versus Plattformbetrieb 

Die LfM NRW hat 15 Programmplätze ausgeschrieben, im Fall einer zu geringen Anzahl an Bewerbern sollte ein Plattformbetrieb erwägt werden. Auf die Ausschreibung meldeten sich die Plattformbetreiber „DIVICON MEDIA HOLDING GmbH“ aus Leipzig, „UPLINK Network GmbH“ aus Düsseldorf und der neuer Anbieter „audio.digital NRW GmbH“, hinter dem Media Broadcast aus Köln stehen solle.

Das Verfahren

Tobias Schmid (Bild: ©Dorothea Näder / Landesanstalt für Medien NRW)
Tobias Schmid (Bild: ©Dorothea Näder / LfM NRW)

Die LfM NRW habe jetzt zu entscheiden, ob eine Direktvergabe der Programmplätze durch die Medienkommission oder ein Plattformbetrieb die größere Vielfalt sichere. Dr. Tobias Schmid, Direktor der LfM NRW, sprach am Freitagnachmittag, während der Sitzung der Medienkommission, von einer angenehmen Situation. Es gäbe etwas weniger Bewerber als ausgeschriebene Plätze im DAB+ Multiplex. Die LfM NRW könnte schnell die Programmplätze an die Veranstalter zuweisen und das Programmangebot würde in NRW schnell wachsen. Vor der Ausschreibung war jedoch unklar, wie viele Bewerber es geben werde, deshalb hat die Medienanstalt NRW ebenfalls einen Plattformbetrieb ausgeschrieben. Im nächsten Schritt werde die Liste der Einzelbewerber mit den Programmlisten der Plattformbetreiber verglichen, „die ebenfalls Anträge mit Inhalten gestellt haben,“ erläutert Schmid.

Das Landesmediengesetz NRW (LMG) sieht ein Verständigungsverfahren vor. Die Anstalt werde Gespräche mit den Antragstellern führen. Im März werde die Medienkommission über die Einleitung des gesetzlich vorgeschriebenen Verständigungsverfahren entscheiden. Das Verständigungsverfahren hat zum Ziel eine Verständigung zwischen den Plattformbetreibern herbeizuführen, damit nicht – wie im Fall des 2. Bundesmuxes geschehen ist – der unterlegene Antragsteller die Inbetriebnahme mit einen Rechtstreit verzögert. Wenn alle Antragsteller gemeinsam die Plattform betreiben würden, würde es der LfM NRW erleichtern das passende Angebot auszuwählen, denn nach erfolgreicher Verständigung würde nur ein Anbieter übrigbleiben. Die Vergabe könnte dann im Mai erfolgen. 

Bürgermedien nicht auf DAB+

Es haben sich keine Bürgermedialen-Inhalteanbieter auf die offene DAB+ Ausschreibung beworben, antwortete Schmid auf die Frage von Jürgen Mickley, dem Vertreter von vier Bürgermedien- und Campusradio-Verbänden in der Medienkommission der LfM NRW. Eine ausweichende Antwort, denn auch alle Verbände zusammen hätten sich diesen Verbreitungsweg allein nicht leisten können. Die LfM NRW hätte die Verbreitungskosten und Gebühren der Verwertungsgesellschaften finanzieren müssen. 

Eine gesetzliche Grundlage für einen landesweiten Bürgerfunk fehle im LMG. Die Vereine „CampusRadios NRW“ und „Landesverband Bürgerfunk NRW“ haben ihr Interesse bei der Bedarfsabfrage 2018 bekundet, aber ihren Bedarf nicht weiter öffentlich kommuniziert. Die LfM NRW veröffentlichte am 30. Oktober 2020 das LfM-Positionspapier „Zukunft der Bürgermedien“. DAB+ kommt darin allerdings nicht vor. 

Die Medienanstalt NRW auferlegte sich den Arbeitsschwerpunkt „Schaffung von Publikationsräumen – sicher, sichtbar und lokal“. DAB+ wäre ein möglicher und wie gefordert sicherer und sichtbarer Verbreitungsweg gewesen. Dazu hätte es allerdings einer LMG-Novelle bedürft, denn der Bürgerfunk ist zur Zeit an die Existenz des Lokalfunks gebunden und die Campusradios haben ihren analogen Verbreitungsweg. 

Bewertung

Die Frage des Kommissionsmitglieds Ulrich Beul (Europa-Union), ob die Bewerberlage zufriedenstellend ist, beantwortete Schmid ausweichend:

„Das kommt jetzt darauf an, ob sie DAB+ toll, mitteltoll oder gar nicht toll finden. Ich finde DAB+ gar nicht.“

Die Vergabe der Übertragungskapazitäten ist eine Aufgabe der LfM NRW. Die Frequenz ist ein öffentliches Gut. Es wurde Bedarf angemeldet, den bringt die LfM zur Ausschreibung. Rein numerisch ist es weder eine Welle der Euphorie, noch eine Ablehnung. Die LfM habe abgewartet, dass die zwei bundesweiten Multiplexe ausgeschrieben und vergeben wurden. Veranstalter, die ihr Programm bundesweit über DAB+ ausstrahlen wollten, wurden bereits berücksichtigt. „Die Bewerberlage ist OK,“ erläutert Schmid pragmatisch und gibt zu verstehen, dass er keine qualifizierte Meinung als Vertreter der Verwaltung dazu habe.

Die LfM NRW habe am 18. März 2019 bei der Staatskanzlei NRW ebenfalls Frequenzbedarf für einen landesweiten in 5 bis 6 Regionen unterteilten Multiplex beantragt. Schmid deutete während der Sitzung an, dass Bedarfanmelder*innen, die keine Bewerbung abgegeben haben, womöglich auf Übertragungskapazität in diesem Multiplex warten, ohne einen Termin für eine Ausschreibung zu nennen. 

In der letzten Medienkommissionsitzung im Jahr 2020 wurde angekündigt, dass im März 2021 die erste landesweite UKW-Hörfunkkette in NRW ausgeschrieben wird. Das Sahnestück der Ausschreibung wird die 70 kW starke Frequenz 103,0 MHz in Bielefeld sein, die von Hannover bis Dortmund und sogar bis kurz vor Bremen reicht. Im Paket werden mehrere Frequenzen in Großstädten sein aber auch ländliche Regionen werden berücksichtigt. Besondere Berücksichtigung erfahren Bewerber, die sich für den landesweiten DAB+ Multiplex beworben haben und mit ihrem Angebot strukturell zur Sicherung des lokalen Hörfunks in Nordrhein-Westfalen beitragen, heißt es im § 14, Satz 5 des LMG.