NRW: Gericht kippt LfM-Lizenzentscheidung zur landesweiten Kette

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Rückschlag für die Düsseldorfer Landesanstalt für Medien (LfM). Ihre Lizenzvergabe der sog. landesweiten Kette an den Bewerber METROPOL FM ist rechtswidrig. Das entschied das Verwaltungsgericht Düsseldorf.

Es fügte im wesentlichen formale Gründe für seine Entscheidung an. Die Zuweisung verstoße gegen den Öffentlichkeitsgrundsatz, zitiert die dpa das Gericht. Die Medienkommission der LfM hatte die Vergabeentscheidung in nicht-öffentlicher Sitzung getroffen. Die Kommission habe aber weder einen wirksamen Beschluss zum Ausschluss der Öffentlichkeit gefasst, noch sei bei der Sitzung die Erörterung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen der Bewerber unvermeidlich gewesen, so das Gericht. Gegen den Beschluss (Az.: 27 L 888/15) kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Münster eingelegt werden.

Experten vermuten jetzt, dass die Medienkommission eine neue Lizenzentscheidung fällen muss, die die Transparenzvorgaben des neuen Landesmediengesetzes berücksichtigt. Es könnte aber auch eine völlige Neuausschreibung der Frequenzkette in Betracht kommen.

deinfm-smallDer von den NRW-Verlegern, den Veranstaltergemeinschaften der NRW-Lokaladios , RTL und Radio FFH getragene Mitbewerber deinfm, der auf der Frequenzkette ein Jugendradio ausstrahlen wollte, hatte einen Eilantrag gegen die Lizenzierung von METROPOL FM eingereicht. Die elf Kleinsender-Frequenzen waren bis vor einigen Jahren von „Deutschlandradio Kultur“ genutzt worden. DLR zog später auf eine Großsenderfrequenz am WDR-Standort Langenberg um, die zuvor vom britischen Soldatensender BFBS genutzt worden war.

Jan Uwe Brinkmann
Jan Uwe Brinkmann

„Wir fühlen uns mit der Entscheidung des Gerichts in unserer Rechtsauffassung nachhaltig bestätigt, dass die Frequenzvergabe-Entscheidung der LfM die Rechte von „deinfm“ verletzt hat. Nun ist abzuwarten, wie die LfM mit der Entscheidung des Gerichts umgeht“, so die dein-fm-Chefs Jan-Uwe Brinkmann und Sven Thölen gegenüber RADIOSZENE.

 

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