Der Hörfunkausschuss des BR-Rundfunkrats hat in seiner Sitzung am 5. Juni 2014 einstimmig bei einer Enthaltung die Empfehlung an den Rundfunkrat abgegeben, den UKW-Wellentausch von BR-Klassik und PULS im Jahr 2018 in seiner nächsten Sitzung am 10. Juli zu beschließen.
Die Geschäftsleitung soll danach beauftragt werden, alle erforderlichen Maßnahmen vorzunehmen. Mit der längeren Umstellungszeit, die auf Vermittlung von Intendant Ulrich Wilhelm und des Rundfunkratsvorsitzenden Dr. Lorenz Wolf zustande kam, soll die Basis für einen Konsens mit den privaten Rundfunkanbietern, der BLM und den Vertretern der Klassik, insbesondere dem Bayerischen Musikrat gelegt werden. Der Wellentausch ist notwendig, um den drohenden Generationenabriss für die Hörfunkprogramme des BR zu verhindern.
Quelle: Pressemeldung des BR
Update vom 12.06.2014:
VPRT: Medienpolitik darf Alleingänge des Bayerischen Rundfunks nicht akzeptieren
Der Verband Privater Rundfunk und Telemedien e.V. appelliert an die Medienpolitik der Länder, zwei aktuelle Vorhaben des Bayerischen Rundfunks (BR) vor deren Umsetzung genau zu prüfen und dabei auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zu bestehen. Der BR hatte zuvor angekündigt, Ende Juni den Namen des Bildungskanals des Bayerischen Rundfunks von BR-alpha in ARD-alpha sowie das dort ausgestrahlte Programm zu ändern. Zudem verfolgt der BR im Radiobereich nach wie vor – wenn auch mit einer späteren Umsetzung – einen UKW-Wellentausch von BR-KLASSIK auf PULS, wie der Hörfunkausschuss dem Rundfunkrat empfiehlt.
Dazu Dr. Tobias Schmid, Vorstandsvorsitzender des VPRT: „Bei ARD-alpha will der BR nach eigenem Gutdünken aus seinem bayerischen Landesangebot ein bundesweites ARD-Angebot machen, obwohl es dafür zunächst eine Ermächtigung durch die Länder geben müsste. Das ähnelt doch sehr dem Versuch des BR, BR-KLASSIK ohne rechtliche Grundlage ins Digitale abzudrängen. Wenn das durchgeht, braucht man keine Rundfunkstaatsverträge mehr und jeder macht, wonach ihm gerade ist. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das im Interesse der Ordnungspolitik ist.
Schmid unterstrich, dass der VPRT sich ausdrücklich auf das Verfahren und nicht auf die Inhalte des Bildungskanals beziehe. Zwischen den Ländern sei vereinbart worden, dass es ein Gesamtkonzept für die digitalen Spartenkanäle geben solle. Alleingänge durch ARD-Anstalten, die ihre Kanäle ungeachtet dessen einfach starten würden, müssten verhindert werden. Anderenfalls würde der Gestaltungsanspruch der Länder in Rundfunkfragen ad absurdum geführt.
Quelle: Pressemitteilung des VPRT.
Update vom 09.07.2014:
VPRT: „Kein Automatismus“ – auch bei einer Verschiebung der UKW-Aufschaltung von BR PULS bis 2018 müssen offene Fragen und Auswirkungen auf dualen bayerischen Radiomarkt geklärt werden
Im Vorfeld der Rundfunkratssitzung des Bayerischen Rundfunks, der am morgigen 10. Juli über die geplante UKW-Aufschaltung seines bisher digital verbreiteten Jugendprogramms BR PULS im Frequenztausch mit BR-Klassik beraten wird, hat der Verband Privater Rundfunk und Telemedien e.V. (VPRT) an den Rundfunkrat des Bayerischen Rundfunks appelliert, keine Entscheidung zu treffen, die weitreichende Auswirkungen auf die privaten Radioprogramme in Bayern haben könnte. Zuletzt war ein entsprechender Beschluss des Hörfunkausschusses des BR bekannt geworden, den geplanten Frequenztausch auf das Jahr 2018 zu verschieben.
Klaus Schunk, Vorsitzender des Fachbereichs Radio und Audiodienste des VPRT, sagte: „Eine Verschiebung des UKW-Starts von BR PULS auf 2018 wird die bekannten Probleme nicht lösen. Hier darf es keinen Automatismus geben. Wir appellieren an den Rundfunkrat, den kulturellen und gesellschaftlichen Auftrag des beitragsfinanzierten Bayerischen Rundfunks bei seinen Beratungen im Blick zu behalten. Wir sehen unverändert ungeklärte Rechtsfragen, eine unrealistische Erwartung zur weiteren DAB+-Nutzungsentwicklung und damit weitreichende wirtschaftliche Auswirkungen für den Marktanteil und damit die Werbeerlöse der privaten Radioanbieter. Aufgrund der massiven Frequenzüberlegenheit des BR verträgt der bayerische Radiomarkt kein drittes landesweites Programm des BR mit einer klaren Quotenorientierung. Der BR, die privaten Radioveranstalter und die bayerische Politik sollten gemeinsam im Konsens eine marktverträgliche Lösung suchen.“
Bereits im Juni hatte der VPRT ein Rechtsgutachten von Prof. Dr. Degenhart vorgelegt, nach dem die Ermächtigungsgrundlage für einen Frequenztausch im Bayerischen Rundfunkgesetz gegen die anderslautende Regelung im Rundfunkstaatsvertrag verstößt, dem als Länderstaatsvertrag verfassungsrechtlich eine übergeordnete Bedeutung zukommt. Diese Rechtsfragen müssten vor weiteren Schritten geklärt sein.
Der VPRT erwartet zudem, dass sich bei einem UKW-Start von BR PULS die privaten lokalen Radiosender, die nachhaltig zur Identifikation ihrer Hörer mit deren jeweiligen regionalen Lebensräumen in Bayern beitragen, nicht mehr im Markt halten können. Darüber hinaus würden die landesweiten privaten Radiosender in ihrer Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft erheblich geschwächt werden.
Schunk betonte, dass ein Frequenzwechsel nur dann wettbewerbsverträglich sein könnte, wenn die digitale DAB+-Nutzung in Bayern den privaten Radios eine ähnliche wirtschaftliche Grundlage wie die heutige UKW-Verbreitung bieten würde. Eine solche Marktdurchdringung von DAB+ sei aber auch bis 2018 kein realistisches Szenario.
Schunk: „Das Motto beim Bayerischen Rundfunk darf nicht sein: ‚Bessere Frequenzen für Wettbewerbsprogramme und weniger Frequenzen für Kultur‘. Der Bayerische Rundfunk hat für die Ansprache junger Zielgruppen mit seinen Radioprogrammen BR 1 und BR 3 gute Alternativen zu einer eigenständigen, landesweiten UKW-Jugendwelle.“
Quelle: Pressemitteilung des VPRT
Weiterführende Informationen
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