DIVICON MEDIA klagt gegen Regulierungsverfügung der Bundesnetzagentur

Deutscher Radiomarkt vor einer der wichtigsten Chancen seit Einführung des Privatradios

Divicon Media LogoDie DIVICON MEDIA, unabhängiger Full-Service-Dienstleister für IT- und Sendetechnik sowie Multimedia-Dienste, hat beim Verwaltungsgericht Köln Klage gegen die von der Bundesnetzagentur am 19. Dezember 2014 veröffentlichte Regulierungsverfügung eingereicht. Ziel der Klageschrift ist die eindeutige und rechtssichere Ausformulierung einzelner Passagen. Die Verfügung soll den bislang einzig durch die Media Broadcast GmbH dominierten nationalen Markt für die Übertragung analoger UKW-Hörfunksignale sowie UKW-Antennen(mit)benutzung neu regeln, fairen Wettbewerb und damit Hörfunkveranstaltern erstmalig die Möglichkeit zur Wahl eines entsprechenden Dienstleisters schaffen.

Gerrit Vinz Geschäftsführer der DIVICON MEDIA HOLDING GmbH
Gerrit Vinz Geschäftsführer der DIVICON MEDIA HOLDING GmbH

In ihrer bisherigen Fassung lassen sich aus Sicht der DIVICON MEDIA Teile der Regulierungsverfügung ganz unterschiedlich auslegen und damit anwenden. Dies hätte zur Folge, dass die Monopolstellung des bislang einzigen Players im ungünstigsten Fall bestehen bliebe oder Hörfunkveranstalter und neue Dienstleister, wie die DIVICON MEDIA selbst, in rechtliche Auseinandersetzungen verwickelt würden. Die Regulierungsverfügung der Bundesnetzagentur hat laut DIVICON MEDIA das richtige Ziel und ist im Grundsatz auch einer der wesentlichen Schritte, dient jedoch in Bezug auf ihre Eindeutigkeit und Klarheit nicht dem nötigen Abbau von Marktzugangsbarrieren bzw. der angestrebten Liberalisierung des Marktes insgesamt – mit unmittelbaren Folgen für Rechtssicherheit und Wahlfreiheit seitens der Veranstalter.

Im Hinblick auf die Zukunftssicherheit einer ganzen Branche sowie im Kontext eines dynamischen Radiomarktes, einer zunehmenden Auslagerung der Programmverbreitung (Distribution) an Spezialdienstleister und damit einhergehend eine der wichtigsten Chancen seit Einführung des Privatradios ist es aus Sicht der DIVICON MEDIA von essentieller Bedeutung für die Veranstalter, bei einem ihrer größten Kostenblöcke die Wahl zwischen mehr als einem Dienstleister treffen zu können – sowohl in Bezug auf den Preis, als auch vor allem bezüglich innovativer Gesamtkonzepte, Sendesicherheit und Qualität. Die DIVICON MEDIA empfiehlt daher eine schnelle Überarbeitung des Entwurfs sowie eine Orientierung der Regulierung an anderen europäischen Märkten, etwa der Niederlande oder der Schweiz.

Quelle: Pressemeldung der DIVICON