Christine Rupp (Radio Ton) neue Vorsitzende des VPRA

Die Geschäftsführerin von Radio Ton, Christine Rupp, wurde zur Vorsitzenden des Verbandes VPRA (Verband Privater Rundfunkanbieter Baden-Württemberg e.V.) gewählt. Die VPRA ist in Baden-Württemberg die mitgliederstärkste Interessenvertretung des privaten Rundfunks und spricht für die in ihr organisierten privaten lokalen und regionalen Hörfunk- und Fernsehanbieter im Land.

Valdo Lehari jr. und Christine Rupp (Bild: © Radio Ton / VPRA)
Valdo Lehari jr. und Christine Rupp (Bild: © Radio Ton / VPRA)

Auf der ordentlichen Mitgliederversammlung am 18. Juli 2023 haben die Mitglieder des VPRA Christine Rupp zur neuen Vorsitzenden des Verbandes gewählt. Sie folgt auf Valdo Lehari jr., der den Vorsitz über 30 Jahre geführt hat. An diesem Abend wurde Herr Lehari jr. zum Ehrenvorsitzenden ernannt.

Christine Rupp: „Infrastrukturförderung für UKW und DAB weiterhin unverzichtbar

„Als Medienexpertin freue ich mich besonders, den VPRA als Vorsitzende in den nächsten Jahren durch die Medienlandschaft zu begleiten. Ich bedanke mich für das Vertrauen und wünsche uns allen gemeinsam eine spannende Zeit.“, so Christine Rupp.

Aus der Mitgliederversammlung geht zudem folgende Botschaft an die Medienpolitik: Nach Auffassung der VPRA muss die Landesanstalt für Kommunikation (LFK) in die Lage versetzt werden, die Infrastrukturförderung für alle Rundfunkunternehmen voranzutreiben. Damit stellt sich die VPRA klar gegen die jüngsten Ausführungen des Rechnungshofs Baden-Württemberg, der die LFK in deren wesentlichen Aufgaben beschränken will. Die Beibehaltung einer weiteren Infrastrukturförderung für UKW und DAB ist unverzichtbar für das Fortbestehen einer wachsenden Rundfunklandschaft.

Kritik übte der Verband auch an der geplanten Etablierung neuer Werbeverbote im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens zum Kinder-Lebensmittel-Werbegesetz auf Bundesebene: Werbeverbote beschneiden die in der Praxis einzige zulässige Finanzierungsform, die das landesgesetzliche Medienrecht den privaten Rundfunkanbietern für die Finanzierung ihrer öffentlichen Aufgabe zur Verfügung stellt. Zudem liegt die Rundfunkgesetzgebung ausschließlich in der Gesetzgebungskompetenz der Länder. Für eine Gesetzgebung des Bundes für mediale Sachverhalte fehlt es mithin an der Kompetenz.

Quelle: Radio Ton

Weiterführende Informationen