
Dazu sagte Christopher Franzen, Geschäftsführer bei FOM, auf ’new business‘-Anfrage: „Das Bundeskartellamt hatte nach Prüfung erklärt, dass die Anteilsübertragung nicht anmeldepflichtig ist.“ Im Ergebnis könne der Anteilserwerb damit vollzogen werden, da auch die mabb als aufsichtsführende Medienanstalt bereits zugestimmt habe. Die Übertragung der Anteile werde zeitnah erfolgen, so Franzen. Es geht dabei um 49,8%, die bisher vom Lagardère-Konzern gehalten wurden. Die restlichen 50,2% gehörten der FOM bereits.










