Weg von der derzeitigen Einzelzuweisung für ein spezifisches Programm, hin zur sogenannten Plattformlizensierung – dies fordern die bundesweiten Digitalradio‐Anbieter in einem Schreiben an den Vorsitzenden der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten, Dr. Jürgen Brautmeier.
In der Praxis würde das bedeuten, dass nicht mehr einzelnen Programmen mit vorab festgelegten Inhalten eine bestimmte Menge von Capacity Units (CUs) zugesprochen wird, sondern Anbietergemeinschaften oder auch Einzelanbieter eine Summe von CU’s zur flexiblen Nutzung per Zuweisung erhalten. Die Anbietergemeinschaften bzw. Einzelanbieter sollen dann den Multiplex mit Programmen ausfüllen, wobei als Kriterien die Attraktivität beim Hörer sowie wirtschaftliche Erfolgsaussichten entscheidend sein sollen.
Der Geschäftsführer der DRD Digitalradio Deutschland GmbH, Willi Schreiner, begründet dieses Anliegen mit den Erfahrungen um die Änderung der Zuweisung von 90elf auf ein Schlagerformat (RADIOSZENE berichtete). „Die derzeitige Regulierungssituation in Deutschland ist nicht marktgerecht, weil die in der DRD engagierten Anbieter, die hohe Investitionen tätigen, nicht flexibel und schnell genug für die Platzierung neuer Formate aktiv werden können, wie es eigentlich für ein derartiges Technologie‐Projekt erforderlich wäre.“
Die Anbieter sind sich im Klaren darüber, dass diese Flexibilisierung nicht den Verzicht auf jegliche medienrechtliche Vorgaben hinsichtlich Vielfalt etc. bedeuten kann, „trotzdem sind neue Spielregeln zu erarbeiten, die deutlich einfacher sein müssen als das jetzige komplizierte Genehmigungsverfahren“, so Willi Schreiner.
Die Gesellschafter der DRD Digitalradio Deutschland GmbH hoffen, dass zeitnah vertiefende Gespräche mit den Vertretern der Landesmedienanstalten geführt werden können, wie diese neue Lizensierungsregelung beurteilt wird.
Quelle: Pressemitteilung der DRD Digitalradio Deutschland GmbH