
Bei Klassik Radio handelt es sich um ein etabliertes Programm mit festem Hörerkreis. Das Konzept eines privaten Kultur- und Klassiksenders mit redaktionellen Bezügen zu Bayern hat sich grundsätzlich bewährt und stellt eine Bereicherung der Hörfunklandschaft in Bayern dar. Das Format von Klassik Radio unterscheidet sich deutlich von den übrigen privaten Hörfunkangeboten. Auch ein negativer Einfluss auf die wirtschaftliche Tragfähigkeit lokaler, regionaler oder landesweiter Angebote durch die Genehmigung der regionalisierten bayerneinheitlichen Werbeschaltungen auf Klassik Radio sei bislang nicht festgestellt werden, begründete der Medienrat seine Entscheidung.
Aufgrund eines Medienratsbeschlusses vom Dezember 2018, nach dem bestehende Zuweisungen von UKW-Hörfunkfrequenzen einheitlich bis zum 30. Juni 2025 verlängert werden, wurde der Klassik Radio AG ebenfalls eine Verlängerung – über die Regelzuweisung von fünf Jahren hinaus – bis zum 30. Juni 2025 gewährt.
Die Landeszentrale kann drahtlose UKW-Hörfunkfrequenzen für die Verbreitung von Hörfunkprogrammen vorsehen, die zur bundesweiten Verbreitung über Satellit bestimmt sind. Solche sogenannten UKW-Stützfrequenzen können ohne Ausschreibung zugewiesen werden. Sie dienen der Vergrößerung der technischen Reichweite und erschließen Kabel- oder Satellitenhörfunkprogrammen in Teilgebieten die mobile Empfangsmöglichkeit.









