UKW-Frequenzen für Metropol FM: Klage gegen LfM-Beschluss

LfMLfM-Direktor Dr. Jürgen Brautmeier hat auf die Klage von „Dein FM“ gegen die jüngste Frequenzentscheidung der LfM gelassen reagiert. „Dein FM“ hat gegen den Beschluss der Landesanstalt für Medien NRW (LfM) vom 23. Januar geklagt, UKW-Frequenzen an den Hörfunkveranstalter Metropol FM zu vergeben.

Brautmeier sagte in Düsseldorf, man werde die Klage in Ruhe prüfen. Er erneuerte seine Aussage, dass die Auswahl von Metropol FM eine Bereicherung im Sinne der Vielfalt sei. „Gleichzeitig sehe ich, dass der Lokalfunk vor einer schwierigen Zeit steht. Er muss sich den wirtschaftlichen, technischen und strategischen Herausforderungen stellen. Das geht am besten nur gemeinsam und mit Unterstützung der LfM“, sagte er.

Jürgen Brautmeier (Bild: LfM)
Jürgen Brautmeier (Bild: LfM)

Der Vorsitzende der LfM-Medienkommission, Prof. Dr. Werner Schwaderlapp, betonte, die Medienkommission habe Metropol FM als denjenigen Sender identifiziert, der mehr zur Vielfalt beitrage als andere Bewerber. „Die Medienkommission der LfM wird sich, unabhängig von dem Rechtsstreit, in den nächsten Wochen und Monaten intensiv mit der Zukunft des privaten Hörfunks in NRW befassen.“

Die Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) ist eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts, also keine staatliche Einrichtung. Ihre Arbeit wird aus einem Anteil des in NRW erhobenen Rundfunkbeitrages finanziert. Dies gewährleistet Unabhängigkeit und Staatsferne der LfM.
Ein wichtiges Tätigkeitsfeld ist die Förderung von Medienkompetenz. Daneben umfassen die Aufgaben auch die Zulassung, Aufsicht und Beratung privater Rundfunkveranstalter, z. B. in Sachen Jugendschutz. Zudem überwacht die LfM Internetangebote mit Sitz des Domaininhabers in NRW auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften.

Quelle: Pressemeldung der LfM

Weiterführende Informationen:
Neue UKW-Frequenz-Kette in NRW geht an Metropol FM