„DAB vermittelt noch keine Vision“ rief der Trendforscher in den Saal und schreckte die satte Gesellschaft beim trägen Verdauen auf. Und überhaupt, fuhr er weiter: bei dem Logo, das jetzt die Geräte ziere, müsse man sich ja wirklich nicht wundern, wenn kaum jemand DAB reizvoll finde.
Das war natürlich masslos übertrieben! Es gibt schon einen Player im Umzug, dem eine klare Vision nicht abzustreiten ist und dessen Rechnung auch aufzugehen scheint. Das ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk – in welchem Land auch immer! Seine Einnahmen hat er dank Gebührengeldern am 1. Januar fest in der Kasse. Von dann an braucht er die Liquidität nur noch zu steuern. Mit dieser bezahlt er auch massive Investitionen in DAB+, einschliesslich bedeutender Marketingausgaben dafür. Das sichert ihm dreierlei: die Hörer kaufen Empfangsgeräte, er kann weitere Programme über DAB+ verbreiten, auch Nischenprogramme, und schliesslich die teuren UKW-Frequenzen abstellen und so seine Rendite verbessern. Weil er über Mittel verfügt, mit welchen er auch unbestritten gute Radioprogramme macht, festigt er mit DAB+ seine Position im Markt – bei Hörern und, wo zugelassen, auch bei Werbern.
Und die privaten Veranstalter? Sie verbringen ihre Zeit zu einem schönen Teil mit der Sicherstellung der Einnahmen, aus welchen sie ihre ebenfalls beachteten UKW-Programme finanzieren. Reserven haben sie kaum bilden können und wenn sie den Anschluss an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht verlieren wollen, müssen sie hohe Kosten für die DAB+-Verbreitung einfach in Kauf nehmen. Weil das vorerst nicht zu Mehreinahmen führt, fehlt das Geld an einem anderen Ort – am ehesten im Programm, wo das Sparen am raschesten einschenkt.
Die Lehre daraus? Wenn sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk seine ganzen DAB+-Investitionen über Gebührengelder finanzieren kann, ist es nur richtig, wenn der private Rundfunk das auch darf. Sonst wird nämlich über eine Verbreitungstechnologie Medienpolitik betrieben und der Markt wird beeinflusst. Dass das die Idee der digitalen Entwicklung sein soll, steht aber in keinem Gesetz. Wenn die privaten Veranstalter im Rahmen der Teilrevision des RTVG jetzt verlangen, dass Investitionen in digitale Verbreitungstechnologie massiv über Gebührengelder finanziert werden, ist das kein Jammern um Subventionen, sondern das Einfordern gleicher Bedingungen wie der öffentlich-rechtliche Rundfunk sie schon lange hat.
Jürg Bachmann ist Präsident vom Verband Schweizer Privatradios (VSP)