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VAUNET fordert ausbalanciertes Gesamtkonzept für die duale Hörfunk- und Audio-Ordnung in Deutschland

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Der VAUNET – Verband Privater Medien fordert eine duale Hörfunk- und Audio-Ordnung in Deutschland, mit der die zukünftige Angebots- und Anbietervielfalt insbesondere auch in den regionalen und lokalen Gebieten sichergestellt werden kann. In seiner Stellungnahme zum Diskussionsentwurf der Länder zur Auftrags- und Strukturoptimierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks mahnt der VAUNET deshalb den dringend gebotenen separaten Blick auf die Radio- und Audioangebote der ARD an.

Konkret fordert der VAUNET auch für das Radio eine klare Begrenzung des Angebotsumfangs, um v. a. eine weitere unbegrenzte Online-Audio-Expansion der ARD zu verhindern. Hierfür sollten neben der Deckelung der Hörfunkprogramme auch eine Begrenzung der Online- Audioangebote sowie die Vermeidung einer weiteren Verspartung und Auslagerung von Auftragsinhalten essenzielle Bestandteile der Auftragsreform sein.

Zu einer zielführenden Ausbalancierung der Medienordnung gehören auch weitgehende Beschränkungen in der ARD-Radiowerbung auf 60 Minuten pro Tag und ein werbeführendes Programm pro Anstalt sowie Einschränkungen bzw. die Untersagung von Sponsoring in der Radio-Primetime. Die zunehmende Präsenz und Vermarktung von öffentlich-rechtlichen Inhalten auf Drittplattformen sollte kritisch überprüft werden. Diese Maßnahmen würden nachhaltig auf das Ziel der Länder einzahlen, die Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks als wichtige Säule für die Medienvielfalt und den Medienpluralismus im Gesamtmarkt zu stärken.

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Marco Maier (Bild: FFH)

Marco Maier, Vorsitzender des Fachbereichs Radio und Audiodienste im VAUNET und Geschäftsführer von Radio/Tele FFH: „Im Rahmen der Beratungen zur Struktur- und Auftragsreform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks muss es auch schon jetzt ein ‚Gesamtvotum Audio der Länder‘ geben, das den Rahmen für die einzelnen Debatten auf Länderebene setzt. Dies muss insbesondere die Online-Audioaktivitäten sowie Vermarktungsbestrebungen bei den kommerziellen Töchtern limitieren. Der private Hörfunk steht in einem stetig wachsenden Wettbewerb mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Dabei dringen beitragsfinanzierte Angebote immer stärker in Marktsegmente vor, in denen private Medienanbieter bereits erfolgreich präsent sind. Zusätzlich setzt eine immer kleinteiligere Regionalisierung der öffentlich-rechtlichen UKW-Programme die privaten Radioangebote unter Druck. Während die Refinanzierung der Regionalberichterstattung privater Anbieter auf Grund des sich wandelnden Werbemarktes und der noch andauernden Corona-Krise vor wachsenden Herausforderungen steht, scheinen die Landesrundfunkanstalten unbeeindruckt expandieren zu können. Es sollte ein Anliegen der Länder sein, auch den privaten Hörfunk- und Audioanbietern programmliche und wirtschaftliche Spielräume im Verhältnis zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu erhalten. Nur so kann die hohe bundesweite, regionale und lokale Angebots- und Anbietervielfalt im Radio weiter bestehen.“

Der VAUNET warnt davor, angesichts der Schwerpunkte im aktuellen Diskussionsentwurf der Länder bei einer Flexibilisierung der Beauftragung der TV-Programme sowie bei Veränderungen der Bestimmungen für Video-on-Demand (VoD) die Relevanz des Staatsvertragsentwurfes für die privaten Hörfunk- und Audioanbieter zu übersehen. Sollte die angedachte Auftragsflexibilisierung auf Landesebene für das Radio transferiert werden, könnte sie zur Angebotsausweitung im linearen Programm- und Telemedienbereich führen. Insbesondere könnten die wegfallenden Kosten für die terrestrischen Übertragungen in Programminvestitionen umgeschichtet werden. Die derzeit laufenden Drei-Stufen-Tests offenbaren hier bereits eine verstärkt regionaler ausgerichtete Online-Strategie des beitragsfinanzierten Rundfunks bis zur Grenze des Verbots lokaler flächendeckender Berichterstattung.

Im Bereich der Auftragsbegrenzung betont der VAUNET, dass der Kernauftrag Kultur, Bildung, Information (und Beratung) in allen Hörfunk- und nicht nur in „Nischen“-Angeboten stattfinden muss. Deshalb bedarf es analog wie digital eine klare Zuweisung von Programmschwerpunkten und eine Untersagung neuer monothematischer Kanäle sowie eigenständiger Audio-Subportale.

Hinsichtlich der UKW-Frequenzen der Rundfunkanstalten, die bei einer Programmverlagerung von der terrestrischen Verbreitung ins Internet frei werden, fordert der VAUNET statt einer möglichen Stilllegung in Betracht zu ziehen, die frei werdenden UKW-Frequenzen zur Schließung von Versorgungslücken privaten lizenzierten Radiosendern zuzuweisen.

In seiner Stellungnahme hat der VAUNET seine Positionen und Vorschläge zum Diskussionsentwurf der Rundfunkkommission auch für den Radio- und Audiobereich in den aktuellen Konsultationsprozess eingebracht.

Quelle: VAUNET-Pressemeldung

Weiterführende Informationen

 

XPLR: MEDIA Radio-Report