Streit um UKW-Kette in NRW: Pyrrhussieg für deinFM

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Man könnte so etwas einen Pyrrhussieg nennen – Gewonnen und doch verloren hat das „deinFM„-Konsortium in NRW gegen die Landesmedienanstalt LfM um die Lizenz für die landesweite UKW-Kette. Nach halbjähriger Verfahrensdauer entschied das Verwaltungsgericht Düsseldorf, dass die im Januar 2015 von der Landesmedienkommission getroffene Lizenzentscheidung zugunsten des Bewerbers „Metropol FM“ formell rechtsfehlerhaft war, inhaltlich aber nicht. Der Jurist unterscheidet bei Urteilen zwischen formell und materiell, also umgangssprachlich „richtiger Inhalt , aber falsche Verpackung“.

Und diese Begründung wiederholte im übertragenen Sinne das Verwaltungsgericht auf der Basis einer gleichlautenden Eilentscheidung aus dem November letzten Jahres. Damals hatten die Richter entschieden, bei der Lizenzentscheidung durch die Medienkommission hätte die Öffentlichkeit nicht ausgeschlossen werden dürfen. Der Lizenzentscheid war in nichtöffentlicher Sitzung ergangen. Das aber hätte laut Landesmediengesetz NRW nur in besonders zu begründenden Ausnahmefällen geschehen dürfen, etwa wenn die Behandlung von Geschäftsgeheimnissen unvermeidlich gewesen wäre. Das sahen die Richter aber in diesem Falle nicht. Das Verwaltungsgericht sieht allerdings keine Mängel bei der getroffenen Auswahlentscheidung.

Jürgen Brautmeier (Bild: LfM)
Jürgen Brautmeier (Bild: LfM)

Das von den BGs und VGs im NRW-Lokalfunk geführte „deinfm“-Konsortium hatte aber seine Klage auf eine fehlerhafte Auswahlentscheidung der Kommission zugunsten des Mitbewerbers „Metropol“ gestützt. Die sahen die Richter eben nicht.

Nun teilt die LfM mit: Das Gerichtsurteil eröffne die Möglichkeit, das Zuweisungsverfahren ohne eine neue Ausschreibung und ohne ein neues Bewerbungsverfahren fortzuführen. LfM-Direktor Jürgen Brautmeier wird einen Verfahrensvorschlag für die nächste Sitzung der Medienkommission machen.

Will sagen: Die Medienkommission muss nochmal entscheiden, diesmal transparent unter Teilnahme der Öffentlichkeit – und „Metropol“ bekommt die Lizenz endgültig.

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Update vom 04.08.2016

Jan-Uwe Brinkmann
Jan-Uwe Brinkmann

deinfm-Geschäftsführer Jan-Uwe Brinkmann kündigte inzwischen an, innerhalb der Berufungsfrist Rechtsmittel gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtes sehr sorgsam zu prüfen. Er reagierte auch auf die Ankündigung von LfM-Chef Brautmeier, einen Verfahrensvorschlag zu unterbreiten.

„Würde der Vorschlag darauf hinauslaufen, das Verfahren neu und nach den Regeln des inzwischen geänderten Mediengesetzes in transparenter Weise aufs Gleis zu setzen, würden wir uns dem nicht entziehen und die Sache nicht weiter durchfechten“, so Brinkmann.

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