mabb veröffentlicht Ausschreibung für Berliner Radiofrequenzen 88,4/90,7 MHz

mabb_Ausschreibung von Sendezeiten und Vorbereitung einer Gesamtkonzeption für die UKW-Hörfunkfrequenzen 88,4 und 90,7 MHz in Berlin

Auf der Grundlage von § 21 des Staatsvertrages über die Zusammenarbeit zwischen Berlin und Brandenburg im Bereich des Rundfunks (MStV) wird die folgende Ausschreibung bekanntgegeben:

A. Grundlagen der Ausschreibung
1. Der Medienrat hat für die künftige Nutzung der beiden UKW-Hörfunkfrequenzen 88,4 MHz (Standort Postgiroamt) und 90,7 MHz (Standort Schäferberg) mit einem gemeinsamen Verbreitungsgebiet, das größere Teile von Berlin und Potsdam erreicht, folgende Schwerpunkte vorgesehen
• ALEX-Radio – als Bürgerrundfunk nach den Regelungen des Offenen Kanals,
• Ausbildungsrundfunk – im Rahmen von Ausbildungsinitiativen erstelltes Programm,
• nichtkommerzielle Programmschienen, wie sie derzeit schon über Veranstaltungsradios und im Internet realisiert werden, für die Nutzung in eigener Verantwortung und für einen zeitlich befristen Zeitraum im Rahmen eines transparenten Vergabeverfahrens,
• Erprobung neuer Formate sowohl für öffentlich-rechtliche als auch private Veranstalter, allerdings ohne Werbung.

2. Diese Ausschreibung hat das Ziel, Erkenntnisse zur Nachfrage nach Sendezeiten auf den genannten Frequenzen zu gewinnen. Gegenstand dieser Ausschreibung sind die nicht von ALEX genutzten Sendezeiten.
Auf der Grundlage der Ergebnisse der Ausschreibung wird der Medienrat die Gesamtkonzeption für die Nutzung der Frequenzen beschließen, wobei die Sendezeiten und Programmschienen grundsätzlich für maximal ein Jahr vergeben werden sollen.
Für die Vergabe und die Koordinierung von Sendezeiten können besondere Regelungen getroffen werden, die sich aus dieser Konzeption ergeben.

3. Die mabb nimmt in Aussicht, die Senderkosten für die Frequenzen im Rahmen ihrer Aufgabe der Förderung der terrestrischen Versorgung zu übernehmen. Unberührt davon bleiben die Kosten für die Zuführung, die mabb wird allerdings die Suche nach kostengünstigen Lösungen unter Nutzung des Internet unterstützen.
Ob die nichtkommerziellen Programme unter die GEMA-Vereinbarung der ALM für nichtkommerzielle Radios fallen, bedarf noch der Klärung.
Jede weitergehende finanzielle Unterstützung beschränkt sich entsprechend dem gesetzlichen Auftrag auf ALEX-Radio und einen Ausbildungsrundfunk. Von der Ermächtigung, allgemein nichtkommerziellen Rundfunk zu fördern, hat der Medienstaatsvertrag Berlin-Brandenburg keinen Gebrauch gemacht.
Werbung oder andere Formen kommerzieller Nutzung sind auf den ausgeschriebenen Frequenzen ausgeschlossen. Möglich ist der Hinweis auf ein erweitertes Internetangebot mit Radioinhalten.

4. Wer regelmäßige Sendezeiten auf den UKW-Frequenzen nutzen will, muss entsprechende Erfahrungen nachweisen, im Übrigen sind für die Auswahl die gesetzlichen Vielfaltskriterien maßgeblich.

B. Festsetzung einer Ausschlussfrist
Anträge auf Erteilung einer Sendeerlaubnis für die Veranstaltung von Hörfunk auf den ausgeschriebenen Frequenzen und Sendezeiten im ersten Jahr sowie Anträge von Rundfunkanstalten, mit denen die Nutzung von Sendezeiten auf diesen Frequenzen begehrt wird, sind in zwölffacher Ausfertigung
bis zum Mittwoch, den 17. Februar 2010, 12:00 Uhr
(Eingang bei der Medienanstalt)
an die Medienanstalt Berlin-Brandenburg, Kleine Präsidentenstraße 1, 10178 Berlin zu richten.

C. Anforderungen an die Anträge
Die Anträge sollen in der angegebenen Reihenfolge die im Folgenden aufgeführten Angaben enthalten. Bei Anträgen von Rundfunkanstalten oder von der mabb zugelassenen Veranstaltern auf die Zuweisung von Sendezeiten müssen nur die Angaben aus Abschnitt 1.1 und 3 enthalten sein.
Abschnitt 1: Allgemeine Angaben

1. Bezeichnung der beantragten Sendezeit nach Umfang und Turnus.

2. Nähere Angaben zum Antragsteller:
Bei natürlichen Personen: Name, Vorname, Wohnsitz, Geburtsdatum und -ort, Staatsangehörigkeit,
Bei juristischen Personen: Name, Handelsregisterauszug, Gesellschaftsvertrag, gesetzliche oder satzungsmäßige Vertreter; für diese müssen außerdem die für natürliche Personen geforderten Angaben (s.o.) gemacht werden.

Bei auf Dauer angelegten nicht rechtsfähigen Personenvereinigungen: Angabe der Mitglieder, der rechtlichen Grundlage der Kooperation und der vertretungsberechtigten Person mit den für natürliche Personen geforderten Angaben (s.o.).

3. Beteiligungen Dritter
Beteiligung Dritter (neben den unter 2. genannten Personen) bei der Vorbereitung des Antrages und an der Herstellung, Verbreitung und Finanzierung des Programms

4. Ansprechpartner für Nachfragen
Abschnitt 2: Organisationsstruktur und Personal

5. Organisation und Personal
Beschreibung der getroffenen technischen und personellen Vorkehrungen für das geplante Programm.
Abschnitt 3: Programm

6. Zusammenfassende Beschreibung des Programms
Erläutern Sie den Ansatz, die Zielgruppe des Programms und Ihre Programmphilosophie

7. Verhältnis von Musik und Wort
Geben Sie den Wortanteil (einschließlich Musikmoderation) an der gesamten Sendezeit an.

8. Musikfarbe
Geben Sie Einzelheiten über die von Ihnen vorgesehene Musikfarbe an, indem Sie dabei anerkannte Definitionen benutzen und eine ausreichende Zahl repräsentativer Musiktitel angeben.

9. Wortprogramm
Beschreiben Sie so umfassend und differenziert wie möglich den Inhalt des vorgesehenen Wortprogramms.

10. Vielfaltsbeitrag und Zielgruppen
Erläutern Sie, welchen zusätzlichen Beitrag das Programm neben den bereits gesendeten Programmen in der Region Berlin-Brandenburg leisten soll.

11. Verknüpfung mit dem Internet und anderen Medien
Abschnitt 4: Finanzierung
Der Antrag muß erkennen lassen, daß der Antragsteller in der Lage ist, die notwendigen finanziellen, technischen und organisatorischen Vorkehrungen für das geplante Programm zu treffen. Hierzu sind vorzulegen:

12. ein Finanzplan, in dem die geplanten Ausgaben für ein Jahr im Voraus im Einzelnen aufzuschlüsseln sind und aus dem die Deckung der Ausgaben hervorgehen muss;

13. Angaben zur Finanzierung der geplanten Ausgaben.
Abschnitt 5: Beschreibung und Nachweis der Erfahrungen mit der Veranstaltung regelmäßiger Sendungen
Im Hinblick auf die bei ALEX – Offener Kanal Berlin bestehenden Möglichkeiten zur Produktion und Verbreitung von Radiosendungen werden zusätzliche regelmäßige Sendezeiten vorrangig an Nutzer vergeben, die Kompetenz und Erfahrungen bei der Produktion von Radiosendungen nachweisen können und deshalb erwarten lassen, dass die Sendungen den Ansprüchen eines breiteren Publikums entsprechen.

14. Neben der schriftlichen Darstellung der bisherigen Produktionen/Sendungen sollen digital gespeichert zwei unterschiedliche Sendestunden vorgelegt werden, die das angestrebte Programmprofil erkennen lassen.

Download:
UKW2009-88_4_und_90_7 (pdf)