In ihrer letzten Sitzung hatte die Medienkommission der Landesanstalt für Medien NRW über die Ausschreibung entschieden, nun beginnt sie. Auf UKW-Übertragungskapazitäten für die Verbreitung oder Weiterverbreitung eines analogen landesweiten Hörfunkprogramms können sich Hörfunkveranstalter ab sofort bewerben.
- Attendorn 107,8 MHz
- Bochum-Wattenscheid 89,3 MHz
- Dorsten 97,0 MHz
- Dortmund 106,0 MHz
- Dülmen 92,5 MHz
- Düsseldorf 92,6 MHz
- Düsseldorf-Nord 105,7 MHz
- Erkelenz: 98,3 MHz
- Erndtebrück 93,1 MHz
- Essen 88,3 MHz
- Geilenkirchen 87,8 MHz
- Gladbeck 101,9 MHz
- Hagen 89,4 MHz
- Hattingen 107,2 MHz
- Kalkar 106,1 MHz
- Köln 89,9 MHz
- Lennestadt 98,9 MHz
- Mönchengladbach 93,3 MHz
- Mülheim 93,7 MHz
- Neuss 92,3 MHz
- Niederkrüchten-Elmpt 91,3 MHz
- Olpe 89,0 MHz
- Pulheim 92,0 MHz
- Rheinberg 105,1 MHz
- Selm 92,9 MHz
- Viersen 106,0 MHz
- Bielefeld 103,0 MHz
Die Übertragungskapazitäten sollen zur Versorgung mit einem analogen landesweiten Hörfunkprogramm genutzt werden. Das Verbreitungsgebiet umfasst das gesamte Gebiet des Landes von Nordrhein-Westfalen. Sollten der Landesanstalt für Medien NRW zukünftig weitere UKW-Übertragungskapazitäten zugeordnet werden, die zur Optimierung oder Erweiterung der Versorgung berücksichtigt werden können, so können diese auch ohne erneute Ausschreibung durch die Medienkommission zugewiesen werden.
Durch das neu entstehende UKW-Angebot wird das bestehende Hörfunkangebot in Nordrhein-Westfalen maßgeblich bereichert werden. Neben den verfügbaren UKW-Frequenzen hat die Landesanstalt für Medien NRW auch DAB+-Übertragungskapazitäten ausgeschrieben, bei denen die Vergabe bereits läuft.
Insgesamt umfasst die landesweite UKW-Kette derzeit 27 Frequenzen. Über sie können voraussichtlich 6,5 Millionen Menschen in NRW erreicht werden. Bewerben können sich in diesem Verfahren Veranstalter von Hörfunkprogrammen. Dabei müssen die Programme eine landesweite oder bundesweite Zulassung haben oder diese parallel zur Zuweisung beantragen. Sollte es mehr als eine Bewerbung geben, sieht das Landesmediengesetz NRW zunächst ein Verständigungsverfahren vor. Wenn in diesem Verfahren unter allen Bewerbern eine Einigung erzielt wird, müsste diese von der Medienkommission unter Vielfaltsgesichtspunkten bestätigt werden. Falls es zu keiner Einigung kommen sollte oder diese den Anforderungen nicht genügt, trifft die Medienkommission aufgrund der Vielfaltskriterien eine Zuweisungsentscheidung.
Wenn der Medienanstalt NRW darüber hinaus zukünftig weitere UKW-Übertragungskapazitäten zugeordnet werden, die zur Optimierung oder Erweiterung der Versorgung berücksichtigt werden können, werden diese auch ohne erneute Ausschreibung durch die Medienkommission an den Zuweisungsnehmer zugewiesen werden.
Das Ende der Bewerbungsfrist ist am 15. Juni 2021, 12 Uhr.
Vollständiger Ausschreibungstext (PDF)










